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#1 |
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.721
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Rechtliches Absurdistan Copyrighthinweis auf Bildern
Guten Morgen,
Im rechtlichen Absurdistan Deutschland gibt es eine weitere Note: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-951478.html Bilder müssen im Bild selbst einen sichtbaren Copyright-Hinweis haben, weil sie sonst Freiwild im Netz werden. Der Grund: Der geneigte Nutzer sieht ja in der Bildsuche von z.B. Google nur das Bild allein und kann daher nicht wissen, dass ein Bild nicht frei verfügbar ist. Es gilt also anscheinend nicht der Grundsatz, dass man sich vergewissern muss, ob man ein Werk frei nutzen darf, sondern umgekehrt muss der Ersteller den Hinweis anbringen.
Ein Schmakerl ist dabei natürlich, dass das gleiche Landgericht fälschlicherweise die Freigabe von IP Adressen in diesem Redtube-Streaming-Fall erlaubt hat. Also echte Experten vor dem Herrn. Stephan
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Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage! |
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#2 |
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
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Eigentlich betrifft dieses Urteil Webseitenbetreiber wie Flickr, 500px etc.
Diese müssen einen Copyrighthinweis im Bild anbringen, ein Copyrigth als Text unter dem Bild reicht nun nicht mehr. Wenn man es genau nimmt, trifft dies auch auf die Galerie des SUF zu. So verstehe ich es zumindest. Denn auch hier kann man das Bild eigenständig ohne Text etc. anzeigen lassen. Dass jeder User selbst ein Copyright ins Bild schreibt, wäre nun tatsächlich empfehlenswert.
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Viele Grüße, Tom Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______ |
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#3 |
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
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Wenn man das Urteil liest, kann man als Fotograf doch nicht unzufrieden sein.
Kläger des Verfahrens war ein Fotograf, der sein Bild bei Pixelio veröffentlichte. Die Beklagte lud es von dort - zulässigerweise - herunter und veröffentlichte es auf ihrer eigenen Seite, ohne auf dem Bild einen Hinweis auf den Urheber und Pixelio zu machen. Das Gericht hatte zu entscheinden, ob der Hinweis nur auf der Seite ausreicht oder ob auch auf dem Bild der Urheber angegeben sein muss. Es ging nicht um die Frage, ob vom Urheber ohne Hinweis veröffentlichte Bilder zur freien Verfügung stehen.
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#4 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Nicht, dass das falsch verstanden wird. Keiner muss einen Urheberrechtshinweis anbringen, wenn er die Bilder selbst erstellt selbst hostet. Da war ein Bild eines Dritten dargestellt und die Urheberrechte als Text vermerkt. Es könnte also ein Forumsmitglied ein Bild hochladen und dann den Forumsbetreiber klagen, weil das Copyright nicht sichtbar ist ;-)
Dir Frage stellt sich, ob es ausreicht, wenn das Bild in den IPTC Feldern den Urheber drinnen hat. Die kann man nämlich am Bild natürlich nicht sehen. Wenn das Copyright ins Bild müsste, dann schneiden sich ja alle ins Fleisch. Ist es klein, hat es keinen Platz, ist es gross, schaut es scheußlich aus. Und die berechtigte Fragen ist, ob das Bild seitens des Seitenbetreiber verändert werden darf. Das schliesst ja das Urheberrecht aus. Auf alle Fälle ein praxisgereechtes Urteil wegen einem Dolm, dem scheinbar fade war. |
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#5 |
Registriert seit: 16.01.2004
Beiträge: 6.432
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Moin,
besagtes Gericht in Köln ist seit Jahren (!) bekannt dafür, äußerst freundlich in Richtung der Abmahnzunft zu urteilen. Wie man das zu bewerten hat, darf jeder für sich selbst entscheiden ![]() Absurd aber ist es in der Tat. Die nächste Stufe der Einkommensgenerierung wäre dann die sicher vielfach verwendetes (c) abzumahnen, weil es in D kein Copyright gibt ![]() O tempora, o mores.
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Geändert von Crimson (05.02.2014 um 09:56 Uhr) |
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#6 |
Moderator
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.256
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Es handelt sich offenbar ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung, die auf Mängel in den AGB des Bilderhosters zurückzuführen ist. Zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Heise.de
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Gruß Frank „In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“ (Edsger W. Dijkstra) |
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#7 |
Registriert seit: 24.09.2005
Ort: z.Zt. Hannover, NDS, Deutschland
Beiträge: 465
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Es handelt sich weniger um rechtliches Absurdistan, sondern um einen im Rechtsstaat Bundesrepublik völlig normalen Vorgang der Rechtsfortbildung.
Das Landgericht Köln besteht übrigens aus unterschiedlichen Kammern, das genannte Urteil zu den IP-Nummern muss nicht notwendigerweise von der gleichen Kammer sein. Darüberhinaus gibt es das Filtersystem von OLGs und den BGH damit Fehlurteile beseitigt und eine relativ einheitliche Rechtsprechung im Lande für solche Fragen sichergestellt wird. VG Eberhard |
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#8 | |
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
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Richtig:
http://www.bpb.de/gesellschaft/medie...-und-copyright Interessant finde ich allerdings den letzten Absatz im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Urteil: Zitat:
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Viele Grüße, Tom Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______ |
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#9 |
Registriert seit: 17.05.2013
Ort: Konstanz
Beiträge: 322
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Ich habe es gestern auch in der Faz gelesen, das betrifft eher die Blogger und Webseitenbetreiber.
Worin ich ein Problem sehe: Ich kann doch nicht einfach ein fremdes Bild nehmen und dort das Copyright eintragen - das wäre dann wieder "Bearbeiten des Bildes ohne Zustimmung des Rechteinhabers" Ich wäre ja dafür unser Rechtssystem endlich mal zu modernisieren und auf die modernen Medien anzupassen… Ich stelle mir gerade vor, wie bescheuert das Internet aussehen wird, wenn auf jedem Bild ein Wasserzeichen/Logo des Rechteinhabers wäre ![]() |
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#10 |
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: Freigericht
Beiträge: 5.980
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Das Problem ist, dass sich gesetzgebende Instanzen nur in seltenen Fällen Gedanken über das Wie machen.
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Viele Grüße, Tom Ein Foto zeigt nicht die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor._______ |
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