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#1 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Ebay-Frust
Ich hab einen Artikel für 1,99 € verkauft ... seit Wochen zieht sich das jetzt schon hin, sie zahlte erst nicht, Meldung an ebay ... jedenfalls irgendwann kam das Geld, Ware an sie abgeschickt, nach meinem Urlaub lag die Ware wieder bei mir, unzustellbar. Wieder mit Käuferin korrespondiert, sie hätte Nachsendeauftrag, bislang sei immer alles angekommen ... gut, habe ihr mitgeteilt ich würde den Artikel nochmal an sie absenden gegen erneute Überweisung der Versandkosten.
Nun unterstellt sie mir wohl es sei ja meine Schuld, sie hätte ihre Anschrift längst vor dem Kauf schon bei ebay geändert (ach was, und die alte hab ich mir dann ausgedacht oder wie?????) ... jedenfalls will sie erneute Versandkosten nicht tragen. OK. Habe ihr mitgeteilt dass ich meine Pflichten erfüllt habe, mich nicht bereiterkläre ihr das Paket nochmal auf MEINE KOSTEN erneut zuzusenden und nun würde mich interessieren, was sind meine Verpflichtungen jetzt noch, müsste ich ihr den Kaufpreis erstatten wenn ich es nicht nochmal absende? Sehe ich zwar gefühlsmäßig nicht so aber wie ist die rechtliche Seite? Ich verkaufe NIE WIEDER Niedrigpreisartikel bei ebay, die Sache hat mich ein Vielfaches davon gekostet bislang....und der ganze Ärger .... einfach nur ätzend....
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
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![]() Schade dass Du dann auch noch zorres hast deswegen... PETER
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Der Aufwand in dieser Form war ja leider nicht abzusehen, sonst hätte ich das Teil lieber in die Tonne gehauen
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#4 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Da würde ich mir keine Gedanken machen, Kerstin. In den Austauschmails von Ebay ist die jeweilige Anschrift, Du kannst nachweisen, dass es abgeschickt und unzustellbar zurückkam und zwar nicht wegen Deines Verschuldens. Dann noch ein Streitwert von 1,99
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#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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OK, mich trift eh keine Schuld, ich glaube ich werde ab sofort nicht mehr antworten und den ganzen Kram entsorgen. Vorher noch ein Bild davon machen und gut ist.
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#6 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Nee, so mache ich das bei meinen Fällen nicht, sondern ich gehe so vor: vorher Frist setzen, bis wann das Geld für eine erneute Zusendung auf dem Konto eingegangen sein muss und schreiben, dass bei Überschreitung der Frist der Kaufpreis abzüglich der Überweisungskosten (Buchungsgebühr) zurückerstattet und der Gegenstand in meinEigentum übergehen wird. So mache ich das immer, und bisher gab es da noch keine Probleme.
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#7 |
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-40723 Hilden
Beiträge: 104
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Wie sagt der Volksmund doch so schön "Geldschulden sind Bringschulden, Sachschulden sind Holschulden".
Den Schuh würd ich mir an Deiner Stelle erstmal nicht anziehen, und abwarten was passiert. ![]() Grüße Oliver |
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
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Was soll ich ihr bei 1,99 noch ersetzen? Im Gegenteil, wenn ich meine Bearbeitungskosten berücksichtige dann darf sie noch was drauflegen. Ebay will ja auch noch Geld, Einstellgebühr, Verkaufsprovision .... da bleibt von den 1,99 ja nur noch 1,50 übrig ..... Also ich mach sowas nicht mehr.
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#9 |
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Wirf das Teil in die Tonne und maile der Käuferin den Ort wo die Tonne steht damit sie sich das Teil selbst abholen kann...
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Ciao, Cl ![]() |
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#10 | |
Themenersteller
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