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#1 |
Registriert seit: 18.01.2006
Beiträge: 97
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Wem gehoert das Grafitti?
Fuer eine Zeitschrift moechte ich ein Motiv vor einer Graffiti Wand aufstellen.
Darf dieses Bild veroeffentlicht werden, oder muesste ich vorher um die Erlaubnis / Genehmigung des Erzeugers dieser Wand fragen? Initialien dort habe ich nicht gesehen, das Graffiti ist ca 20m lang und 7m hoch. Ein Mords Ding ![]() |
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#2 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Ein schwieriges Thema.
Du solltest vorsichtshalber von einem Kunstwerk ausgehen, dessen Veröffentlichung wie bei einem Foto/Malerei etc. die Zustimmung des Urhebers erfordert. Allerdings gibt es in Deutschland die Panoramafreiheit und da sich Grafittis im öffentlichen Raum befinden, darf das als Beiwerk durchaus auch mit drauf sein, allerdings nicht als Hauptmotiv (weil s.o.). Wenn Du die Möglichkeit hast, kontaktiere den Sprayer, meist wirst Du den aber nicht ausfindig machen können.... Aber vielleicht hast Du Glück und der Hauseigentümer hat einen Sprayer beauftragt, dann hast Du ne Chance. Aber wie gesagt, es existieren meines Wissens nach keine rechtlichlichen Regelungen, da Grafittis auch kontrovers diskutiert werden... |
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#3 |
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
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Gabs nicht sogar mal sowas von wegen, dass illegal erstellte Erzeugnisse - was die meisten Grafittis ja sind - gar nicht rechtlich geschützt werden können? Hab da irgendwas im Kopf, weiß aber nichts genaueres mehr. Wenn ich welche fotografiere juckt mich das meist herzlich wenig, die sind alle illegal gesprüht und ich verlass mich einfach drauf das keiner von denen groß rum posaunen würde, das ers gemacht hat. Fährt er mir damit nämlich an den Karren fahr ich ihm an den Karren und am Ende verdient nur Köln daran.
![]() Ob das so schlau von mir ist? Wahrscheinlich nicht.... aber was solls. ![]() Bei ner kommerziellen Veröffentlichung würde ich den Wandbesitzer (die Wand gehört ja wahrscheinlich zu einem Gebäude(komplex)) einfach um Erlaubnis bitten, das wäre imho das sicherste. Seine Wand, seine Regeln. Nur, ob Gerichte das auch so sehen würden? Aber irgendwie hab ich auch keine Lust mich immer und überall 100% abzusichern, auch wenn man manchmal auf die Schnauze fällt. ![]() |
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#4 |
Registriert seit: 21.07.2005
Ort: Südhessen
Beiträge: 914
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Hallo Knipsie,
eventuell hilft dir das weiter. http://www.telemedicus.info/article/...eberrecht.html Gruß Bernd |
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 18.01.2006
Beiträge: 97
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Vielen Dank fuer Eure Antworten,
der Einfachheit wuerde ich es darauf ankommen lassen, dass der Leser der Zeitschrift -nicht erkennt, um welches Graffiti es sich handelt -nicht der Kuenstler ist und wohl nie erfahren wird, dass sein Graffiti abgedruckt worden ist -doch der Kuenstler ist und sich ... einfach nur freut ??? Gehoert es nicht auch zu den Aufgaben der Agentur, die dieses Bild in die Zeitschrift bringt, sich um die Eigentumsverhaeltnisse zu kuemmern? |
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#6 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Das ist ein Anhaltspunkt dafür, dass es eine Auftragsarbeit sein könnte. Einige Firmen arbeiten heute mit Graffitis als Werbemittel, Kommunen nutzen es als preiswerte Verschönerung von Unterführungen oder unansehnlichen Großflächen.
GANZ genau deren Kleingedrucktes lesen. Falls es das nicht gibt ganz genau auf den Text achten, der dann auf dem Auftrag/ der Abrechnung steht. Nie "ein Bild mit allen Rechten" verkaufen, sondern nur ein Bild mit den von Dir geschöpften Nutzungsrechten. |
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