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#1 |
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Tipp zum Winterreifenkauf
Morgen, Forum,
ich war gestern beim KfZ-Sachverständigen, um mich nach Winterreifen zu erkundigen und zwar aus folgendem Grund: Mein Auto ist mit 200 eingetragen, ich benötige aber lt. Fahrzeugschein "V"-Reifen (bis 240km/h). Diese Tatsache ist mir beim letzten Reifenkauf schon sauer aufgestoßen, da die "H"-Reifen bis 210km/h eigentlich ausreichen, "V" aber 12-15 Euro mehr kosten. Lt. Sachverständigem gibt es folgende Änderung: Reifen können nach Fahrzeugschein gekauft werden: eingetragene Höchstgeschwindigkeit + Toleranz (9 km/h) = erforderlicher Reifen. Desweiteren gilt: Ich brauche keine 88er Reifen mehr (ein Index, der irgendwie mit dem Gewicht zusammenhängt), sondern nur noch 84er-Reifen (Höchste zul. Achslast des Fahrzeuges geteilt durch 2 -> Ziffer 16 des Fahrzeugscheines, diesen Wert in der Tabelle ablesen). So spare ich etwa 70 Euro beim Winterreifenkauf ![]() Hintergrund: Für manche Fahrzeuge stehen so kuriose Rad/Reifenkombinationen im Fahrzeugschein, die nur vom Erstausrüster des Fahrzeuges hergestellt werden, so hat der Hersteller ein Monopol für diese Fahrzeugreihe. Dieser Zustand soll zum Wohle des Kunden geändert werden. |
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.116
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Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, dieses Jahr ganz auf den Kauf von Winterreifen zu verzichten.
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Es kann sein, das Du per Gesetzt dazu verpflichtet wirst - Du mußt evtl. ab 2006 entsprechende Winterausrüstung mitführen. Die Autoversicherer sind da ja ganz heiß drauf.
Ich habe auch keine Lust auf Winterreifen, die neuen Sommerreifen sind nämlich erst ein paar Wochen alt, aber es hilft nichts, dazu sind wir zu viel unterwegs. |
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#4 |
Erleuchter
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
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Frank,
ich fahre Ganzjahresreifen, das ist für den Großraum Stuttgart ausreichend. |
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#5 |
Registriert seit: 15.08.2004
Ort: D-33378 Rheda-Wiedenbrück
Beiträge: 167
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![]() frag dochmal beim Hersteller nach ,ob noch es noch andere Freigaben für Dein Fahrzeug gibt! Gruß, Alex. |
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#6 | |
Themenersteller
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Zitat:
Ich: etwa 20.000 im Jahr. Er: Bei einer Fahrleistung von max. 12.000 Kilometern im Jahr würde er auch M+S empfehlen, weil man einen zweiten Satz Reifen nicht aufgefahren kriegt. Wir rüsten auch nur den Kombi mit Winterreifen aus, der kleine Franzose ist ja eh ein Sommerauto. Obwohl er zur Reserve angemeldet bleibt. Gruß in den w(m)ilden Süden Frank |
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#7 | |
Themenersteller
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
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Zitat:
entfällt ja durch die neue Regelung. Außerdem muß dieser Eintrag wahrscheinlich kostenpflichtig erfolgen, so hat die KUS was in der Kaffeekasse. |
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#8 | |
Gesperrt
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
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Re: Tipp zum Winterreifenkauf
Zitat:
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#9 | ||
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
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Re: Tipp zum Winterreifenkauf
Zitat:
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#10 |
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.111
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Nun steuere ich meinen Senf auch noch dazu bei.
Das Thema Winterreifen ist ja nun so neu nicht. Wer hat sich da nicht schon alles Gedanken zu gemacht. Gesicherte Erkenntnis und durch eine Unzahl von Versuchen bewiesen ist die Tatsache, dass Winterreifen ab ca. 6 - 7 °C durch die weichere Gummimischung eine wesentlich bessere Bodenhaftung haben. Somit ist es auch in unseren Breitengraden durchaus sinnvoll, ab November auf Winterreifen umzurüsten. Die sog. Ganzjahresreifen sind da nur ein (in meinen Augen fauler) Kompromiss. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von Winterreifen wird es auch in Zukunft nicht geben. Die genaue geplante Formulierung durch den Gesetzgeber habe ich jetzt leider vergessen, kann sie aber bei Bedarf nachreichen. Sie ist auf alle Fälle sehr schwammig gehalten. Nichts desto trotz kann man auch heute schon Seitens der Versicherer in Regress genommen werden, wenn durch Sommerbereifung im Winter ein Verkehrsunfall verursacht werden sollte. Das OLG Frankfurt hat sich erst kürzlich ganz eindeutig zu einem solchen Urteil hinreissen lassen. Sollte der Geschwindigkeitsindex des verwendeten Winterreifens von der bBH (durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) des Fahrzeuges abweichen, so muss im Sichtfeld des Fahrzeugführers ein entsprechender Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Reifens angebracht sein. Die angeführten 88 sind übrigens der sog. "Tragfähigkeitsindex", es hat also durchaus richtig etwas mit dem Gewicht des Fahrzeuges zu tun. (Mein) Fazit: Ich bin von Haus aus sparsam, manche sagen, ich sei geizig ![]() ![]() ![]() ![]() Bei der Bereifung meines Autos spare ich allerdings niemals. Die eigene Sicherheit und die meiner Mitmenschen ist mir die Mehrausgabe (wenn es denn überhaupt eine ist) allemal wert. Gruß Harald |
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