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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Umtausch im Laden vs. Fernabsatzgesetz im Netz?
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Alt 03.06.2007, 11:10   #1
Rainer Duesmann
 
 
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Münster
Beiträge: 1.618
Umtausch im Laden vs. Fernabsatzgesetz im Netz?

Morgen zusammen,

bisher war mein Wissensstand hinsichtlich Kauf im Internet ja so das man ohne Angabe von Gründen etwas zurückgeben kann und sein Geld zurückbekommt. Jetzt erzählte mir ein Einzelhändler das dies genauso auch für einen Kauf im Ladengeschäft gilt?! Ich kann das kaum glauben, sonst könnte ich mir ja einen neuen VW Golf holen, probiere den in Ruhe eine Woche aus und bring den dann zum Händler zurück und krieg mein Geld wieder. Das kann doch nicht Rechtens ein??
Also, wie ists mit der Rückgabe im Eizelhandel bei Ware die direkt im Laden ausprobiert und gekauft wurde??

Grübel,
Rainer
Rainer Duesmann ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.06.2007, 11:59   #2
der_Spandauer
 
 
Registriert seit: 04.01.2004
Ort: D-13581 Spandau
Beiträge: 320
Eben weil man im Laden die Ware begutachten und ausprobieren kann (in manchen Läden blanke Theorie), gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht.
Oft wird aber aus Kulanz umgetauscht, dann aber ggf. unter Bedingungen die der Händler diktiert (Nur Gutschein, kein Bargeld etc.)
__________________
Gruß der Spandauer
der_Spandauer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2007, 12:11   #3
Rainer Duesmann

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Münster
Beiträge: 1.618
Besten Dank!
Du bestätigst meine bisherige Meinung.
Das gibt eine schöne Flasche Rotwein Grand Cru!!

Wetten sind was schönes,
Rainer
Rainer Duesmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2007, 14:31   #4
TorstenG
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
Vorsicht wegen der Rückgabe: Der Händler kann eine Nutzungsgebühr bzw. einen Ersatz für die Wertminderung/geringeren Verkaufspreis verlangen! Ggf. mal in die AGB schauen!

Hatte das nämlich mit meiner Grafikkarte erlebt, die ich nach ca. 10-14 Tagen wieder zurückgeeben hatte, die wollten erst 15,- Euro haben (30,- = 20% hätten sie laut AGB verlangen können!) obwohl ich eine 100,- Euro bessere dafür mitnehmen wollte! (Haben uns dann auf ~5,- Euro geeinigt!)

Nachtrag: Ist ein großer Internethändler!
__________________
TorstenG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2007, 20:17   #5
Wild!
 
 
Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 741
Wenn ein Einelhändler neuwertige, unbenutzte und originalverpackte Ware zurücknimmt, dann nur aus kulanz.
Müssen muß er es bei Ladenkäufen nicht, es sei denn, er bietet es an.
Gerade bei hochwertigeren Gütern sollte man daher unbedigt vor dem Kauf einen evtl. Umtausch wg. nichtgefallen mit dem Händler abklären, sonst gibt es ggf. Stress.

Liebe Grüße

Roland
__________________
Mein Schloss, mein Rolls, meine Jacht, meine Geliebte, meine Kamera, meine Objektive....;-)

Aber das einzig wichtige:
Meine Bilder: http://home.fotocommunity.de/wild_und_wild
Wild! ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.06.2007, 22:48   #6
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Ja, stimmt. Er muß nicht, er kann.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

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