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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Mal eine Frage zur Veröffentlichung von Personen
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Alt 16.06.2006, 09:29   #1
A2Freak
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
Mal eine Frage zur Veröffentlichung von Personen

...in einem etwas schwierigen Fall:

An den Spieltagen der Fußball-WM werden in den jeweiligen Städten vor den Spielen sogenannte "Verfügungsräume" für den Rettungsdienst, Feuerwehr und THW eingerichtet. D.h., aus der weiträumigen Umgebung der jeweiligen Stadt rollen die Hilfskräfte heran.

Am Mittwoch habe ich die anrückenden Hilfskräfte in ihren Fahrzeugen fotografiert. Da die Fahrzeuge anschließend dicht gedrängt abgestellt werden, habe ich dies auf der Anfahrt getan. Leider sind zwangsläufig auch Personen zu erkennen.

Unter www.Fotorecht.de habe ich diese Passage gefunden:

Zitat:
5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein
Würde eine erkennbare Person in einem Fahrzeug als Staffage gelten?
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Alt 16.06.2006, 09:34   #2
Backbone
 
 
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Dresden
Beiträge: 2.237
Schönes Beispiel für einen Gummiparagraphen, leider lässt sich das auch nicht genauer definieren. Die Faustregel lautet, das die abgebildete Person nicht das Hauptmotiv sein darf. Wenn du also die Fahrzeuge fotografiert hast und da zufällig jemand erkennbar ist, dann passt das schon. Ein anderes, gegenteiliges Beispiel wären jubelnde Fans wo die Fahrzeuge nur im Hintergrund stehen.

Backbone
__________________
Photography is a means of ordering the world around us. (John Shaw)
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Alt 16.06.2006, 10:54   #3
Teddy
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
Wie wäre es denn, die zu erkennenden Gesichter durch Weichzeichnung o.ä. unkenntlich zu machen?
Damit beugst du allen Gefahren und Eventualitäten vor.
__________________
Gruß
Andreas

Teddys Fotowelt | Teddymobil - auf Tour mit dem BährLiner
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Alt 16.06.2006, 11:04   #4
A2Freak
Gesperrt

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
@Teddy, das ist ja auch so ein Problem. Habe ich mal bei einem Einsatzfoto gemacht, dann kam die Beschwerde von einem Feuerwehrmann, er sei ja nicht zu erkennen.

Z.Zt. lade ich die Bilder in meine Galerie, mit erkennbaren Personen. Ich schreibe aber etwas dazu, wenn sich jemand ärgert, wird das Bild entfernt, bzw. die Person unkenntlich gemacht.
A2Freak ist offline   Mit Zitat antworten
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