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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Werbeagentur möchte Foto verwenden...
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Alt 16.09.2005, 12:48   #1
Beff
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-82362 Weilheim
Beiträge: 812
Werbeagentur möchte Foto verwenden...

Hi Ihr,
ich freue mich gerade so richtig.

Eben kam eine Email einer Werbeagentur, sie möchten ein von mir in der FC ausgestelltes Foto für eine Werbebroschüre einer Drogeriekette in D verwenden.

Nun stellt sich mir die Frage: Glücklich sein, das die Agentur überhaupt was von mir will und mich namentlich in der Broschüre nennt, oder vielleicht über ein kleines Honorar verhandeln?

Ich habe das Bild vor 1-2 Jahren mal auf einer Motorradveranstaltung gemacht (mit der DiMAGE A1) und dachte natürlich nie an sowas...

was meint ihr?

Danke...
__________________
Schöne Grüße
Stefan
Beff ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.09.2005, 12:58   #2
Beff

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-82362 Weilheim
Beiträge: 812
Hier ist noch die email

Zitat:
wir sind eine Werbeagentur und veröffentlichen für unseren Kunden Müller Drogeriemarkt ein hochwertiges und Deutschlands auflagenstärkstes Fotomagazin, das sich an Hobbyfotografen wendet. Für unsere nächste
Ausgabe sind wir auf der Suche nach hochwertigen Fotos zum Thema Sport & Spiel im Winter. Ihr Bild mit
dem Namen xxx gefällt uns sehr und würde
hervorragend hineinpassen. Wenn Sie grundsätzlich Interesse an der Veröffentlichung der Bilder - natürlich mit namentlicher Erwähnung und Belegexemplar - hätten, könnte ich Ihnen per E-Mail vorab schonmal gerne
eine bereits veröffentlichte Ausgabe des Magazins als PDF zukommen lassen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, freue ich mich auf Nachricht von Ihnen!
__________________
Schöne Grüße
Stefan
Beff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2005, 13:01   #3
Rheinlaender
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Düren
Beiträge: 962
Erstmal ist es nett das es über die FC auch noch Leute gibt die höflich um Erlaubnis fragen, in der Regel wirds nämlich einfach verwendet. Aber die Werbeagentur benötigt wohl das Bild für eine größere Abbildung, ansonsten hätten sie nicht nachgefragt (und im Zweifelsfall direkt kopiert ).

Bei einer Bildagentur müßten die für etwas Ähnliches je nach Verwendungszweck ab 100,- EUR aufwärts auf den Tisch legen. Da wäre ein Obolus von annhähernd 50-70,- EUR für dich durchaus angemessen, zumal es ja auch eine deutschlandweite Drogeriekette sein soll. Die wären jedenfalls sehr günstig damit aus dem "Schneider"....

Eine Namensnennung bringt dir nix und wird gerade in einem Layout nicht gerne gesehen. Je nach ISO-Einstellung deiner A1 reicht das Bild für mindestens DIN A5.


EDIT: Hab gerade gesehen das es eine Art Zeitschrift sein soll.....ich würd dennoch an deiner Stelle lieber nen Obolus haben wollen, die Namensnennung ist nur was fürs persönliche Gemüt.
__________________
Gruß, Oliver
Rheinlaender ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2005, 13:08   #4
Beff

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-82362 Weilheim
Beiträge: 812
ISO war 100.

naja....mit 50-70 Euro pro Bild könnte ich leben...Ich habe ihr mal geantwortet und vorsichtig nach "honorierung" gefragt.

Mal sehen was sie sagt :-)


[wunschtraum]

*rechne* .... wenn sie mir 10 Bilder abnimmt, kauf ich mir ne D7D

[/wunschtraum]


EDIT: Hab die Zeitung gefunden: klick
__________________
Schöne Grüße
Stefan
Beff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2005, 13:46   #5
Beff

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-82362 Weilheim
Beiträge: 812
so....jetzt brauch ich Hilfe:

folgende Antwort kam soeben

Zitat:
vielen Dank für Ihre schnelle und positive Nachricht. Das freut uns
natürlich sehr, dass Sie einer Veröffentlichung positiv gesinnt sind.

Ich sende Ihnen ein PDF der letzten veröffentlichten Ausgabe des
ZOOM-Magazins zu. Machen Sie sich ein Bild.

Ablauf wäre folgender: Copyright bleibt bei Ihnen, Sie gewähren uns
lediglich ein Nutzungsrecht, dass uns erlaubt Ihr Bild für die
kommende Ausgabe ZOOM 04-2005 und eine unveränderte PDF-Datei für den
Internet-Download, zu verwenden.
Sollten Sie den Bedingungen zustimmen, senden Sie uns die Originaldatei mit
mind. 300 dpi als tif oder jpg am besten per E-Mail zu. Wir bauen es in das
Layout ein und werden in einer guten Woche dem Kunden unsere favorisierte
Bildauswahl präsentieren. Der hat natürlich die endgültige
Entscheidungsmacht, weswegen ich noch keine 100%ige Zusage machen kann, dass
Ihr Bild auch wirklich Verwendung findet.

Das Magazin ist ein kostenloses Magazin, welches in den
Müller-Drogerie-Filialen zum Mitnehmen für die Kunden ausgelegt ist. Sie
können sich also vorstellen, dass das Budget für Art-Buying sehr begrenzt
ist. Dennoch möchten wir Ihnen bei Verwendung ein Honorar von 40,00 EUR
gegen Rechnung anbieten. Die Abbildungsgröße wird voraussichtlich bei 215
(b) x 98 (h) mm liegen.

Ich hoffe, Sie sind einverstanden und ich höre bald wieder von Ihnen.

Wie bekomm ich mein A1 jpg bild auf 300DPI .... ?? *hilfe*

kann mir das jmd kurz schildern? mttels PS 6/7 oder PS Elements 2.0....

UND: Wie kann ich als Privatperson eine RG schreiben? Einfach bisschen in Word spielen? MwSt??

Vielen Dank

*ein hilfloser*

__________________
Schöne Grüße
Stefan
Beff ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.09.2005, 14:30   #6
DigiAchim
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Mönchengladbach
Beiträge: 3.775
300 dpi bedeutet das bei normalem Betrachtungsabstand das menschliche Auge die einzelnen Punkte nicht mehr unterscheiden kann

Somit beziehen sich die 300dpi auf die Größe die Ausbelichtet werden soll.
Hast du das entsprechende Bild nicht beschnitten ist ja 2560 * 1920 Pixel groß

300 dots per inch ( Pixel pro Inch ) entsprechen 118,11 Pixel pro Zentimeter ( 1 Inch = 2,54 cm )

somit lässt sich das Bild bei 300dpi in einer Größe von 21,67 cm in der Breite und 16,25 in der Höhe ausbelichten

Jede Privatperson kann natürlich auch einen Rechnung schreiben
nur mit der Mehrwertsteuer war da was was ??????
Ob du diese steuerlich angeben mußt weiß ich nicht
DigiAchim ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2005, 14:59   #7
erich_k
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.295
Schreib einfach die Rechnung und führe keinen Betrag für die MWSt. auf, das kannst du getrost ignorieren. Jedem Bürger ist es erlaubt, kleine Beträge, die im Jahr eine gewisse Summe nicht überschreitet, hinzu zu verdienen, ohne das es den Fiskus interessiert!
__________________
Meine HP
erich_k ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2005, 15:11   #8
DieterFFM
 
 
Registriert seit: 23.11.2004
Ort: D-65933 Frankfurt
Beiträge: 607
Zitat:
Zitat von erich_k
Schreib einfach die Rechnung und führe keinen Betrag für die MWSt. auf, das kannst du getrost ignorieren. Jedem Bürger ist es erlaubt, kleine Beträge, die im Jahr eine gewisse Summe nicht überschreitet, hinzu zu verdienen, ohne das es den Fiskus interessiert!
Hi,

das stimmt so nicht ganz.

Du kannst eine Rechnung stellen, jedoch ohne MwSt.-Ausweis. Hat die Auswirkung, dass die Agentur die MwSt. auch nicht absetzen kann. Da aber ein Gewerbetreibender die 40,00 EUR plus MwSt. in Rechnung stellen würde bleibt es für deinen "Kunden" im Endeffekt egal.

Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.
__________________
“Wer Waren unter Wert kaufen will, braucht sich nicht wundern, wenn Menschen unter Wert behandelt werden”

Grüsse aus Frankfurt
Dieter - Unsere Homepage
DieterFFM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2005, 17:53   #9
Schmiddi
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
Zitat:
Zitat von DieterFFM
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.
Hmm - kann ich dann die Ausgaben für Kamera/Linsen etc auch als Werbungskosten dagegen rechnen (natürlich nur auf diese Einnahme, nicht aufs "normale" Gehalt)? Oder müsste man dafür ein Gewerbe anmelden??

Viele Grüße,
Andreas, ziemlich ahnungslos im Steuerrecht (aber das versteht ja eh' keiner)
Schmiddi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2005, 18:19   #10
MarioA
 
 
Registriert seit: 21.11.2004
Ort: Köln
Beiträge: 253
Hallo Andreas,

las dir einen wirklich gut gemeinten Rat geben. Gib die 40EUR oder wieviel es auch immer werden auf jeden Fall bei der Steuererklärung an. Sicher ist die Chance gering, daß das Finanzamt davon Wind bekommt aber wenn die es doch rausbekommen, dann gibts richtig Zunder. Egal wie hoch der Betrag war.

Ausserdem haben die dich erstmal auf dem Zettel, dann hast du bei jeder nachfolgenden Steuererklärung nichts als Ärger und die Ermessensspielräume der Beamten werden auf einmal erstaunlich klein.

Wenn du dir unsicher bist bzgl. wie du die Rechnung schreiben mußt, dann frag doch einfach bei deinem zuständigen Finanzamt nach, die helfen da normalerweise bei kleinen Auskünften weiter.

Gruß
Mario
MarioA ist offline   Mit Zitat antworten
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