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Alt 03.01.2008, 11:05   #1
wwjdo?
 
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
Schöne Bescherung!

Hi,

ich habe 2 Wochen vor Weihnachten ein Objektiv in der Bucht ersteigert, auf das ich heute noch warte.

Zunächst hat der Verkäufer, weil er anscheinend dringend auf Geschäftsreise musste,
das Paket nicht versandt, ca. eine Woche nach Zahlungseingang ist dann allerdings ein Scan erfolgt und das Paket ist auf dem Weg zum Zustellpaketzentrum verschollen.

Es wird - so viel scheint inzwischen klar zu sein - wohl nicht mehr ankommen.

Ich habe den Verkäufer, der in der Schweiz und in Berlin wohnt, aufgefordert einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen, im System der DHL ist heute allerdings nocht kein Auftrag verzeichnet gewesen.

Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Kann ich vom Verkäufer sofort die Erstattung des Kaufpreises verlangen oder muss ich mich mochenlang in Geduld üben?

Wer kann Hinweise bzw. Tips zu Rechtslage geben?
__________________
LG
Matthias
wwjdo? ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.01.2008, 11:26   #2
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Hallo Matthias,
das ist aber ärgerlich .
Glücklicherweise sind DHL-Pakete versichert. Ich zitiere hier mal von der DHL-Webseite:
Zitat:
Mit dem DHL PAKET können Sie Pakete innerhalb Deutschland bis 31,5 Kilogramm versenden. In der Regel kommen die Pakete bereits am nächsten Werktag beim Empfänger an. Eine Haftung bei Verlust oder Beschädigung bis zu 500 Euro und
Sendungsverfolgung sind inklusive
Kleiner Haken bei der Sache:
Zitat:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Nachforschung durch den Absender zu beauftragen ist
Da muss jetzt also der Verkäufer aktiv werden. Ich würde ihm jetzt eine nette E-Mail mit einer Frist schreiben.

Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2008, 11:56   #3
iMPALA
 
 
Registriert seit: 01.03.2007
Beiträge: 2.225
Du solltest ihn auffordern umgehend, jedoch bis spätestens ...die Ware beizubringen.
Weise darauf hin, dass du nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist, vom geschlossenen Kaufvertrag zurückzutrittst und Schadensersatzansprüche (Rückforderung der Kaufsumme und entstandene Kosten) gegen ihn geltend machen wirst.
__________________
Gruß, Olaf
iMPALA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2008, 12:00   #4
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Zitat:
Zitat von wwjdo? Beitrag anzeigen
Hi,

ich habe 2 Wochen vor Weihnachten ein Objektiv in der Bucht ersteigert, auf das ich heute noch warte.

Zunächst hat der Verkäufer, weil er anscheinend dringend auf Geschäftsreise musste,
das Paket nicht versandt, ca. eine Woche nach Zahlungseingang ist dann allerdings ein Scan erfolgt und das Paket ist auf dem Weg zum Zustellpaketzentrum verschollen.

Es wird - so viel scheint inzwischen klar zu sein - wohl nicht mehr ankommen.

Ich habe den Verkäufer, der in der Schweiz und in Berlin wohnt, aufgefordert einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen, im System der DHL ist heute allerdings nocht kein Auftrag verzeichnet gewesen.

Wie soll ich mich jetzt weiter verhalten? Kann ich vom Verkäufer sofort die Erstattung des Kaufpreises verlangen oder muss ich mich mochenlang in Geduld üben?

Wer kann Hinweise bzw. Tips zu Rechtslage geben?

Klare Rechtslage: Der Verkäufer ist in der Pflicht.
Wenn tatsächlich ein Eingangsscan vorliegt, dann sollte sich auch rekonstruieren lassen wo das Paket verblieben ist. Vielleicht liegt es nur in der Nachverpackung, weil es schlecht verpackt war. Kommt schon mal vor. Da kann es jetzt nach der Weihnachtszeit schonmal etwas länger dauern. Du glaubst nicht was manche Leute als Paket aufgeben bei der Post von der Verpackung her.

Allerdings sollte der Verkäufer hier schon reagieren. Hat ja dann auch nichts zu befürchten. Es gibt allerdings auch den etwas seltenen Fall das ein Paket in der Nachverpackung auftaucht ohne Inhalt. Wobei dann durchaus mal festgestellt wird das da auch nichts drin war. Alles schon dagewesen.
Sollte sich herausstellen das es tatsächlich verschwunden ist, kein Problem, DHL zahlt.

Ist wohl eindeutig in meinen Augen.
Um entsprechende Schritte bitten und vielleicht Frist setzen.
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2008, 13:13   #5
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Stimmt alles. Aufforderung Nachforschung ein zu leiten und dies und die Absendung Dir nach zu weisen innerhalb von 3 Tagen nach Zugang.
Das schriftlich zum Zwecke besseren Nachweises.
nach Fristablauf: Anwalt und Kaufpreis wiederholen.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.01.2008, 15:13   #6
wwjdo?

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
Danke für eure Reaktionen!

Schaun mer mal, wie es weiter geht...
__________________
LG
Matthias
wwjdo? ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2008, 16:51   #7
TorstenG
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
Und bevor Du einen Anwalt einschaltest ...

ebay hat hier auch Funktionen, die man nutzen sollte! Also ggf. den Nichterhalt dort melden und zur Not sogar Käuferschutz beantragen, aber soweit dürfte es in diesem Fall wohl kaum kommen!
__________________
TorstenG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.01.2008, 17:15   #8
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
ich weiß nicht, in wieviel Fällen ebay hilft.
Aber ich weiß, wie vergurkt die Angelegenheiten sind, wenn eBay erfolglos "fertig" ist
Die helfen oft nicht nur nicht mir korrekten Daten und Angaben, sie kosten nur unnötig Zeit oder machen Probleme weil Du nachher von eBay gemachte falsche Angaben erst mal glaubwürdig richtig stellen mußt.

Geht zum Anwalt, wenn eBay Hilfe Sinn macht, setzt er sie kontrolliert und zielführend ein.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
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