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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony E-Mount Kameras » Keine Sony Garantie bei Weiterverkauf?
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Alt 05.08.2024, 17:45   #1
skewcrap
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Beiträge: 1.414
Keine Sony Garantie bei Weiterverkauf?

Hallo

In der Schweiz gibt es für Sony Kameras zusätzlich 2 Jahre Garantie, wenn man diese innerhalb 60 Tagen bei Sony registriert.

Nun habe ich die Bestimmungen genauer gelesen:

Sony Swiss Garantie
4 Jahre Swiss Garantie - Registrierung auf Sony CH Webseite - Registrationsschluss: 60 Tage nach Kaufdatum. Bei Marktplatz Angeboten kann die Swiss Garantie nicht garantiert werden.


Bei Sony heisst es sogar:

Das Angebot gilt nur für bestimmte neue Kameras und Objektive. Dazu müssen Sie Ihr Produkt erst registrieren (die untenstehende Liste wird dafür ständig aktualisiert). Das Angebot gilt bis zum 31. Januar 2025 und das Kaufdatum des Produkts muss vor diesem Datum liegen. Die Produktregistrierung und Aktivierung der erweiterten Garantieleistung von zwei Jahren für Produktkäufe in der Schweiz (zusätzlich zu gesetzlichen Garantie von zwei Jahren) muss innerhalb von 60 Tagen ab dem Kaufdatum erfolgen. Sobald Sie Ihr Produkt registriert haben, erhalten Sie Ihren persönlichen Aktivierungscode für die erweiterte Garantieleistung per E-Mail. Wenn Sie für dieses Produkt bereits eine erweiterte Garantieleistung gekauft oder erhalten haben, können Sie mit diesem Code keine weitere erhalten. Die erweiterte Garantieleistung ist nicht übertragbar. Bei einem Reparaturfall ist ein offizieller Kaufbeleg (Rechnung eines Schweizer Händlers) erforderlich. Die erweiterte Garantieleistung von zwei Jahren gilt für Käufe in der Schweiz. Die in der Schweiz geltende Garantieleistung von vier Jahren von Sony gilt nur für Produkte, die offiziell durch Sony Europe B.V., Hoofddorp, Schlieren/Switzerland Branch importiert wurden.

Das bedeutet also faktisch, dass man bei Weiterverkauf nur die Jahre 1-2 hat, nicht aber 3-4, richtig?

Ist das eine neue Bestimmung von Sony? Sony kann ja wohl nicht nachprüfen, wer die Kamera verwendet hat. Dann könnte man die Garantieabwicklung ja einfach über den Erstbesitzer machen?

Ich habe eine A6600 aus dem Jahr 2020 mit Restgarantie bis Feb 2025, die ich wahrscheinlich demnächst verkaufe. Ich war davon ausgegangen, dass diese Garantie auch bei Weiterverkauf besteht.

Geändert von skewcrap (05.08.2024 um 18:58 Uhr)
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Alt 05.08.2024, 21:51   #2
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.098
Zitat:
Zitat von skewcrap Beitrag anzeigen
Das bedeutet also faktisch, dass man bei Weiterverkauf nur die Jahre 1-2 hat, nicht aber 3-4, richtig?
Ich bin kein Jurist, aber da steht nicht "die Garantie erlischt", sondern "ist nicht übertragbar". Ansprüche kann also nur derjenige geltend machen, auf dessen Namen der Coupon ausgestellt wurde. Vermutlich solltest du die Kamera vor Ablauf der Garantiezeit auch nicht aus deinem Sony-Account löschen.

Zitat:
Ich habe eine A6600 aus dem Jahr 2020 mit Restgarantie bis Feb 2025
Das wären allerdings fünf Jahre.
__________________
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.08.2024, 22:09   #3
skewcrap

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Beiträge: 1.414
Zitat:
Zitat von usch Beitrag anzeigen
Das wären allerdings fünf Jahre.
Ja, das waren tatsächlich 5 Jahre. Habe gerade die Email rausgesucht. Es war eine Garantieerweiterung (die man auch käuflich erwerben kann).
skewcrap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2024, 08:00   #4
Butsu
 
 
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Dresden
Beiträge: 1.160
Ich hatte einmal eine solche erweiterte Garantie (5 Jahre) via Sony Support auf den Käufer übertragen lassen. Zugegeben, war etwas mühsam…
__________________
Ulli mit zwei „Ludwig“ aus Dresden-Gruna
Butsu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2024, 10:30   #5
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.541
Zitat:
Zitat von Butsu Beitrag anzeigen
Ich hatte einmal eine solche erweiterte Garantie (5 Jahre) via Sony Support auf den Käufer übertragen lassen. Zugegeben, war etwas mühsam…
Die Übertragung der erweiterten Garantie ist in D in den aktuellen Sony Bedingungen für diese Garantie explizit unter Pkt. 10 beschrieben:
Zitat:
Übertragung Ihrer Erweiterten Garantie (bzw. Ihrer Erweiterten Garantie mit Pannenschutz)
Sie können Ihre Erweiterte Garantie (bzw. Ihre erweiterte Garantie mit Pannenschutz) an einen neuen Eigentümer des Produkts übertragen, indem Sie uns nach Maßgabe von Ziffer 11 über die Details des Wechsels informieren. Ihre Erweiterte Garantie (bzw. Ihre Erweiterte Garantie mit Pannenschutz) kann nicht auf andere Geräte übertragen werden.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst

Geändert von jrunge (06.08.2024 um 14:09 Uhr)
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Alt 06.08.2024, 13:20   #6
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.098
Wobei die Bedingungen in D und CH durchaus unterschiedlich sein können.
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Alt 06.08.2024, 13:21   #7
skewcrap

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Beiträge: 1.414
Ich habe bei Sertronics nachgefragt, die wissen von Nichts. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass Sertronics da nicht so genau hinschaut. Insofern lasse ich das Thema besser bleiben.
skewcrap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2024, 15:52   #8
erm113
 
 
Registriert seit: 19.01.2005
Ort: Zürcher Oberland
Beiträge: 25
Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass Sertronics da nicht so genau hinschaut.

Ich kann dir versichern, Sertronic schaut da genau hin!

Achtung: CH ist nicht EU und hat, was Garantie betrifft, eigene Regeln.
Diese Sony Swiss-Garantie wurde eingeführt als immer mehr Geräte als Direktimport deutlich günstiger angeboten wurden. Diese Swissgarantie ist so eine Art "Zückerchen" wenn man "regulär" im Fachhandel kauft. Macht Nikon auch und Sigma. Ist im Autohandel gang und gäbe.
Wir kennen auch den Unterschied von Garantie und Gewährleistung nicht, (aber Kulanz dann schon).
__________________
Gruss
Markus
erm113 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2024, 16:59   #9
skewcrap

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.12.2015
Beiträge: 1.414
Sertronics sagte ich solle beim Hersteller nachfragen. Wie will dann Sertronics die Garantieabwicklung machen wenn sie nicht wissen, ob eine Kamera garantieberechtigt ist?
skewcrap ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2024, 17:26   #10
usch
 
 
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.098
Zitat:
Zitat von skewcrap Beitrag anzeigen
Sertronics sagte ich solle beim Hersteller nachfragen. Wie will dann Sertronics die Garantieabwicklung machen wenn sie nicht wissen, ob eine Kamera garantieberechtigt ist?
Weil sie das gar nicht selber entscheiden. Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Servicepartner von Sony für Garantieleistungen nur eine Pauschale bekommen, während sie außerhalb der Garantie die Preise selber festsetzen können. Falls das so stimmt, hätten sie natürlich ein Interesse daran, dass eine Reparatur grundsätzlich erst mal kein Garantiefall ist. Nur wenn ihnen der Hersteller sagt "mach das auf Garantie", dann ist es halt einer.
__________________
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usch ist offline   Mit Zitat antworten
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