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#1 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-38855 Wernigerode
Beiträge: 1.056
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freiberuflicher fotograf?
ist jemand von euch freiberuflich fotografisch unterwegs? wenn ja, bitte melden, da ich ein paar infos brauche.
ich habe vor im laufe des jahres meine fotografische tätigkeit vom reinen hobby zur bezahlten nebentätigkeit auszuweiten. es geht nicht darum massig geld zu verdienen (ist ja auch kaum möglich), sondern korrekt gegen bezahlung arbeiten zu können ohne irgendwann wegen "schwarzarbeit" einen schuss vor den bug zu bekommen. ich habe mich auch schon informiert. im prinzip gibt es ja zwei möglichkeiten: 1. gewerbe anmelden vorteil ist, seit dem 1.1.04 ist der meisterzwang aufgehoben und man kann quasi machen was man will. nachteil ist stress mit der handwerkskammer (zwangsmitgliedschaft etc.) und sonstiger verwaltungsaufwand der mit einer gewerblichen tätigkeit in verbindung steht. 2. freiberuflich vorteil ist hier, dass man kein gewerbe anmelden muss, nicht der handwerkskammer beitreten muss und steuerlich alles etwas einfacher ist. nachteilig allerdings, dass man als freiberufler nicht alles machen darf was handwerkliche fotografen dürfen. im prinzip tendiere ich zur freiberuflichen nebentätigkeit. allerdings habe ich keine ahnung auf was man achten muss, und wie es da mit rentenversicherung und sonstigen pflichbeiträgen aussieht. wer hat diesbezüglich erfahrungen oder kennt ensprechende links zum thema? |
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
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Ich kann dir nur aus meiner freiberuflichen Zeit (bis vor ca. 12 Jahren) berichten.
Als Freiberufler bist du NICHT versicherungspflichtig! D.h. du musst keine Rentenbeiträge zahlen, genauso wenig wie KV, AV oder PV. Aber du bist natürlich steuerpflichtig. Wie es sich genau mit der Versteuerung der Nebeneinkünfte verhält, kann dir sicher dein Finanzamt oder dein Steuerberater oder evtl. jemand anders verraten, der nebenberuflich Mitarbeiter einstellt (z.B. große Versicherungsunternehmen). Nicht, dass du da anheuern sollst, aber die wissen i.d.R. Bescheid. |
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#3 | |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
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Zitat:
hat sich bis Heute nicht geändert. Sorry Teddy, aber damit jeder was mit den Kürzeln anfangen kann und keine Fragen auftauchen ![]() KV = Krankenversicherung AV = Arbeitslosenversicherung PV = Pflegeversicherung
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LG Manfred ...der nun über 15 Jahre mit einer ![]() So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen......Moderationsmodus in Orange |
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#4 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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hi,
das zauberort ist hier steuerberater(in). denn der (steuer)-dschungel ist blickdichter als im fernsehen. meine schwägerin ist als künstlerin tätig (erspart viel sv-abgaben, es gibt eine eigene künstlerkasse). evtl. kannst du hier vorteile haben. ausserdem ist entscheidend, welchen umfang deine nebentätigkeit hat. ausserdem gibt es noch die sog. liebhaberei. also: papierkram sortieren und eine(n) stb(in) deines vertrauens aufsuchen. selbst wenn du viele tipps aus dem forum erhältst: ausschlaggebend ist deine persönliche situation. frank |
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#5 |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
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Hallo newdimage,
stimmen Deinen Ausführungen im Grundsatz zu, aber wenn Mann/Frau einen "normalen" Job hat und damit Steuern zahlt, sind zunächst einmal sämtliche Nebeneinkünfte Steuerpflichtig (ggf. gibt's Freibeträge nach Art des Einkommens). ![]() Weglassen der Nebeneinkünfte kann ![]() Wenn enjoy das Nebenberuflich machen will und <<flüstert>> Steuern sparen will <<flüstert Ende>> es als Nebengewerbe betreibt, ist auf jeden Fall besser. Aber wie Du sagst, ist eine Auskunft eines Steuerberaters schon wichtig. ![]()
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#6 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Re: freiberuflicher fotograf?
Zitat:
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#7 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-49080 Osnabrück
Beiträge: 2.567
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Aber wenn du als Freiberufler z.B Hochzeitsfotos anbietest, kannst du ganz schnell in Teufels Küche kommen. Bei "Passbildern" wird das wohl nicht so eng gesehen, da es ja sogar Automaten gibt, die das machen. Und die Automaten sind bestimmt nicht in der Handwerkskammer. ;-)
Ich bin schon seit vielen Jahren Freiberufler, aber ich habe weder Passbilder noch Hochzeitsfotos jemals angeboten. Gemacht habe ich das natürlich, aber unter anderem Namen. Hochzeistfotos sind z.B. Reportagefotos eines Events, usw. Denn Foto- Reporter darfst du sein, auch wenn du kein "gelernter" Fotograf bist. Bei mir ist es besonders verzwickt. Ich bin "studierter" Fotograf (Fotoingenieur), darf aber keine handwerkliche Tätigkeit ausüben (wie etwa Hochzeitsfotos usw). Dafür müsste ich mir einen gelernten Fotografen, zumindest auf dem Papier, als Geschäftspartner "leisten".
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Lebe lange und in Frieden. Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7 Photopeter |
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#8 | |
Moderator
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
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Zitat:
typisches Standesdünkel der HD-Kammer.... ![]() Hoffendlich wird's irgendwann Besser.
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#9 |
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Schwelm
Beiträge: 40
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habe das hier gefunden:
"Änderung der Handwerksordnung: Freier Zugang zur Berufsfotografie Die dringend überfällige Reform der Handwerksordnung in Deutschland, die durch Bundesrat und Bundestag Ende 2003 beschlossen wurde, hat für die Berufsfotografie folgende Änderungen: Selbstständigkeit: 1. Fotografie bleibt weiterhin ein Handwerksberuf Fotografen werden in die Handwerksrolle in der Anlage B 1 eingetragen. 2. Fotografie ist ab sofort ein zulassungsfreier Handwerksberuf Das bedeutet: Diesen Beruf kann ausüben, wer a) einen Meisterbrief b) einen Gesellenbrief oder c) keine berufliche Qualifikation hat (Zur Klarstellung: Die Ausübung des Berufes erfolgt nach dem allgemeinen Gewerberecht und jeder, der will, kann diesen Beruf beim Gewerbeamt anmelden und wird, da es sich um einen Handwerksberuf handelt, bei der Handwerkskammer registriert und zahlt dort auch seine Beiträge.) Hinweis: Neu-Selbstständigen wird in den ersten vier Jahren eine abgestufte Befreiung von Kammerbeiträgen gewährt. Ausbildung: Ausbilden kann, wer dafür eine fachliche Qualifikation vorweist: a) den Meisterbrief b) einen anerkannten fachlichen Abschluss an einer Hochschule c) den Gesellenbrief mit anschließender zweijähriger Berufspraxis. Grundsätzlich muss jeder, der ausbilden will, die Befähigung hierfür nachweisen können. Näheres regelt § 76 des Berufsausbildungsgesetzes (BBG). (Aber wer will und wird in Zukunft noch ausbilden, wenn man diesen Beruf auch ohne berufliche Qualifikation ausüben kann? In deutschen Fotostudios wird im zunehmenden Maße, genau wie in anderen europäischen Ländern und speziell auch in Amerika die Möglichkeit geboten werden, über Praktikanten- und Assistentenvereinbarungen den Beruf zu erlernen.) M. Belz FotoWerkstatt Leiter des Förderkreis Porträt Quellen: obige Aussagen wurden bestätigt durch das Bundeswirtschaftsministerium und die Handwerkskammern Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg." Quellenangabe: http://www.foerderkreis-portraet.de/neueHandwerkso.pdf |
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#10 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Danke, Stuart, das ist doch mal was mit Hand und Fuss. Also gilt es nur darauf zu achten, sich nicht Fotograf zu nennen und sich freiberuflich zu betätigen, wenn man die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer vermeiden möchte.
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