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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Objektive » A-Mount Objektive (ILCA, SLT, DSLR) » Garantie bei Kauf über ebay
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Alt 21.03.2006, 08:20   #1
birgitb
 
 
Registriert seit: 03.12.2004
Ort: Waldaschaff
Beiträge: 29
Garantie bei Kauf über ebay

Hallo,

hier gibt es doch sicher ein paar erfahrene ebay-Käufer.
Kann mir jemand sagen wie das mit der Garantie bei neuen Objektiven ist? Wenn man sie
1. von Privatleuten ersteigert
oder
2. von einem Shop ersteigert.
Man hat ja dann keine Rechnung im eigentlichen Sinn. Die Garantiekarte ist ja nicht mit einem Datum versehen.

Viele Grüße,
Birgit
birgitb ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.03.2006, 08:55   #2
Tobias Wiesner
 
 
Registriert seit: 05.03.2006
Ort: Oppenheim
Beiträge: 117
Hallo Birgit,
beim Kauf von Privatleuten hat man leider keinen Anspruch von Garantieleistungen. Eventuell schreiben einige in Ihre Anzeige, dass sie die Ware bei Mängel in einem Zeitraum von einer Woche zurücknehmen. Dies ist aber nicht die Regel. Ich habe mir die finanzielle Grenze von 250€ gesetzt. Ab diesem Betrag frage ich nach der Möglichkeit auf Nachnahme zu bezahlen.
Bei einem eBay Händler hat man natürlich wie im Laden die Möglichkeit die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück zuschicken oder auf eine Garantie zu bestehen. Die Garantie wird so viel ich weiß auch nicht vom Hersteller sondern vom Verkäufer gewährleistet. Man sollte unbedingt auf einen mitgeschickten Kaufvertrag achten.
Das Problem hatte ich mal nach dem mir ein Shop ein defektes Gerät geschickt hat und dieses nicht mehr zurück nehmen wollte, da ich Ihm den Kaufvertrag, den er mir gar nicht mitgeschickt hat, nicht zurück schicken konnte.
Tja die Bucht ist immer ein Risiko!!! Aber Gott sei Dank geht meistens alles gut.
LG Tobi
Tobias Wiesner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2006, 09:38   #3
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.357
Zitat:
Zitat von Tobias Wiesner
Hallo Birgit,
beim Kauf von Privatleuten hat man leider keinen Anspruch von Garantieleistungen. Eventuell schreiben einige in Ihre Anzeige, dass sie die Ware bei Mängel in einem Zeitraum von einer Woche zurücknehmen. Dies ist aber nicht die Regel. Ich habe mir die finanzielle Grenze von 250€ gesetzt. Ab diesem Betrag frage ich nach der Möglichkeit auf Nachnahme zu bezahlen.
Bei einem eBay Händler hat man natürlich wie im Laden die Möglichkeit die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück zuschicken oder auf eine Garantie zu bestehen. Die Garantie wird so viel ich weiß auch nicht vom Hersteller sondern vom Verkäufer gewährleistet. Man sollte unbedingt auf einen mitgeschickten Kaufvertrag achten.
Das Problem hatte ich mal nach dem mir ein Shop ein defektes Gerät geschickt hat und dieses nicht mehr zurück nehmen wollte, da ich Ihm den Kaufvertrag, den er mir gar nicht mitgeschickt hat, nicht zurück schicken konnte.
Tja die Bucht ist immer ein Risiko!!! Aber Gott sei Dank geht meistens alles gut.
LG Tobi
Also das ist so nicht richtig, Es gibt keinen Anspruch auf Garantie, es gibt nur Gewährleistung! Garantie ist freiwillige Garantie zu bediengungen vom Garantiesteller.

Privatleute müssen auch eine Gewährleistung von 12 Monate gewähren, kann dieses aber ausschlissen ! d,h, steht nichts in der Anzeige von ausschluß von Gewährleistung, hast du bei jeden Gebrauchtkauf 12 Monate Gewährleistung.

Auch ist zu beachten , wenn er eine Gewisse anzahl von sachen handelt, ist er Gewerbemässiger Händler, auch wenn er es Verneint.

Bei einen Gewerbmässigen Händler hast du bei Gebrauchten sachen 12 Monate Gewährleistung, bei als neuwaren bezeichneten Artikel 24 Monate.
Die Gewährleistung ist immer vom Händler zuerbringen !

Eine Rechnung brauchst du zwingend nicht, es reicht dein Nachweis des Bezahlen ( Überweisung ) und die Ausgedruckte Anzeige ( Angebot in E bay ).

Das große risiko ist das du wenn der Händler eine Gmbh hat und diese Pleite macht, keinen Ansprechpartner für deine Ansprüche hast.

Bei der Garantie Karte handelt es sich um eine Freiwilige ( Hersteller oder Importeur ) Garantie zu seinen Bedingungen. zb nur wenn das gerät beim Zugelassenen Fachhändler erworben wurde, oder kein reeimport, oder nur mit Ausgefülter Garantiekarte und und......
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2006, 10:24   #4
Tobias Wiesner
 
 
Registriert seit: 05.03.2006
Ort: Oppenheim
Beiträge: 117
"Garantie ist freiwillige Garantie zu bediengungen vom Garantiesteller"
Sorry nicht verstanden. Darf ich mal Fragen was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist?


"Eine Rechnung brauchst du zwingend nicht, es reicht dein Nachweis des Bezahlen ( Überweisung ) und die Ausgedruckte Anzeige ( Angebot in E bay )"
Das ist sehr gut zu wissen.
Tobias Wiesner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2006, 10:33   #5
John Doe
 
 
Registriert seit: 15.07.2005
Ort: Wesel
Beiträge: 1.299
Hallo zusammen,

besondes bei ebay Käufen (Shops) habe ich mir angewöhnt, immer die abgeschlossene Auktion auszudrucken, damit man einen Nachweis hat. Leider bieten einige Shops Grauimporte an, auf die dann logischerweise keine Garantie seitens des Herstellers gewährt wird, hier greift dann nur die Händlergewährleistung. Das ist solange kein Problem, wie es den Shop/Händler noch gibt, aber es hat, besonders bei ebay, schon öfters Fälle gegeben, in denen Equipment aus Grauimporten verhökert wurde, und der Shop dann 3 Monate später dicht war, somit die Gewährleistung auch zum Teufel.

Privatverkäufer schliessen die Gewährleistung in der Regel aus, es ist auch kaum machbar, eine 1 jährige Gewährleistung zu übernehmen. Die Insatndsetzungskosten würden in vielen Fällen den Wert der Ware übersteigen. Ich halte es genauso, bis auf 1-2 Fälle, habe ich bisher aber noch keine schlechten Erfahrungen gesammelt, allerdings selektiere ich die Verkäufer auch sehr streng, wenn mir was nicht ganz geheuer ist, lasse ich lieber die Finger davon.


Gruß Uwe
__________________
Erfahrungsgemäß ist die Ursache schlechter Bilder fast immer hinter der Kamera zu suchen!
John Doe ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.03.2006, 11:09   #6
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.357
Zitat:
Zitat von Tobias Wiesner
"Garantie ist freiwillige Garantie zu bediengungen vom Garantiesteller"
Sorry nicht verstanden. Darf ich mal Fragen was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist?


"Eine Rechnung brauchst du zwingend nicht, es reicht dein Nachweis des Bezahlen ( Überweisung ) und die Ausgedruckte Anzeige ( Angebot in E bay )"
Das ist sehr gut zu wissen.
Vom gesetzgeber ist eine Gewährleistung gesetzlich geregelt. d.h. Es ist geregelt wann und wie . Das muß jeder einhalten der unter diesem gesetz fällt.

Garantie ist was nicht gesetzlich geregelt ist, das kann alles mögliche sein. Da kann eigentlich jeder alles mögliche garantieren, von 24 std austausch bis zur rep.

@John Doe Das ist Quatsch, wenn ich etwas gebrauchtes verkaufe hafte ich auch nur inerhalb des Wertes, d.h. auto verkauft für 100 euro, Motor kaputt, haftung nur Maximal 100 euro, und kein neuen Motor !
__________________
Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen.
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2006, 11:26   #7
MacSource
 
 
Registriert seit: 13.12.2005
Ort: D-20144 Hamburg
Beiträge: 1.104
Zitat:
Zitat von Tobias Wiesner
Sorry nicht verstanden. Darf ich mal Fragen was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist?

Also: Gewährleistung wird vom Händler (gewerblich) erbracht. Der leistet dafür Gewähr, daß der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes frei von Mängeln ist.
Bei Neuware (Gebraucht kann abweichen) besteht die Gewährleistungspflicht gesetzlich 24 Monate.
Aber: Diese Frist ist in zwei "Etappen" unterteilt: Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum auf, wird vom Gesetz her unterstellt, daß dieser bereits beim Kauf vorhanden war (es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen).

Danach kehrt sich die Beweislast um, d. h. wenn Du nicht beweisen kannst, daß die Ware zum Kaufdatum bereits mangelhaft war (schwierig, schwierig), kannst Du allenfalls auf Kulanz hoffen.

Dies wird in den Medien kaum erwähnt, klingt ja auch griffiger, wenn man von 2 Jahren redet (wobei die das dann gerne fälschlich auch noch als “Garantie“ bezeichnen).

Garantie ist eine freiwillige Leistung und wird in der Regel vom Hersteller gewährt, und dieser kann völlig frei die Garantiebestimmungen definieren.
Z. B. Dauer, bring-in oder vor-Ort-Service, Beschränkung auf Erstbesitzer etc.

Gruß,
Christian
MacSource ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2006, 12:48   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von twolf
hafte ich auch nur inerhalb des Wertes, d.h. auto verkauft für 100 euro, Motor kaputt, haftung nur Maximal 100 euro,
Das glaube ich sooooooo nicht
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2006, 14:30   #9
RREbi
 
 
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
Hier geht es leider wieder forumtypisch zu, wenn es um rechtliche Fragen geht.
Also, Birgit hat gefragt, wie es sich mit Ansprüchen aus einer Garantie eines Herstellers verhält, wenn man als Ebaykäufer von einem Privaten nicht der Erstkäufer ist und (wie meistens) keinen Kaufbeleg des Ersterwerbers hat.

Da stecken zwei Aspekte darin:

1. Wie regelt der Hersteller Ansprüche eines "Zweitkäufers" in den Garantiebedingungen ?
2. Wenn man als "Zweitkäufer" Ansprüche hat, wie werden die ohne Kaufbeleg des Erstkäufers geltend gemacht ?

zu 1. Wer kennt die Minolta-Garantiebedingungen und weiss was darin steht ? Gilt die Garantie nur für den Erstkäufer ?

zu 2. Als "Zweitkäufer" ohne Kaufbeleg des Erstkäufers hat man ein Beweisproblem - der Hersteller kann nicht prüfen, ob die Garantiezeit nicht schon abgelaufen ist und er wird meistens seine Leistung ablehnen (es sei denn, das Produkt ist erst 1 Jahr auf dem Markt und er gibt eine Garantie für 2 Jahre, dann spricht alles dafür, das das Produkt nicht schon aus der Grantiezeit heraus ist.)

Der zweite Teil von Birgits Frage betrifft Garantieleistungen des Herstellers beim Kauf von einem gewerblichen Händler über Ebay.
Ein gewerblicher Händler muss immer eine Rechnung ausstellen; gibt es keine (?), reichen Ausdruck des Ebayangebotes und der Überweisungsbeleg als Nachweis des Kaufes für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen des Herstellers.

Hoffe, ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben.
RREbi
RREbi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.03.2006, 15:05   #10
Sebastian Stelter
 
 
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 2.138
Ich habe gerade Bescheid bekommen von dem ebay Verkäufer der mein Sigma 70-300Apo Macro Super Objektiv eingeschickt hatte,es ist auf dem Rückweg .Absolut zu empfehlen.Ich hatte es eine Woche dann ging es kaputt er hat es zurückgenommen und reparieren lassen und das BESTE kostenlos für mich
Das Objektiv war 10 Monate alt und er hätte mich auch mit der ganzen Sache abweisen können aber er hat es zurückgenommen und eingeschickt,die Kosten auf sich genommen und es mir heute wieder zurückgeschickt.Das ist aber wahrscheinlich die Ausnahme ,leider.

Aber ich hatte auch schon mal ein KoMi 75-300 gebraucht ersteigert,war nach 3 Wochen kaputt, und der Käufer hat es nicht zurückgenommen und ich blieb darauf sitzen und er hat sich nie wieder gemeldet.
Mfg Sebastian Stelter

Ps:Sollte nur ein kleiner Erfahrungsbericht sein.
Sebastian Stelter ist offline   Mit Zitat antworten
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