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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fotorucksack in Wohnmobil vergessen!
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Alt 19.07.2012, 16:14   #1
kiwi05
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.254
Alpha SLT 65 Fotorucksack in Wohnmobil vergessen!


Wie erklär ichs , ohne einen Roman zu schreiben? Los gehts:
Wir haben Ende Juni ein Wohnmobil am Feldberg (Schwarzwald) angemietet, das ist ca 400km von meinem Wohnort, aber die Tagespauschale war in BW, da noch keine Sommerferien, viel günstiger als in RhPfalz. Der Vermieter stellt sich im Internet als Profi dar, ist aber in Wirklichkeit ein Privatmann, der sein eigenes WoMo vermietet und sonst selbst nutzt...aber egal.
Der Urlaub war toll, wir laden alles in unseren PKW um, fahren nach Hause, und 25km vor Ankunft durchzuckt es mich: Wo ist der Fotorucksack? Noch im Wohnmobil. OK der Hergang des "Vergessens" ist geklärt und spielt keine Rolle.
Zu Hause angekommen telefoniere ich sofort mit dem Vermieter, der schaut nach: Rucksack ist da.
Für das weitere Vorgehen schicke ich eine E-mail...bitte sicher Verpacken, da Fotoausrüstung und bitte für 2500€ versichert per Post an mich schicken.
Ab der Sekunde , als der Versicherungswert ins Spiel kam, schaltete mein Gegenüber auf stur.
Ich solle den Rucksack persönlich abholen ( hin und zurück 800km).
Als ich eine Vertrauensperson aus Freiburg ausfindig gemacht hatte, die den Rucksack für mich abholen sollte, wollte der Vermieter Vollmacht mit amtlich beglaubigter!! Unterschrift, obwohl er ja Originalunterschriften (Mietvertrag, Kaution) von mir hat.
Nach Fax mit Übergabeauftrag usw. war er einverstanden. Als mein "Kurier" dann den Rucksack noch am selben Abend abholen wollte, war dies nicht möglich, das ginge erst kommenden Samstag (Schikane).
Was mache ich nun , wenn er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend ist oder neue "Spielchen" spielt.
Wie gehe ich dann korrekterweise rechtlich vor, um die Herausgabe der Fotoausrüstung zu erwirken.
Wenn ich tatsächlich selbst hinfahre, kann er mich ja auch auflaufen lassen?
Bin total verunsichert.
Wer weiß Rat, für den Fall der Fälle?
Gruß Peter
PS: Die Fotoausbeute war täglich auf mein Netbook überspielt, ist also in meinen Händen

Geändert von kiwi05 (19.07.2012 um 17:50 Uhr)
kiwi05 ist gerade online   Mit Zitat antworten
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Alt 19.07.2012, 16:36   #2
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Die Fotoausrüstung ist dein Eigentum und du hast ein Anrecht darauf. Der Vermieter darf dein Eigentum nicht zurückbehalten und muss es dir aushändigen, sonst würde ich mal etwas Druck machen und mit einer Anzeige drohen. Das allerdings wäre eine der letzteren Optionen.
Ein Anruf bei der Polizei kann nicht schaden. Dort würde ich meinen Fall schildern. Du hast sicher Zeugen und dort kann man dich beraten. So der Vermieter per Mail geantwortet hat, diese ausdrucken und beim Polizeiposten vorlegen. Es muss ja keine Anzeige erstattet werden, aber der "Fall" sollte Aktenkundig sein. Falls du einen Rechtsschutz hast, würde ich diesen davon in Kenntnis setzen. Eine Beratung per Anwalt ist ja frei.

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 19.07.2012, 17:22   #3
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von About Schmidt Beitrag anzeigen
Die Fotoausrüstung ist dein Eigentum und du hast ein Anrecht darauf. Der Vermieter darf dein Eigentum nicht zurückbehalten und muss es dir aushändigen, sonst würde ich mal etwas Druck machen und mit einer Anzeige drohen.
Und deshalb hätte ich mich ins Auto gesetzt und wäre da am selben Tag wieder hingefahren und hätte mir das Ding einfach abgeholt. Mach also einen Termin aus und fahr hin.

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 17:32   #4
XxxStone01
 
 
Registriert seit: 28.11.2011
Ort: Neu-Anspach
Beiträge: 79
Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.
XxxStone01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 17:40   #5
baerle
 
 
Registriert seit: 24.01.2010
Ort: Rheinfelden (D)
Beiträge: 1.401
Zitat:
Zitat von XxxStone01 Beitrag anzeigen
Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.
Hallo!

Feldberg könnte aber auch im Schwarzwald sein ...

Das wäre dann schon mehr bei mir in der Nähe.


mfg

Manuel / BAERle
__________________

Meine Bilder bei Flickr
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Alt 19.07.2012, 17:45   #6
XxxStone01
 
 
Registriert seit: 28.11.2011
Ort: Neu-Anspach
Beiträge: 79
Okay.
Da hab ich jetzt NICHT dran Gedacht.
Aber,wenn es der Feldberg in Hessen ist steht mein Angebot.
XxxStone01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 17:49   #7
kiwi05

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.254
Zitat:
Zitat von XxxStone01 Beitrag anzeigen
Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.
Danke, gut gemeint, aber es handelt sich
a) um Feldberg im Schwarzwald und
b) will ich es erstmal mit meinem Kontaktmann aus Freiburg versuchen, vielleicht lösen sich meine Befürchtungen am Samstag in Luft auf und die Übergabe klappt.

---------- Post added 19.07.2012 at 17:55 ----------

@ About Schmidt.
danke für die Anregungen. Rechtsschutz habe ich, E-Mail Antwort leider nicht.
Aber gegenüber der Person, die den Rucksack abholen soll, hat der WoMoVermieter am Telefon ja schon mal zugegeben, daß er den Rucksack in Verwahrung hat.
Somit gibt es ja einen Zeugen, falls er auf einmal die Karte "Fotorucksack, ich weiß von nichts" spielt.
Gruß Peter
kiwi05 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 21:45   #8
Blitz Blank
 
 
Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 2.731
Ich kann das Verhalten des Vermieters verstehen, er hat schlicht Bedenken, bei Transport/Verpackung/Übergabe etwas falsch zu machen und für den Gefallen womöglich noch haften zu müssen.
Selbst hier im Forum, wo ich davon ausgehe, daß Mitglieder, die schon eine Weile dabei sind, wissen, wie man zumindest ein einzelnes, kleineres Objektiv verpackt, ist mir einmal ein Objejtiv auf eine Weise verpackt/versandt worden, daß das Objektiv spätestens durch den Transport keine chance hatte, heile bei mir anzukommen.

Hinfahren, abholen, fertig.

Frank
Blitz Blank ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 22:17   #9
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Auch ich kann den Vermieter verstehen. Das ist keine Schikane. Er möchte weder haftbar gemacht werden können, wenn irgendwas beim Versand schief gehen sollte, und er möchte absolut sicher gehen, daß die Sachen nur und ausschließlich an eine berechtigte Person ausgehändigt werden. Angesichts des Wertes verständlich.

Hinfahren, abholen, fertig.

Rainer
__________________
Sag' beim Abschied leise Servus ...
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2012, 22:41   #10
GerdS
 
 
Registriert seit: 09.01.2005
Ort: 67269 Grünstadt
Beiträge: 2.766
Cool bleiben, den Kontaktmann am Samstag die Sachen abholen lassen und gut isses.

Man muss nicht hinter jeder Ecke Verrat oder sonst etwas schlechtes wittern.
Immerhin hat Dir diese Person sein Wohnmobil vermietet!

Ich sehe es genau so, wie die Schreiber vor mir, er will nichts falsch machen.

Viele Grüße
Gerd
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