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Alt 08.02.2005, 21:02   #1
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
Wie seht Ihr das?

Hallo zusammen,

habe mir für meine neue A2 einen Batteriegriff bestellt. War sehr preiswert in dem Onlineshop und wurde sehr schnell geliefert. Hatte nur einen Haken, der kleine Metallstift zur Befestigung der Handschlaufe fehlte . Habe daraufhin den Shop angemailt, mit der Antwort, das Paket retour zu schicken. Hab ich dann auch gemacht, unfrei versteht sich, denn ich bin ja nicht für das fehlende Teil verantwortlich. Heute kam das Paket natürlich zurück, Annahme verweigert, wegen unfrei .

Habe eine böse Mail hingeschickt, daß es ja wohl nicht sein kann, daß ich die Versandkosten für den Tausch von defekt in ok bezahlen soll. In den AGB´s haben die stehen, daß Rücksendungen frachtfrei zu erfolgen haben. Bei Nichtgefallen, oder Reparaturen lange nach dem Kauf kann ich das ja nachvollziehen, aber hier doch wohl nicht. Habe denen gesagt, daß ich umgehende Rücküberweisung des Strafportos verlange, und eine Antwort bekomme, wie ich zu einem Batteriegriff komme der vollständig ist zu dem vorher vereinbarten Kaufpreis.

Hab ich Chancen ?

Werde weiter berichten. Es ist ein Shop, der hier im Forum schon mal angesprochen wurde.
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Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
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Alt 08.02.2005, 21:20   #2
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Re: Wie seht Ihr das?

Zitat:
Zitat von Irmi
daß Rücksendungen frachtfrei zu erfolgen haben
Das habe ich sinngemäß auch in meinen vom Anwalt ausgearbeiteten AGBs stehen, bei einer Reklamation wird das Porto für die Rücksendung erstattet.
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Alt 08.02.2005, 21:24   #3
Tom66
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 1.150
Re: Wie seht Ihr das?

Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von Irmi
daß Rücksendungen frachtfrei zu erfolgen haben
Das habe ich sinngemäß auch in meinen vom Anwalt ausgearbeiteten AGBs stehen, bei einer Reklamation wird das Porto für die Rücksendung erstattet.
Das dürfte wohl auch weitverbreiteter Usus sein.
__________________
Tom
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Alt 08.02.2005, 21:25   #4
erich_k
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.296
Es wäre wahrscheinlich einfacher gewesen, wenn du vorher Kontakt aufgenommen hättest. So im nachhinein wirst du da bestimmt auf den Kosten sitzen bleiben.
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Alt 08.02.2005, 21:38   #5
Irmi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
Retoure, heiß für mich versandkostenfrei zurückzuschicken. Kontakt hatte ich vorher. Keine Angaben über evtl. rückzuerstattende Versandkosten bei Reklamation.
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Alt 08.02.2005, 22:09   #6
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.514
Hallo Irmi,

ich würd dem Händler fürchterlich auf die Füße treten...
...und, auch wenn's noch so ein kleines Übel ist, den Verbraucherschutz einschalten, aber vielleicht vorher nochmal dezent in einer Mail auf die einschlägigen Vorschriften des BGB's hinzuweisen...

Auch wenn jetzt ein längerer Text folgt, sollte dieser gelesen werden...

Hier mal einAuszug:

§ 361a BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung....

(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit nichts anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Die in § 284 Abs. 3 Satz 1 bestimmte Frist beginnt mit der Erklärung des Verbrauchers nach § 349. Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht...



§ 361b BGB Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 361a kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht eingeräumt wird.
(2) Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Sache, deren Kosten und Gefahr der Unternehmer zu tragen hat, oder, wenn diese nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen innerhalb der in § 361a Abs. 1 bestimmten und danach zu berechnenden Frist ausgeübt werden, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt. § 361a Abs. 2 gilt entsprechend; die Kosten der Rücksendung dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Das Rücknahmeverlangen muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.


Da der BP-400 mehr als 40 Euro kostet, war eine Rücksendung "unfrei" rechtlich in Ordnung. Andere Angaben in den AGB's sind gesetzeswidrig und damit nichtig.

Weitere Info's und ausführlicher Gesetzestext: Fernabsatzgesetz
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

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Alt 08.02.2005, 22:52   #7
Irmi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
Hallo Manfred,

herzlichen Dank für Deine Mühe und Deine Hilfe. Genau so sehe ich das auch. Ich bin dem Anbieter heute per Mail mit einer Fristsetzung von 24 Std. für eine Antwort auf die Fü´ße getreten. Frist für die Rückantwort per Mail 24 Stunden. Danach wirds nur noch ein Einschreiben mit Rückschein geben, danach Rechtsanwalt. Mal sehen, ob die sich melden.
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Alt 08.02.2005, 23:42   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Hallo Manfred,
die Kosten von-was-auch-immer werden wem-auch-immer nicht auferlegt, wenn er sie erstattet bekommt.
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Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2005, 23:47   #9
Crimson
 
 
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.441
Moin Irmi,

das Gesetz ist eines, die sogenannte Realität anderes. Ich hoffe für dich, daß sich der Fall einfach und unkompliziert klärt, ich fürchte leider praktisch anderes. Recht zu haben ist eines, es durchzusetzen das nächste, mehr als nur ein Stück Tapete zu haben das übernächste.
Die Gegenseite wird sich auf eine mangelhafte Ware berufen, das wird nicht ganz durch die von Manfred zitierten Paragraphen abgedeckt. Abgesehen davon heißt Auferlegung von Kosten nicht unfreier Versand.
__________________

Crimson ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2005, 20:16   #10
Irmi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
Huih,

meine Mail scheint genützt zu haben. Habe heute das Paket wieder losgeschickt, diesmal aber freigemacht. Mal sehen was passiert.
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