![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 221
|
kurze und knappe frage
Ein Polizeifahrzeug (egal ob auto oder motorrad) welches auf der Autobahn ohne SoSi (blaulicht/martinshorn) untwergs ist, muss sich doch genauso an die verkehrsregeln halten, wie wir normal sterblichen?
Ja oder Nein? |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 |
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
|
Ja, selbst bei Blaulichtfahrt darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Registriert seit: 21.08.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 34.951
|
Polizeiwagen dürfen auch nicht einfach so Vorfahrten nehmen, wenn sie keinen Notfall haben...ich wurde letztens aber böse geschnitten und ausgebremst...gibt es also alles.
![]() Sind auch nur Menschen. ![]() Wenn es dir ZU schnell war, kannst du es ja so halten, wie du das mit allen Fahrzeugen halten dürftest: Kennzeichen durchgeben und böse schimpfen. *g*
__________________
Liebe Grüße! ![]() Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.
Geändert von Dana (22.04.2012 um 19:49 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 | |
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.111
|
Zitat:
Nachzulesen ist das im § 35 StVO.
__________________
Man kann überall auf der Welt glücklich und zufrieden leben. Hauptsache es gibt dort keinen Karneval. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Themenersteller
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 221
|
Ich dachte das zumindest das Blaulicht ansein muss.
ABER wenn ein Polizeifahrzeug auf der Autobahn mich überholt und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet und dabei kein SoSi an hat, dann wäre das nicht zulässig. mmh also dürfen die doch machen was sie wollen???? ich muss bei jedem mist das blaue oder gelbe licht aufs dach stellen und selbst das muss 1000mal abgesegnet sein und haste nicht gesehen |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#6 | |
Registriert seit: 30.01.2011
Ort: Germering b. München
Beiträge: 806
|
Zitat:
Man unterscheidet zwischen Sonder- und Wegerecht. Sonderrechte kann ein Rettungsfahrzeug im Einsatz immer in Anspruch nehmen, sogar OHNE eingeschaltetes Sondersignal. Ich bin selbst Mitglied der Feuerwehr und wenn ich zu einem Einsatz gerufen werde, darf ich diese Sonderrechte sogar mit meinem privaten (!) PKW in Anspruch nehmen. Das geht von Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit (im angemessenen Rahmen) bis hin zum Überfahren von roten Ampeln. (Ob man es in der Praxis auch so umsetzt, ist fraglich, man ist am Ende selbst verantwortlich, das steht aber auf einem anderen Blatt) Davon abweichend gibt es noch das Wegerecht, d.h. die anderen Verkehrsteilnehmer müssen den Weg freimachen, auch wenn sie dafür z.b. bei rot mit VORSICHT (!) in eine Kreuzung einfahren müssen. Dieses Wegerecht muss allerdings mit Sondersignal (=Blautlicht UND Horn) angezeigt werden. (Auf das Horn wird nachts zu Gunsten der Anwohner aber gerne verzichtet.) Es gibt auch Einsätze, bei denen eine Anfahrt mit Sondersignal strikt vermieden wird, um z.B. einen Einbrecher nicht zu warnen oder auch wenn jemand droht, von einem Haus zu springen, kann es oft besser sein, ihn nicht vor den Rettungskräften zu "warnen". Mit diesem Hintergrund ist deine Ausgangsfrage, ob ein Polizeifahrzeug ohne Sondersignal die Verkehrsregeln brechen darf, nicht eindeutig zu beantworten. Weßt du, ob die Einsatzkräfte gerade auf einem Einsatz waren, aber die Anweisung "ohne Sondersignal" lautete? Ohne Einsatz und nur "aus Spaß" muss sich allerdings auch die Polizei an die Verkehrsregeln halten.
__________________
Viele Grüße Michael |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 221
|
Nein das weiss ich nicht ob das Polizei-Motorrad einen entsprechenden Auftrag hatte.
Ich hatte mich nur geärgert, weil ich mich immer an die Tempolimits halten muss (selbst wenn mein auftrag SoSi vorschreibt) |
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
Registriert seit: 30.01.2011
Ort: Germering b. München
Beiträge: 806
|
Interessant, darf man fragen, was für eine Art von Aufträgen du hast, dass du dafür SoSi nutzen musst/darfst. Normalerweise ist es ja so, wenn du Sonderrechte in Anspruch nehmen darfst, dass du auch die Geschwindigkeitslimits überschreiten darfst. Natürlich kann der Chef das je nachdem auch einschränken und einzelne Teile der Sonderrechte als nicht angemessen ansehen und damit verbieten.
__________________
Viele Grüße Michael |
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.234
|
Bei uns in der Straße beim Büro ist Parkscheibenzone. Üblicher Weise fahren Polizisten ja immer zu zweit, wenn sie dienstlich unterwegs sind. Neulich parkte in der Mittagspause ein einzelner Polizist seinen "Dienstwagen" um sich gemütlich auf den Weg in die Fußgängerzone zu machen, um einen Imbiss zu nehmen. Ich hab´s gesehen. Aber glaubt Ihr allen Ernstes, er hätte ´ne PArkscheibe ins Auto gelegt?
![]() Zu schnell fahrende Polizisten sehe ich öfters, und immer ohne Blaulicht. ![]()
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
![]() |
![]() |
![]() |
#10 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
|
Zitat:
![]()
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
|
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
|
|