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#1 |
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Fotorecht bei Aufnahmen im/aus dem Ausland
Mal eine vielleicht "dumme" Frage:
Bei uns in D gibt es ja nun das "Recht am eigenen Bild" nach §22 KUG etc. Konsequenz für mich ist eigentlich dass ich keine Bilder irgendwo öffentlich (im Web oder so) zeige auf denen Personen abgebildet sind wenn ich nicht deren Einverständnis eingeholt habe oder der festen Überzeugung bin das zu haben. Wenn diese Bilder in Deutschland aufgenommen sind. Nun gilt aber z.B. in den USA ein völlig anderes Recht. Bilder die in der Öffentlichkeit und mit Einwilligung des Aufgenommenen (d.h nicht heimlich) gemacht wurden dürfen prinzipiell veröffentlicht werden. Ausser wenn die "privacy verletzt wurde, das ist aber im Regelfall nur bei Werbung oder sonstigen kommerziellen Zwecken möglich. Ein (etwas längerer Text der am Rande das Thema berührt): http://www.lawmas.de/database/upload...38766ad803.pdf Ich würde nun davon ausgehen dass ich Bilder die ich in den USA aufgenommen habe und auf denen Menschen zu sehen sind (die z.B. in die Kamera lächeln) zeigen darf ohne deren Einverständnis erfragt zu haben - auch auf einer deutsche Website die deutschem Recht unterliegt. D.h. meiner Meinung nach sollte bei einem Foto das Recht des Landes gelten in dem das Foto aufgenommen wurde. Oder liege ich da falsch?
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#2 |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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M.M. liegst du da falsch.
Das Recht kann er in Deutschland auch geltend machen, da ja die Veröffentlichung und damit die Verletzung dort geschieht. Die Frage ist nur, ob dich ein Amerikaner in Deutschland klagt. Ist so ein bisserl wie die Panormafreiheit und der Eiffelturm. Wenn du den mit Beleuchtung fotografierst, darfst du ihn in Frankreich nicht veröffentlichen. Wenn du in Deutschland veröffentlichst, können dich die Franzosen. Außer du fährst nach Frankreich ;-) |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 24.10.2007
Ort: Kehl und Oftringen
Beiträge: 3.092
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Wenn der Ort der Veröffentlichung gilt würde das ja bedeuten dass ich beliebige Bilder aus Deutschland veröffentlichen darf solange das auf einer z.B. amerikanischen Site geschieht.
Irgendwie ergibt das für mich keinen Sinn. Ja, ich weiss, rechtliche Fragen sind nicht unbedingt mit gesundem Menschenverstand zu beantworten ...
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#4 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
Aber das Recht ist halt so eine Sache. Urheberrecht noch mehr. Daher empfielt es sich, a)Server in Russland b)Impressum und Domäne über einen Strohmann auf den Bahamas oder Togo oder so. c) deutscher Text und allf. deutsches Angebot mit Firmensitz auf den Kaymans. Dann hast mit dem Urheberrecht und Abmahnungen kein Problem mehr. Aber zurück zur Vernunft: Glaubst ernsthaft, dass dich ein US Fotoopfer in Deutschland verklagt? Wenn ja, wie hoch ist das Risiko und wie hoch sind dann deine Kosten? Das wäre mir sowas von egal. Noch dazu, dass die das logischerweise von ihrer Gesetzeslage eher relaxed sehen. Da würde ich mir eher mit einem deutschen Fotoopfer auspassen. Die gehen durch die Instanzen ;-) Nur wennst bei jedem Schnappschuss eine Modell Release brauchst, dann kannst das Fotografieren auch einstellen. Blödes Beispiel: Ich fotografiere Erstkommunion, Firmung und sonst noch so einige Sachen, die dann auf der Homepage sind. Da habe ich natürlich jede Menge Kinder drauf. Da müsstest du von allen Eltern eine Freigabe haben. Das kannst vergessen. Da geht dann nur noch, dass du die Eltern am Anfang was unterschreiben lässt, dass sie sich einverstanden erklären und wenn nicht dafür Sorge tragen und für allf. Schaden und Mehraufwand haften, wenn sich ihre Kinder dazustellen ;-) |
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