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#1 |
Registriert seit: 23.09.2013
Beiträge: 20
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Student will etwas dazuverdienen
Hallo Liebe Community,
Ich, Stundent möchte anstatt eines Studentenminijobs, mein Studium mit Fotos mitfinanzieren. D.h. Ich möchte Passbilder, Produktfotos, Hochzeitsfotos, Bewerbungsfotos, Zeitungsfotos, etc. schießen. Ich hab mich jetzt schon etwas informiert (beim Finanzamt), bezüglich Gewerbe/Umsatz/Lohnsteuer. Man sagte mir folgendes: Ich solle mich bei der Gemeinde als Kleinunternehmen anmelden. (45€) Der Beamte war schlecht gelaunt und hat mich danach eig. wieder hinausgeworfen. Allerdings habe ich noch viele Fragen wie z.B. Wie viel Prozent muss ich Gewerbe/Umsatz/Lohnsteuer zahlen? Wie hoch ist der jeweilige Freibetrag (ich denke nicht dass ich mehr als 2000€ im Jahr mach). Wie schauts mit der Handelskammer aus: Die wollen bestimmt Geld sehen, lässt sich das vermeiden? Wenn nicht wie hoch ist der Betrag? Was will die Berufsgenossenschaft von mir? Wie viel Geld, oder was sonst noch? Wie schauts mit der Künstlersozialkasse, oder so ähnlich aus? Darf ich als nicht gelernter Fotograf mich: a, Fotograf nennen oder nur Fotodesigner? b, darf ich überhaupt Passbilder,etc. schießen, drucken und verkaufen? Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus. Grüße Thomas |
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#3 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.671
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Hallo Thomas,
ich kann Deine Fragen sicher nicht alle beantworten, aber da stecken so viele Ungereimtheiten drin, die zeigen, dass Du Dich mit dem Thema noch nicht wirklich auseinandergesetzt hast. Zu allererst würde ich versuchen, einen großen Bogen um die Gewerbeanmeldung zu machen, und als Freiberufler einsteigen. Welche Kriterien Du dafür erfüllen musst, dafür gibt es keine Checkliste, und oft hängt das vom Ermessen des Entscheiders ab. Solltest Du doch ein Gewerbe anmelden, wirst Du sofort Zwangsmitglied der IHK und musst Beiträge abführen. Bei Deinem Einkommen wird das nur der Mindestbeitrag sein. Bei der Gewerbesteuer liegst Du weit unter dem Freibetrag, und ob Du das Gewerbe mit oder ohne Umsatzsteuer betreiben willst, besprichst Du am besten mit einem Steuerberater.
__________________
Gruß Gottlieb |
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#4 | |
Registriert seit: 23.01.2011
Ort: Huryde-selbstständige Stadt der Grafschaft Mark
Beiträge: 585
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Zitat:
Nachtrag: GEWERBEANMELDUNG heißt es weil es sich hier um die Anmeldung eines Gewerbes handelt und nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Freiberufliche Tätigkeiten werden einzig und allein dem Finanzamt mitgeteilt und mit der Einkommensteuererklärung abgerechnet. Wende Dich mal in dem für Dich zuständigen FA an die NASt (Neuaufnahmestelle)!!!! ![]()
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.... aussem Pott, datt is da woste die Meinung mitten im Gesicht geklatscht krist. Magst Du Fotos gucken? Guckst Du hier! Geändert von huessi (25.10.2013 um 14:31 Uhr) |
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#5 |
Registriert seit: 14.06.2005
Ort: 64521 Groß-Gerau
Beiträge: 11.120
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Ich verdiene mit Bildern, Artikeln, Beratertätigkeit und Büchern ein paar Tausender im Jahr dazu. Ich gebe das einfach bei der Einkommenssteuererklärung als Gewinn aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit an und damit hat es sich. Gab bisher nie ein Problem.
Viele Grüße Ingo |
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#6 |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.704
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Grüß Gott Thomas,
vorab zur Klarstellung: a) ich darf (wie vermutlich die meisten hier)keine Steuerberatung geben und schildere hier deshalb nur meine eigenen Erfahrungen / meinen Kentnisstand ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit b) ich gehe davon aus, dass du in Deutschland wohnst. "Ich solle mich bei der Gemeinde als Kleinunternehmen anmelden. (45€)" Wenn das sauber über das Finanzamt laufen soll, ist das notwendig. Du darfst dich (ich glaube seit 2004) Fotograf nennen, auch wenn du keine Fotografenlehre gemacht hast. Komme aber nicht auf den Gedanken, dich Fotografenmeister zu nennen, weil du so meisterhafte Fotos machst - dafür musst du tatsächlich den Fotografenmeister erfolgreich gemacht haben. Du kannst nach der Anmeldung davon ausgehen, dass das Finanzamt und auch die zuständige Handwerkskammer bzw. IHK über deine Anmeldung informiert wird. (das war bei mir jedenfalls so) "Wie viel Prozent muss ich Gewerbe/Umsatz/Lohnsteuer zahlen?" Gewerbesteuer wird bei den von dir anvisierten Umsätzen keine zu zahlen sein. Du kannst (sollst eigentlich sogar) dennoch eine Gewerbesteuererkärung (jährlich) abgeben, damit das sozusagen amtlich festgestellt wird. Umsatzsteuer zahlst du wie jeder andere auch: 19%. Als Kleingewerbe kannst du dir aussuchen, ob du dir die für Investitionen (z. B. neue Kamera) die Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer vom Finanzamt wiedergeben lassen möchtest (das läuft dann über die Umsatzsteuererklärung) oder nicht. Nachteil 1 der Vosteuer: du bekommst die nur zurück, wenn du sie auch im Kalenderjahr gezahlt hast und dies anhand in der Rechnung ausgewiesener Umsatzsteuer auch nachweisen kannst: bei Käufen von Privat ist das also regelmäßig nicht der Fall. Nachteil 2 ist, das du auf alle eigenen Rechnungen 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen darfst (auch über die Umsatzsteuererklärung). Immerhin musst du als Kleingewerbetreibender die 19% nicht auf alle Rechnungen, sondern nur auf die tatsächlichen Geldeingänge zahlen. (Sonst ist man schnell finanziell am Ende, wenn man 19% auf nicht erhaltene Rechnungsbeträge zahlen muss.) Aus meiner Sicht: du hast schon das Handwerkszeug (Kamera/Objektive usw.) oder möchtest dir das aus Kostengründen gerne gebraucht oder von privat kaufen und du hast keine Abnehmer (Firmen), die auf dem Ausweis von MWSt in deiner Rechnung bestehen = lass das mit der Vorsteuer bleiben. Lohnsteuer kannst du vergessen, da du dir ja selber keinen Lohn oder kein Gehalt zahlst. Wichtig ist für das Finanzamt, dass es sich nicht nur um die Ausübung eines Hobbys (sogenannte Liebhabelei) handelt. Wenn du regelmäßig keinen Gewinn machst und versteuerst, geht das Finanzamt davon aus, dass es nur ein Hobby ist und erkennt das steuerlich nicht an. Nachteil: du darfst dann alle daraus bis zu diesem Zeitpunkt erhaltenen Steuervorteile an das Finanzamt zurückzahlen. Es lohnt sich meiner Meinung nach sehr, vorher einmal mit einem Steuerberater, der IHK oder auch dem für dich zuständigen Sachbearbeiter beim Fiananzamt darüber zu sprechen. Immer sehr empfehlenswert: googeln. "Wie hoch ist der jeweilige Freibetrag (ich denke nicht dass ich mehr als 2000€ im Jahr mach)." Damit fällst unter alle mir dazu bekannten Freibeträge. "Wie schauts mit der Handelskammer aus: Die wollen bestimmt Geld sehen, lässt sich das vermeiden? Wenn nicht wie hoch ist der Betrag?" Sie werden dich dazu anschreiben. Bei den von dir anvisierten Beträgen wirst du vermutlich nichst zahlen müssen - im Zweifel dirket bei der IHK nachfragen. "Was will die Berufsgenossenschaft von mir? Wie viel Geld, oder was sonst noch? Wie schauts mit der Künstlersozialkasse, oder so ähnlich aus?" Das weis ich nicht, da ich über meinen "normalen" Job krankenversichert bin. "Darf ich als nicht gelernter Fotograf mich: a, Fotograf nennen oder nur Fotodesigner?" ja. " b, darf ich überhaupt Passbilder,etc. schießen, drucken und verkaufen?" ja. Als Miniselbständiger ist das nicht nur spaßig, sondern teilweise auch ziemlich aufwendig. Da kommen Fragen auf, an die man vorher im Traum nicht gedacht hat, z. B. Welche Kriterien muss eine von mir ausgestellte Rechnung erfüllen? Wende dich doch mal unter dem Stichwort "Existenzgründer" an deine IHK - die sollten dafür eigentlich massig Informationsmaterial haben. vlG Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#7 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 3.173
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#8 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
...und davon, dass man dafür die richtigen Argumente vorbringt :-) Die Anerkennung freiberuflicher Tätigkeit ist den primär handwerklich Tätigen verwehrt und ist den "geistig" Wirkenden vorbehalten. In diesem Wiki-Artikel (click mich) steht eine wenig Grundsätziches dazu.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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