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#1 |
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Fragen zu Anzeige/Strafverfahren wegen Beleidigung
Hallo,
ich weiß, Rechtsberatung etc. darf man irgendwie nicht, da ich aber wirklich keine Ahnung von dem deutschen Rechtssystem habe, mal eine kurze Frage an euch, vielleicht hat ja einer hier Ahnung von sowas: Umzug an einem Sonntag, Nachbar A, der sowieso immer einen Kleinkrieg warum auch immer gegen die Mieterin geführt hat, findet das falsch und ruft die Polizei... na ja, Person B, am Couch und Kisten schleppen, bekommt dann eine Anzeige wegen Beleidigung im Hausflur. Polizei stellt Personalien fest. Ein Ar**** soll ihm an den Kopf geworfen sein. Tja, er hat keine Zeugen, Beschuldigter B schon. Jetzt kommt doch tatsächlich eine schriftliche Äußerung ins Haus geflattert, reagiert man? Lässt man das liegen weil eh nix passiert und das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse (in Berlin) eingestellt wird? Oder beschreibt man möglichst detailliert was war und bestreitet die Tat? Vielen Dank schon mal, Grüße Andreas
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abgedunkelt.de Geändert von baerlichkeit (31.03.2007 um 13:56 Uhr) |
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Grünberg (Hessen)
Beiträge: 2.759
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Vorweg, hier spricht mein Rechtsverständnis!
Ich würde (wnn ich B wäre) auf das Schreiben reagieren und den Vorgang aus meiner Sicht beschreiben. allerdings noch ohne Anwalt aber mit Hinweis auf den Zeugen. Dann sollte sich das erledigt haben. Viele Grüße Petra
__________________
Das warten hat ein Ende. Jetzt fängt die Arbeit an. |
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#3 | |
Registriert seit: 28.10.2003
Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
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Zitat:
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#4 |
Registriert seit: 16.08.2006
Ort: südlich von Berlin
Beiträge: 19
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Dummerweis tickt unser Rechtsystem etwas anders als der gesunde Menschenverstand. So kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen wenn man sich garnicht drum kümmert. Das hängt z.B. auch mit der Hartnäckigkeit des Klägers zusammen. Wenn Der ums verrecken einen Prozess will, dann ist es besser man hat seinen Standpunkt kundgetan. Je nachdem wie der Kläger gestrickt ist kann es auch durchaus sinnvoll sein zumindest mal zu einer Beratung bei nem Anwalt vorbeizuschauen, wobei ohne Zeugen hat der Kläger kaum ne Erfolgsaussicht wenn der Beklagte was Anderes behauptet.
bye Frank |
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#5 |
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Hamburgs schönster Stadtteil Altona
Beiträge: 1.052
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Was für eine schriftliche Aüßerung denn? Polizei? Staatsanwaltschaft? Oder der Rechtsanwalt des Gegners?
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Danke für die Antworten!
@CT: Stellungnahme gegenüber Polizei. Schriftlich mit beigefügtem Bogen oder persönlich... Mein gesunder Menschenverstand sagt mir halt, dass etwas lächerliches wie dieses keiner Beachtung bedarf, so wie ich das jetzt raus lese wäre das ein Fehler, dem Rechtssystem sei dank... danke für die Meinungen... Grüße
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#7 |
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Hamburgs schönster Stadtteil Altona
Beiträge: 1.052
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Der Polizei gegenüber bist du eh nicht verpflichtet, irgendetwas zu sagen!
Ich würde aber trotzdem antworten, und dann wird das Ding wg. Gerinfügigkeit eingestellt! |
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#8 |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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"hat so nicht stattgefunden. Es sind keinerlei Schimpfwörter und Beleidigungen gefallen. Bezeugen können dies ..."
Fertig. Wenn der Nachbar allerdings Recht hat mit dem Ar***, sollte man sich vorher überlegen, was man das nächste Mal so sagt. |
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#9 | |
Themenersteller
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
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Zitat:
![]() ![]() Abgesehen davon finde ich bei Gesetzen wie diesem einfach keinen Bezug mehr zur heutigen Realität da draußen. Gott, wenn ich alle anzeigen würde, das wär doch ein Fulltime Job Grüße Andreas
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