![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 16.03.2006
Ort: Berlin Friedrichshain
Beiträge: 353
|
Frage zu Garantie und Reparaturdauer in Bremen
Hallo,
habe meine A2 gebraucht von einem Internet-Händler gekauft. Da er Händler ist, hat er Gewährleistungspflicht (vulgo "Garantie"). Wisst Ihr, wie lange die Garantie bei gebrauchten Waren ist? Meine heißgeliebt A2 ist defekt. Wie lange dauert eine Reparatur in Bremen durchschnittlich? (Es ist meine einzige Kamera, die auch viel gebraucht wird.) Kaputt ist der EVF. Er war plötzlich tot, erwachte nach einem kleinen Klaps wieder zum Leben, aber nur um sich wenige Sekunden später ganz zu verabschieden. Es liegt also wohl an einem Kontakt. Habe schon im Forum gesucht und einen Beitrag dazu gefunden (hat 95 € gekostet, Schreck lass nach!) Display ist in Ordnung, automatische Umschaltung funktioniert auch. Danke für Eure Hilfe Viele Grüße arbelos |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 | |||
Registriert seit: 24.10.2004
Ort: Berlin-Lichterfelde
Beiträge: 974
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Viel Erfolg! Ralf
__________________
www.disclaimerfrei.de - Für ein Web ohne Blabla www.tomcat06.de - Geocaching, that's fun! ![]() |
|||
![]() |
![]() |
![]() |
#3 | ||||
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
||||
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Süden
Beiträge: 761
|
Deine Beiträge glänzen immer durch eine ausgezeichnete Kompetenz! Ich erinnere mich noch gut an deine Beiträge zur Reparatur des E 58.
![]() ![]() @arbelos: Wenn du deine Kamera von einem gewerblichen Händler gekauft hast, dann gilt eigentlich eine gesetzliche 2jährige Gewährleistungspflicht auch auf Gebrauchtwaren. Allerdings darf diese für gebrauchte Güter durch Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden - nicht aber auf Null! Natürlich machen die allermeisten Händler von der Verkürzung per AGB Gebrauch. Aber ein Jahr muss der Händler mindestens gerade stehen, ohne dass er dir irgendetwas zusichern muss!
__________________
Grüße Falk Geändert von Falk (06.06.2007 um 19:57 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
|
Zitat:
Eine Garantie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und für Gebrauchtwaren schon gar nicht - also erzähl hier keinen Müll! Zum ERR58: Wo habe ich dazu aufgerufen, den ERR58 vorzutäuschen (abgesehen davon, daß dies kein Betrug ist). Falls Du Dich doch nicht so richtig erinnerst und es lediglich eine Frage war, ob das schonmal jemand gemacht hat, aber kein AUFRUF war, bitte ich Dich hiermit höflich, dies umgehend richtig zu stellen. Darfst mich gerne zitieren!
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#6 | |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
|
Zitat:
Macht das bitte erforderlichenfalls per PN oder Mail aus - an dieser Stelle bitte zurück zum Thema dieses Threads. Danke.
__________________
VLG: Manni |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
|
@Falk
Ich erkenne Deine Kompetenz übrigens an, ehrlich !!! Leider passiert es bei Dir öfters, daß Du Postings offensichtlich mißverstehst. Könnten wir das nicht abstellen? Habe keine Lust zu streiten... Also: Ich habe behauptet, er habe keine GARANTIE, über Gewährleistung habe ich mich nicht geäußert. Mit Deinen Ausführungen zur GEWÄHRLEISTUNG bin ich 100% einverstanden. Arbelos schrieb der EVF war plötzlich kaputt, ergo hat er zunächst funktioniert. Bei der Gewährleistung muß der Mangel aber schon bestanden haben, anders als bei der Garantie. Wenn Arbelos schreibt, er setze Gewährleistung und Garantie gleich und dazu Fragen stellt, sollte man das zunächst richtigstellen, oder? (Sollte man? Man kann auch auf "Suchen" verweisen...) Zum ERR58: @Manni Danke ![]() @Falk Ich würde es als einen sehr feinen Zug von Dir ansehen, wenn Du das richtigstellst!
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
|
Zitat:
![]() |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#9 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
|
Zitat:
Allerdings haben wir keine Aussage, wie lange der Kauf zurückliegt.
__________________
10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#10 | |
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
|
Zitat:
Ich zitiere mal (das Original findet man hier): "Ein Mangel kann nur berücksichtigt werden, wenn er bereits im Zeitpunkt des so genannten Gefahrübergangs vorlag. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem die Sache an den Käufer übergeben wird. Es reicht aus, wenn der Mangel bei Gefahrübergang bereits begründet ist, aber erst später erkennbar wird (Bsp.: eine Schuhsohle ist von Anfang an schlecht verklebt und reißt nach einiger Zeit ab). Besonderheiten gelten beim Versendungskauf, wenn also die Sache auf Wunsch des Käufers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verschickt wird. Eine Besonderheit besteht, wenn die Sache von einem Endverbraucher erworben wurde, der sie nicht für eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit nutzt. Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten auf, wird in solchen Konstellationen in der Regel vermutet, dass er bereits bei Gefahrübergang vorlag. Der Verkäufer hat allerdings das Recht, diese Vermutung , soweit möglich zu widerlegen." Sprich: ein Mangel muß zum Zeitpunkt, zu dem man den Kaufgegenstand bekommt, noch nicht "sichtbar" sein, der Kaufgegenstand kann also aus Sicht des Käufers durchaus zuerst völlig problemlos funktioniert haben. Und in den ersten sechs Monaten muß der Verkäufer beweisen, daß der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt der Übergabe nicht defekt war. Rainer |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
|
|