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#1 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Schöne Bescherung!
Hi,
ich habe 2 Wochen vor Weihnachten ein Objektiv in der Bucht ersteigert, auf das ich heute noch warte. ![]() Zunächst hat der Verkäufer, weil er anscheinend dringend auf Geschäftsreise musste, das Paket nicht versandt, ca. eine Woche nach Zahlungseingang ist dann allerdings ein Scan erfolgt und das Paket ist auf dem Weg zum Zustellpaketzentrum verschollen. Es wird - so viel scheint inzwischen klar zu sein - wohl nicht mehr ankommen. ![]() Ich habe den Verkäufer, der in der Schweiz und in Berlin wohnt, aufgefordert einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen, im System der DHL ist heute allerdings nocht kein Auftrag verzeichnet gewesen. Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Kann ich vom Verkäufer sofort die Erstattung des Kaufpreises verlangen oder muss ich mich mochenlang in Geduld üben? Wer kann Hinweise bzw. Tips zu Rechtslage geben?
__________________
LG Matthias |
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#2 | ||
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Hallo Matthias,
das ist aber ärgerlich ![]() Glücklicherweise sind DHL-Pakete versichert. Ich zitiere hier mal von der DHL-Webseite: Zitat:
Zitat:
Martin |
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#3 |
Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 2.225
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Du solltest ihn auffordern umgehend, jedoch bis spätestens ...die Ware beizubringen.
Weise darauf hin, dass du nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist, vom geschlossenen Kaufvertrag zurückzutrittst und Schadensersatzansprüche (Rückforderung der Kaufsumme und entstandene Kosten) gegen ihn geltend machen wirst.
__________________
Gruß, Olaf ![]() |
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#4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
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Zitat:
Klare Rechtslage: Der Verkäufer ist in der Pflicht. Wenn tatsächlich ein Eingangsscan vorliegt, dann sollte sich auch rekonstruieren lassen wo das Paket verblieben ist. Vielleicht liegt es nur in der Nachverpackung, weil es schlecht verpackt war. Kommt schon mal vor. Da kann es jetzt nach der Weihnachtszeit schonmal etwas länger dauern. Du glaubst nicht was manche Leute als Paket aufgeben bei der Post von der Verpackung her. Allerdings sollte der Verkäufer hier schon reagieren. Hat ja dann auch nichts zu befürchten. Es gibt allerdings auch den etwas seltenen Fall das ein Paket in der Nachverpackung auftaucht ohne Inhalt. Wobei dann durchaus mal festgestellt wird das da auch nichts drin war. Alles schon dagewesen. Sollte sich herausstellen das es tatsächlich verschwunden ist, kein Problem, DHL zahlt. Ist wohl eindeutig in meinen Augen. Um entsprechende Schritte bitten und vielleicht Frist setzen. |
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#5 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Stimmt alles. Aufforderung Nachforschung ein zu leiten und dies und die Absendung Dir nach zu weisen innerhalb von 3 Tagen nach Zugang.
Das schriftlich zum Zwecke besseren Nachweises. nach Fristablauf: Anwalt und Kaufpreis wiederholen. |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Danke für eure Reaktionen!
![]() Schaun mer mal, wie es weiter geht... ![]() ![]()
__________________
LG Matthias |
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#7 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Und bevor Du einen Anwalt einschaltest ...
ebay hat hier auch Funktionen, die man nutzen sollte! Also ggf. den Nichterhalt dort melden und zur Not sogar Käuferschutz beantragen, aber soweit dürfte es in diesem Fall wohl kaum kommen! |
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#8 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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ich weiß nicht, in wieviel Fällen ebay hilft.
Aber ich weiß, wie vergurkt die Angelegenheiten sind, wenn eBay erfolglos "fertig" ist ![]() Die helfen oft nicht nur nicht mir korrekten Daten und Angaben, sie kosten nur unnötig Zeit oder machen Probleme weil Du nachher von eBay gemachte falsche Angaben erst mal glaubwürdig richtig stellen mußt. Geht zum Anwalt, wenn eBay Hilfe Sinn macht, setzt er sie kontrolliert und zielführend ein. |
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