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#1 |
Registriert seit: 11.03.2012
Beiträge: 1.140
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Bildrecht: Aufnahme von Moschee
Weiß hier jemand, ob man Innenaufnahmen (ohne Menschen) von Moscheen in einem Kalender veröffentlichen darf? Spiele gerade mit dem Gedanken, einen Istanbul Kalender zu machen, und da würde eine Aufnahme in der Suleiman Moschee irgendwie dazugehören.
Danke im voraus!
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It's not what you look at that matters, it's what you see! (Henry David Thoreau) |
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#2 |
Registriert seit: 25.11.2012
Ort: Neumünster
Beiträge: 5.124
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Ich glaube nicht, dass hier etwas dagegen spricht. Ich habe schon in verschiedenen Ländern in Moscheen fotografiert (u.a. Iran, Oman, Kasachstan, Türkei), teils sogar mit Menschen, und wenn die dortigen Betreiber oder Imame nichts dagegen haben, hat hierzulande schon überhaupt kein Kalenderverleger etwas dagegen.
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Gruß Harald Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche. |
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#3 |
Registriert seit: 09.07.2018
Beiträge: 1
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Hallo, sollte kein Problem sein.
Der Islam lehnt zwar die bildliche Darstellung ab, manche Menschen lassen sich nur ungern fotografieren. Trotzdem ist das Fotografieren in vielen religiösen Stätten erlaubt. Sollte es unerwünscht sein, wird in der Regel ausdrücklich darauf hingewiesen. Viele Grüße Matthias |
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#4 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D 12051 Berlin 44
Beiträge: 2.958
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Ich wäre da ganz vorsichtig, meist ist das fotografieren nur zum privaten Gebrauch gestattet wie zb. im Vatikan.
Alle Bilder die ich auf die schnelle von der Suleiman Moschee gefunden habe bei Bild Agenturen sind "nur zur redaktionellen Nutzung" verfügbar und das sicher nicht ohne Grund. Ohne Hunderprozentige Sicherheit würde ich allenfalls ein Kalender für den persönlichen Gebrauch erstellen...
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Tschüss Pittisoft (Peter)..... |
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#5 | |
Registriert seit: 25.11.2012
Ort: Neumünster
Beiträge: 5.124
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Zitat:
Aber Kalender ist auch nicht Kalender. Ich kenne einige, die alljährlich ihren privaten Kalender gestalten, um damit Freunde, Verwandte, Kollegen usw. zu beglücken. Das hat dann keinen kommerziellen Hintergrund, weil damit keine Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist - und fällt damit unter den "privaten Gebrauch".
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Gruß Harald Die größten Kritiker der Elche waren früher selber welche. |
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