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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » freiberuflicher fotograf?
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Alt 12.03.2004, 18:29   #1
enjoy
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-38855 Wernigerode
Beiträge: 1.056
freiberuflicher fotograf?

ist jemand von euch freiberuflich fotografisch unterwegs? wenn ja, bitte melden, da ich ein paar infos brauche.

ich habe vor im laufe des jahres meine fotografische tätigkeit vom reinen hobby zur bezahlten nebentätigkeit auszuweiten. es geht nicht darum massig geld zu verdienen (ist ja auch kaum möglich), sondern korrekt gegen bezahlung arbeiten zu können ohne irgendwann wegen "schwarzarbeit" einen schuss vor den bug zu bekommen. ich habe mich auch schon informiert. im prinzip gibt es ja zwei möglichkeiten:

1. gewerbe anmelden
vorteil ist, seit dem 1.1.04 ist der meisterzwang aufgehoben und man kann quasi machen was man will. nachteil ist stress mit der handwerkskammer (zwangsmitgliedschaft etc.) und sonstiger verwaltungsaufwand der mit einer gewerblichen tätigkeit in verbindung steht.

2. freiberuflich
vorteil ist hier, dass man kein gewerbe anmelden muss, nicht der handwerkskammer beitreten muss und steuerlich alles etwas einfacher ist. nachteilig allerdings, dass man als freiberufler nicht alles machen darf was handwerkliche fotografen dürfen.

im prinzip tendiere ich zur freiberuflichen nebentätigkeit. allerdings habe ich keine ahnung auf was man achten muss, und wie es da mit rentenversicherung und sonstigen pflichbeiträgen aussieht. wer hat diesbezüglich erfahrungen oder kennt ensprechende links zum thema?
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Alt 12.03.2004, 18:51   #2
Teddy
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
Ich kann dir nur aus meiner freiberuflichen Zeit (bis vor ca. 12 Jahren) berichten.

Als Freiberufler bist du NICHT versicherungspflichtig! D.h. du musst keine Rentenbeiträge zahlen, genauso wenig wie KV, AV oder PV. Aber du bist natürlich steuerpflichtig.

Wie es sich genau mit der Versteuerung der Nebeneinkünfte verhält, kann dir sicher dein Finanzamt oder dein Steuerberater oder evtl. jemand anders verraten, der nebenberuflich Mitarbeiter einstellt (z.B. große Versicherungsunternehmen). Nicht, dass du da anheuern sollst, aber die wissen i.d.R. Bescheid.
__________________
Gruß
Andreas

Teddys Fotowelt | Teddymobil - auf Tour mit dem BährLiner
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Alt 12.03.2004, 19:54   #3
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
Zitat:
Zitat von Teddy
Ich kann dir nur aus meiner freiberuflichen Zeit (bis vor ca. 12 Jahren) berichten.
Als Freiberufler bist du NICHT versicherungspflichtig! D.h. du musst keine Rentenbeiträge zahlen, genauso wenig wie KV, AV oder PV. Aber du bist natürlich steuerpflichtig...
Hallo Teddy,
hat sich bis Heute nicht geändert.

Sorry Teddy, aber damit jeder was mit den Kürzeln anfangen kann und keine Fragen auftauchen hier eine Ergänzung

KV = Krankenversicherung
AV = Arbeitslosenversicherung
PV = Pflegeversicherung
__________________
LG
Manfred

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Alt 12.03.2004, 19:56   #4
newdimage
 
 
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
hi,
das zauberort ist hier steuerberater(in). denn der (steuer)-dschungel ist blickdichter als im fernsehen. meine schwägerin ist als künstlerin tätig (erspart viel sv-abgaben, es gibt eine eigene künstlerkasse). evtl. kannst du hier vorteile haben. ausserdem ist entscheidend, welchen umfang deine nebentätigkeit hat. ausserdem gibt es noch die sog. liebhaberei.
also: papierkram sortieren und eine(n) stb(in) deines vertrauens aufsuchen. selbst wenn du viele tipps aus dem forum erhältst: ausschlaggebend ist deine persönliche situation.
frank
newdimage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2004, 20:08   #5
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
Hallo newdimage,

stimmen Deinen Ausführungen im Grundsatz zu, aber wenn Mann/Frau einen "normalen" Job hat und damit Steuern zahlt, sind zunächst einmal sämtliche Nebeneinkünfte Steuerpflichtig (ggf. gibt's Freibeträge nach Art des Einkommens).
Weglassen der Nebeneinkünfte kann folgen haben.

Wenn enjoy das Nebenberuflich machen will und <<flüstert>> Steuern sparen will <<flüstert Ende>> es als Nebengewerbe betreibt, ist auf jeden Fall besser. Aber wie Du sagst, ist eine Auskunft eines Steuerberaters schon wichtig.
__________________
LG
Manfred

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Alt 13.03.2004, 18:48   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Re: freiberuflicher fotograf?

Zitat:
Zitat von enjoy
nicht alles machen darf was handwerkliche fotografen dürfen.
Das behauptet die Handwerkskammer ganz gerne, mag auch zutreffen. Ich formuliere es so: Der handwerklich organisierte Fotograf arbeitet nach festen Vorgaben des Kunden oder strikt nach Lehrbuch: Beispiel Passbild, bei dem gibt es nämlich kaum gestalterische Freiheit. Der künstlerisch orientierte Fotograf hat mehr Freiraum bei seinem Schaffen. Beide können trotzdem das gleiche fotografieren und dasselbe Ergebnis haben. Der eine nennt es Passbild, für den anderen ist es das schönste Portrait der Welt
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Alt 13.03.2004, 22:14   #7
Photopeter
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-49080 Osnabrück
Beiträge: 2.567
Aber wenn du als Freiberufler z.B Hochzeitsfotos anbietest, kannst du ganz schnell in Teufels Küche kommen. Bei "Passbildern" wird das wohl nicht so eng gesehen, da es ja sogar Automaten gibt, die das machen. Und die Automaten sind bestimmt nicht in der Handwerkskammer. ;-)

Ich bin schon seit vielen Jahren Freiberufler, aber ich habe weder Passbilder noch Hochzeitsfotos jemals angeboten. Gemacht habe ich das natürlich, aber unter anderem Namen. Hochzeistfotos sind z.B. Reportagefotos eines Events, usw. Denn Foto- Reporter darfst du sein, auch wenn du kein "gelernter" Fotograf bist.

Bei mir ist es besonders verzwickt. Ich bin "studierter" Fotograf (Fotoingenieur), darf aber keine handwerkliche Tätigkeit ausüben (wie etwa Hochzeitsfotos usw). Dafür müsste ich mir einen gelernten Fotografen, zumindest auf dem Papier, als Geschäftspartner "leisten".
__________________
Lebe lange und in Frieden.
Vulkanischer Gruß, Sternzeit 2416,7

Photopeter
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Alt 13.03.2004, 22:26   #8
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.509
Zitat:
Zitat von Photopeter
....Bei mir ist es besonders verzwickt. Ich bin "studierter" Fotograf (Fotoingenieur), darf aber keine handwerkliche Tätigkeit ausüben (wie etwa Hochzeitsfotos usw). Dafür müsste ich mir einen gelernten Fotografen, zumindest auf dem Papier, als Geschäftspartner "leisten".
Hallo Photopeter,

typisches Standesdünkel der HD-Kammer....
Hoffendlich wird's irgendwann Besser.
__________________
LG
Manfred

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Alt 13.03.2004, 22:47   #9
stuart kranz
 
 
Registriert seit: 28.01.2004
Ort: Schwelm
Beiträge: 40
habe das hier gefunden:

"Änderung der Handwerksordnung:
Freier Zugang zur Berufsfotografie
Die dringend überfällige Reform der Handwerksordnung in Deutschland, die durch
Bundesrat und Bundestag Ende 2003 beschlossen wurde, hat für die Berufsfotografie
folgende Änderungen:
Selbstständigkeit:
1. Fotografie bleibt weiterhin ein Handwerksberuf
Fotografen werden in die Handwerksrolle in der Anlage B 1 eingetragen.
2. Fotografie ist ab sofort ein zulassungsfreier Handwerksberuf
Das bedeutet: Diesen Beruf kann ausüben, wer
a) einen Meisterbrief
b) einen Gesellenbrief oder
c) keine berufliche Qualifikation hat
(Zur Klarstellung: Die Ausübung des Berufes erfolgt nach dem allgemeinen
Gewerberecht und jeder, der will, kann diesen Beruf beim Gewerbeamt
anmelden und wird, da es sich um einen Handwerksberuf handelt, bei
der Handwerkskammer registriert und zahlt dort auch seine Beiträge.)
Hinweis: Neu-Selbstständigen wird in den ersten vier Jahren eine abgestufte
Befreiung von Kammerbeiträgen gewährt.
Ausbildung:
Ausbilden kann, wer dafür eine fachliche Qualifikation vorweist:
a) den Meisterbrief
b) einen anerkannten fachlichen Abschluss an einer Hochschule
c) den Gesellenbrief mit anschließender zweijähriger Berufspraxis.
Grundsätzlich muss jeder, der ausbilden will, die Befähigung hierfür nachweisen
können. Näheres regelt § 76 des Berufsausbildungsgesetzes (BBG). (Aber wer will
und wird in Zukunft noch ausbilden, wenn man diesen Beruf auch ohne berufliche
Qualifikation ausüben kann? In deutschen Fotostudios wird im zunehmenden Maße,
genau wie in anderen europäischen Ländern und speziell auch in Amerika die Möglichkeit
geboten werden, über Praktikanten- und Assistentenvereinbarungen den Beruf
zu erlernen.)
M. Belz
FotoWerkstatt
Leiter des Förderkreis Porträt
Quellen: obige Aussagen wurden bestätigt durch das Bundeswirtschaftsministerium und die
Handwerkskammern Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg."

Quellenangabe:
http://www.foerderkreis-portraet.de/neueHandwerkso.pdf
stuart kranz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.03.2004, 09:18   #10
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Danke, Stuart, das ist doch mal was mit Hand und Fuss. Also gilt es nur darauf zu achten, sich nicht Fotograf zu nennen und sich freiberuflich zu betätigen, wenn man die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer vermeiden möchte.
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