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#1 |
Registriert seit: 11.09.2003
Ort: Braunschweig
Beiträge: 137
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Einzelunternehmen gründen...ein paar Fragen!
Hallo Leute,
ich habe Google jetzt schon gut mißbraucht, habe viele Antworten auf meine Fragen bekommen, aber es gibt da auch noch ungeklärte Fragen, zu denen ich nix finde. Da fiel mir dann ein, dass hier in diesem Forum eigentlich nichts unmöglich ist...ich lese hier täglich mit! Der Fall ist wie folgt: Ich betreibe zur Zeit mit meiner Nebenselbstständigkeit eine Limited. Wie sich jetzt nach 2 einhalb Jahren herausstellt, war das mit eine der unsinnigsten Entscheidungen in meinem Leben! Grund: Viel zu teuer und zu umständlich. Ich habe mich jetzt dafür entschieden, die Limited aufzulösen und ein Einzelunternehmen zu gründen. Jetzt muss ich meine ganzen Geschäftspapiere ändern (Briefkopf) und nun die Frage: Was muss bei einem Einzelunternehmen im Briefkopf stehen? Meine Vermutung: Firmenname, mein vollständiger Name (da Einzelunternehmer), Firmenadresse, Telefonnummer, ggf. Email-Adresse & Domain (kein Muß, aber sinnvoll) Da ich die Limited auflöse, wird auch die alte Steuernummer entfallen. Die neue habe ich aber noch nicht, muß aber schon ein paar Verträge im Vorfeld ändern...datiert auf die Einzelunternehmensgründung! Falls sich jetzt jemand fragen sollte, ob ich dann Umsatzsteuerpflichtig bin...ja, denn ich bin in Zukunft nicht von der Kleinunternehmerregelung betroffen. Muß die Steuernummer dann auch auf alle Geschäftspapiere (Verträge, Blankobriefköpfe usw...) ? Danke im Voraus, Holger
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Wißt Ihr, was mir überhaupt nicht paßt?............................................ ........Schuhgröße 38 |
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#2 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Vor- und Zuname, zustellfähige Anschrift, Registernummer (wenn Du kein Kleingewerbetreibender bist), Aufsichtsbehörde (wenn meldepflichtige Tätigkeit), Steuernummer. Ganz genau steht es im HGB (mit Ausnahme Kleingewerbetreibender). Das trifft neuerdings auch für den Email-Verkehr zu. Also alles, was auf das Briefpapier muss, muss auch ins Email rein. Das gilt für den Schriftverkehr, erweiterte Regelungen gibt es noch für Rechnungen. Verträge sind kein Schriftverkehr, deswegen gelten diese Regelungen dort nicht.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
Geändert von Dimagier_Horst (08.12.2007 um 00:10 Uhr) |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 11.09.2003
Ort: Braunschweig
Beiträge: 137
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Vielen Dank, das hilft mir weiter!
Gruß Holger
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