Hallo zusammen,
dies ist definitv kein Ersuchen um Rechtsberatung sondern die Frage, wie Ihr im folgenden Fall nach Eurem persönlichen Empfinden verfahren würdet:
- Ich habe von einem Ticketshop A ein Konzertticket einer Band B, ausgerichtet von Veranstalter C, erworben.
- In den AGB von A steht nur ein schmaler Hinweis, dass die AGBs des jeweiligen Veranstalters (ohne namentliche Benennung desselben) gelten. Ein Verweis auf die jeweiligen AGB ist nicht zu finden.
- Der Veranstalter wird bis zum Abschluss der Bestellung nicht benannt.
- Erworbene Tickets unterliegen nicht dem Rückgaberecht.
- Auf dem Ticket steht ebenso der Hinweis, dass die AGBs des Veranstalters gelten. Jedoch steht auch dort nicht, wer das ist (es gibt ein paar Logos von mehreren Firmen). Auf dem Ticket steht auch nicht, wo die AGB zu finden sind.
- Ich besuche das Konzert und mache Fotos, nachdem die Security meine Kamera abgesgnet hat und am Eingang auch keine AGBs aushängen (zumindest nicht für mich sichtbar).
- Diese sind ganz offensichtlich Fotos von Künstlern bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit vor teilweise mehr als 10000 Leuten. Ich unterstelle einfach mal öffentliches Interesse

- Ich glaube auch ohne explizite Hinweise Veranstalter C ausfindig gemacht zu haben und frage zwei mal via Email wegen der Veröffentlichung im nicht gewinnorientierten Kontext an und erhalte inhalb von zwei Wochen exakt null Antworten.
Würdet Ihr die Fotos "veröffentlichen" oder nicht?
Viele Grüße,
Markus