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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Markenrecht, Rufaneignung: (keine) Fotos einer Flasche zeigen
 
 
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Alt 19.01.2015, 22:14   #1
Anthem
 
 
Registriert seit: 27.10.2013
Ort: In meiner Wohnung
Beiträge: 606
Markenrecht, Rufaneignung: (keine) Fotos einer Flasche zeigen

Moin,

ich habe in den letzten Tagen aus aktuellem Anlass ein bisschen zum Thema "Darf ich ein selbst geschossenes Foto eines Produktes zeigen" recherchiert. Ein sehr komplexes Thema, bei dem ich auch nicht in die Tiefe gegangen bin. Das kam so:

Ich mache seit einigen Monaten immer wieder Fotos einer Whiskey-Flasche an allen möglichen Orten. Die sehen auch gut aus, lassen das Getränk in einem positiven und stimmungsvollen Licht erscheinen. Alles Abbildungen der Flaschen, keine Personen oder gestellte Szenen.

Da die Abbildungen schon "Werbebildcharakter" haben - je nach Sichtweise - war ich mir nicht sicher, ob ich die veröffentlichen darf. Im Netzt habe ich alles mögliche gefunden, sicherer machte mich das nicht. Also habe ich den Inhaber der Marke freundlich angefragt, ob ich die Bilder zeigen darf. Er hat dann schnell und freundlich geantwortet, das ich das nicht darf.

Erwartet hatte ich das, enttäuscht war ich schon. Ist jetzt kein Beinbruch, die Bilder sind für mich und im Freundeskreis noch genauso toll und beliebt. Dann eben ohne Global Village.

Als Grund wurden Markenrechte angegeben. Da habe ich dann ein weitergesucht und hier http://www.myheimat.de/hannover-doeh...-d2472255.html sind die versteuren Informationen gar nicht schlecht zusammengefasst.

Grundsätzlich darf man natürlich Bilder eines Produktes machen, solange es nicht gewerblich geschieht. Abe genau da besteht scheinbar Unsicherheit, wann ein Gericht es als gewerblich ansieht. Dafür braucht es nämlich keine Absicht und auch keinen Gewerbeschein. Ein Banner auf der eigenen Homepage oder in einem Forum in dem das Bild gezeigt wird, kann, sofern beim Klick auf selbiges ein paar Cent fließen, schon für die Gewinnabsicht ausreichen. Macht man sich irgendwann mal Selbstständig und es schwirren noch Bilder mit besagtem Produkt und dem eigenen Copyright in der WWWelt rum, kann das Rufaneignung sein.

Unterm Strich ist das Zeigen einiger Bilder in diesem Fall für mich ein Spass, für den meine Rechtsabteilung einfach zu klein ist. Das ist die Sache nicht Wert. Zudem die Fotos von einigen nicht als meine Spassbilder erkannt wurden, sondern als "echte" Imagebilder. Die Flasche war ja auch kein "Beiwerk" (Das gibt es nicht nur bei der Personenfotographie).

So. Das wars. Ich wollte euch das wissen lassen. Für mich war das in der Fülle neu und vielleicht ist es das für den einen oder anderen auch.

Gruss
Michael
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