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#1 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.443
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allg. juristische Frage (Testament)
Hallo,
vielleicht könnt Ihr / kann mir einer hier ja weiterhelfen, ich suche eine rechtswirksame (Standard-)Formulierung für ein Testament. Die Idee, die meine Mutter hat, kann eigentlich nicht so neu / originell sein, dass es da nichts geben wird: Sie möchte alles Ihren beiden Kindern zu gleichen Teilen vererben, sollte ein Kind vor Ihr sterben, soll die eigentlich diesem Kind zugedachte Hälfte des Erbes so weiterverteilt werden, wie das verstorbene Kind es für seinen eigenen Nachlas geregelet hat. Konkret hat meine Schwester keine Kinder und vermutlich ein Testament, in dem Ihr Mann, aber auch meine Kinder und wer auch immer noch bedacht wird. Ich ahbe (bislang) kein Testament gemacht, ich hoffe, dass die gesetzlichen Regelungen vernünftig für meine Frau und meine Kinder ist. Ich kenne Schlagworte wie Berliner Testament o.ä., gibt es für das oben Skizzierte auch so etwas? Beste Grüße und dank vorab Euer jan |
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#2 |
Registriert seit: 06.03.2006
Ort: Norden, oben!
Beiträge: 361
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Hallo!
Wenn du den Satz "Ratgeber "Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht"." in Google eingibst, kommst du auf die entsprechende Seite die dir weiterhilft. Viel Spaß! Grüße, Marco |
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#3 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Hallo Jan,
ich empfehle Dir /Deiner Mutter: Geh zum Notar. Diesen Weg hat mein Vater auch getan, nachdem durch den Tod meines Bruders und meiner Mutter einiges zu regeln war, das nicht auf "normaler" Erbfolge basiert. Ein- zwei Termine und alle können sich entspannt zurücklehnen. Gruß Frank |
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#4 |
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
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Kann da Frank nur zustimmen. Die Fallstricke bei so ner Sache sind einfach zu heikel.
Notare werden übrigens nicht nach Aufwand sondern nach "Streitwert" entlohnt. Das ist gar nicht mal so teuer wenn man die Rechtssicherheit bedenkt die das gibt. http://www.bnotk.de/Notar/Notarkosten/Notarkosten.html |
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#5 |
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-40723 Hilden
Beiträge: 104
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Hallo Jan,
ich kann Dir auch nur empfehlen einen Notar aufzusuchen. Ist für die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrages die beste und (rechts-) sicherste Option. Dein Schwager wird nach Deiner Mutter keinerlei rechtliche Ansprüche haben, wenn Deine Schwester eher verstirbt. Zusätzlich kann ich Dir auch nur raten selbst ein Testament zu errichten, da es bei der gesetzlichen Erbfolge mit Frau und Kindern zu einer Erbengemeinschaft kommt. Bei der ganzen Erberei solltest Du auch nicht die steuerliche Betrachtung vernachlässigen, hier ist ein Notar vielleicht nicht immer der Beste Ansprechpartner, sondern eher Dein Steuerberater. Grüße Oliver |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.443
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Danke für Eure Antworten,
- den Ratgeber werde ich mal in Ruhe durchlesen. - Notar undd ggf. Steuerberater ist eine eine Überlegung wert, allerdings erwarten wir keine Streitfälle in unserer Familie, die ein absolut wasserdichtes Testament nötig machen würden. - Bzgl. Noratkosten erwarte ich wenig Aufwand und im Verhältnis eher höheren 'Streitwert', so dass die Kostenregelung für uns ungünstig sein wird. - Mein Schwager wird sicher keine Ansprüche geletend machen, aber - um beim Beispiel zu bleiben: -- Sollte meine Schwester vor meiner Mutter sterben, möchte meine Mutter ihm gerne das Vererben, was ihm auch meine Schwester vererbt hätte, wenn sie meine Mutter zuerst beerbt hätte. -- Ohne entsprechendes Testament würde das Erbe vermutlich mir zufallen, ich würde Erbschaftssteuer zahlen und dann - um dem Willen meiner Mutter und meiner Schwester zu erfüllen - eine Schenkung an meinen Schwager machen und zusätzlich Schenkungssteuer zahlen, oder? Auch wenn ich versuche steuerehrlich zu sein, finde ich das dann doch nicht so erstrebenswert. - Über ein eigenes Testament werde ich unbedingt nachdenken. Beste Grüße Jan |
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#7 |
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
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Hallo Jan,
ich kann zwar nicht viel zu Deiner Fragestellung beitragen, aber ich habe in letzter Zeit aus Interesse mal in einem Rechtsforum quergelesen, was ich Dir auch sehr empfehlen kann: www.recht.de/phpbb Du musst halt Deine Frage etwas umformulieren, aber dann wird Dir da sicherlich noch etwas geholfen... Gruß, katmai. |
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#8 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Hallo Jan,
Du schreibst unter anderem: "- mein Schwager wird sicher keine ..." Zitat Ende Alleine diese klitzekleine Einschränkung wäre mir ein notariell beurkundetes Testament wert. Desweitern kann der Notar Euch sicherlich ein paar legale Tipps geben, wie Ihr unnötige Erbschaftssteuern vermeidet, kann Freibeträge nennen usw. Sehe es mal so: Es kostet zwar, aber es kann Euch im Streitfall eine Menge Kummer ersparen bzw. Euch vor einem Streitfall schützen. Gruß Frank |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.443
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Hallo Frank,
das Wörtchen 'sicher' kann zwei Bedeutungen haben, ich meinte "definitiv" , Du hast "wohl voraussichtlich" daraus gelesen. Wie auch immer, der Familienrat wird sich sicher nochmal eingehender mit der Sache beschäftigen müssen. Grüße Jan |
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#10 |
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
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Da konkrete Rechtsberatung in Foren wohl nicht ohne weiteres erlaubt oder erwünscht ist, hier nur ein Hinweis: Vorher aufgewandte Notarkosten - die deutlich unter Anwaltskosten liegen - sind allemal billiger als anschließende Streitfälle. Und wer glaubt, dass in seiner Familie es niiiiee zum Streit wegen Geld kommen könne, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten.
Gruß Echidna |
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