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#1 |
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Münster
Beiträge: 1.618
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Umtausch im Laden vs. Fernabsatzgesetz im Netz?
Morgen zusammen,
bisher war mein Wissensstand hinsichtlich Kauf im Internet ja so das man ohne Angabe von Gründen etwas zurückgeben kann und sein Geld zurückbekommt. Jetzt erzählte mir ein Einzelhändler das dies genauso auch für einen Kauf im Ladengeschäft gilt?! Ich kann das kaum glauben, sonst könnte ich mir ja einen neuen VW Golf holen, probiere den in Ruhe eine Woche aus und bring den dann zum Händler zurück und krieg mein Geld wieder. Das kann doch nicht Rechtens ein?? Also, wie ists mit der Rückgabe im Eizelhandel bei Ware die direkt im Laden ausprobiert und gekauft wurde?? Grübel, Rainer |
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#2 |
Registriert seit: 04.01.2004
Ort: D-13581 Spandau
Beiträge: 320
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Eben weil man im Laden die Ware begutachten und ausprobieren kann (in manchen Läden blanke Theorie), gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht.
Oft wird aber aus Kulanz umgetauscht, dann aber ggf. unter Bedingungen die der Händler diktiert (Nur Gutschein, kein Bargeld etc.)
__________________
Gruß der Spandauer |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 19.03.2006
Ort: Münster
Beiträge: 1.618
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Besten Dank!
Du bestätigst meine bisherige Meinung. Das gibt eine schöne Flasche Rotwein Grand Cru!! ![]() Wetten sind was schönes, Rainer |
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#4 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Brake/Utw.
Beiträge: 16.635
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Vorsicht wegen der Rückgabe: Der Händler kann eine Nutzungsgebühr bzw. einen Ersatz für die Wertminderung/geringeren Verkaufspreis verlangen! Ggf. mal in die AGB schauen!
Hatte das nämlich mit meiner Grafikkarte erlebt, die ich nach ca. 10-14 Tagen wieder zurückgeeben hatte, die wollten erst 15,- Euro haben (30,- = 20% hätten sie laut AGB verlangen können!) obwohl ich eine 100,- Euro bessere dafür mitnehmen wollte! (Haben uns dann auf ~5,- Euro geeinigt!) Nachtrag: Ist ein großer Internethändler! |
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#5 |
Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 741
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Wenn ein Einelhändler neuwertige, unbenutzte und originalverpackte Ware zurücknimmt, dann nur aus kulanz.
Müssen muß er es bei Ladenkäufen nicht, es sei denn, er bietet es an. Gerade bei hochwertigeren Gütern sollte man daher unbedigt vor dem Kauf einen evtl. Umtausch wg. nichtgefallen mit dem Händler abklären, sonst gibt es ggf. Stress. Liebe Grüße Roland
__________________
Mein Schloss, mein Rolls, meine Jacht, meine Geliebte, meine Kamera, meine Objektive....;-) Aber das einzig wichtige: Meine Bilder: http://home.fotocommunity.de/wild_und_wild |
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