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#1 |
Registriert seit: 20.12.2015
Beiträge: 1.414
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Keine Sony Garantie bei Weiterverkauf?
Hallo
In der Schweiz gibt es für Sony Kameras zusätzlich 2 Jahre Garantie, wenn man diese innerhalb 60 Tagen bei Sony registriert. Nun habe ich die Bestimmungen genauer gelesen: Sony Swiss Garantie 4 Jahre Swiss Garantie - Registrierung auf Sony CH Webseite - Registrationsschluss: 60 Tage nach Kaufdatum. Bei Marktplatz Angeboten kann die Swiss Garantie nicht garantiert werden. Bei Sony heisst es sogar: Das Angebot gilt nur für bestimmte neue Kameras und Objektive. Dazu müssen Sie Ihr Produkt erst registrieren (die untenstehende Liste wird dafür ständig aktualisiert). Das Angebot gilt bis zum 31. Januar 2025 und das Kaufdatum des Produkts muss vor diesem Datum liegen. Die Produktregistrierung und Aktivierung der erweiterten Garantieleistung von zwei Jahren für Produktkäufe in der Schweiz (zusätzlich zu gesetzlichen Garantie von zwei Jahren) muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Kaufdatum erfolgen. Sobald Sie Ihr Produkt registriert haben, erhalten Sie Ihren persönlichen Aktivierungscode für die erweiterte Garantieleistung per E-Mail. Wenn Sie für dieses Produkt bereits eine erweiterte Garantieleistung gekauft oder erhalten haben, können Sie mit diesem Code keine weitere erhalten. Die erweiterte Garantieleistung ist nicht übertragbar. Bei einem Reparaturfall ist ein offizieller Kaufbeleg (Rechnung eines Schweizer Händlers) erforderlich. Die erweiterte Garantieleistung von zwei Jahren gilt für Käufe in der Schweiz. Die in der Schweiz geltende Garantieleistung von vier Jahren von Sony gilt nur für Produkte, die offiziell durch Sony Europe B.V., Hoofddorp, Schlieren/Switzerland Branch importiert wurden. Das bedeutet also faktisch, dass man bei Weiterverkauf nur die Jahre 1-2 hat, nicht aber 3-4, richtig? Ist das eine neue Bestimmung von Sony? Sony kann ja wohl nicht nachprüfen, wer die Kamera verwendet hat. Dann könnte man die Garantieabwicklung ja einfach über den Erstbesitzer machen? Ich habe eine A6600 aus dem Jahr 2020 mit Restgarantie bis Feb 2025, die ich wahrscheinlich demnächst verkaufe. Ich war davon ausgegangen, dass diese Garantie auch bei Weiterverkauf besteht. Geändert von skewcrap (05.08.2024 um 18:58 Uhr) |
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#2 | ||
Registriert seit: 16.08.2010
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.12.2015
Beiträge: 1.414
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#4 |
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Dresden
Beiträge: 1.160
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Ich hatte einmal eine solche erweiterte Garantie (5 Jahre) via Sony Support auf den Käufer übertragen lassen. Zugegeben, war etwas mühsam…
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Ulli mit zwei „Ludwig“ aus Dresden-Gruna |
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#5 | ||
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.541
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Zitat:
Zitat:
Geändert von jrunge (06.08.2024 um 14:09 Uhr) |
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#6 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.098
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Wobei die Bedingungen in D und CH durchaus unterschiedlich sein können.
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.12.2015
Beiträge: 1.414
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Ich habe bei Sertronics nachgefragt, die wissen von Nichts. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass Sertronics da nicht so genau hinschaut. Insofern lasse ich das Thema besser bleiben.
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#8 |
Registriert seit: 19.01.2005
Ort: Zürcher Oberland
Beiträge: 25
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Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass Sertronics da nicht so genau hinschaut.
Ich kann dir versichern, Sertronic schaut da genau hin! Achtung: CH ist nicht EU und hat, was Garantie betrifft, eigene Regeln. Diese Sony Swiss-Garantie wurde eingeführt als immer mehr Geräte als Direktimport deutlich günstiger angeboten wurden. Diese Swissgarantie ist so eine Art "Zückerchen" wenn man "regulär" im Fachhandel kauft. Macht Nikon auch und Sigma. Ist im Autohandel gang und gäbe. Wir kennen auch den Unterschied von Garantie und Gewährleistung nicht, (aber Kulanz dann schon).
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Gruss Markus |
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#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.12.2015
Beiträge: 1.414
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Sertronics sagte ich solle beim Hersteller nachfragen. Wie will dann Sertronics die Garantieabwicklung machen wenn sie nicht wissen, ob eine Kamera garantieberechtigt ist?
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#10 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.098
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Weil sie das gar nicht selber entscheiden. Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Servicepartner von Sony für Garantieleistungen nur eine Pauschale bekommen, während sie außerhalb der Garantie die Preise selber festsetzen können. Falls das so stimmt, hätten sie natürlich ein Interesse daran, dass eine Reparatur grundsätzlich erst mal kein Garantiefall ist. Nur wenn ihnen der Hersteller sagt "mach das auf Garantie", dann ist es halt einer.
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