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#1 |
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
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Knöllchen aus Austria - Was tun?
Hallo an Alle
Hier habe hier einen fall, wo mir der kollektive Erfahrungsschatz vielleicht weiter helfen kann. Ich war im Januar nach Österreich zum Ski fahren mit den Auto gefahren. Heute nun bekam ich Post von einer Gemeinde in Österreich, die mir mitteilt, ich wäre auf einem Autobahnabschnitt mit Baustelle zu schnell gefahren. Ich kann mich an keinen Fototermin erinnern, mir ist nichts derartiges aufgefallen. Ein Foto liegt auch nicht bei. Was passiert, wenn ich nicht zahle/reagiere? Soll ich zumindest das/ein Foto anfordern? Oder gar nicht reagieren? Gibt es ein Rechtshilfeabkommen zwischen Dt und Au? Gibt es hier Erfahrungen, die ich für mich nutzen kann? Ich bin jedem Ratschlag aufgrund eigener Erfahrung/Erkenntnis dankbar. Hören sagen und ich glaube usw. bringt da wohl wenig. Besten Dank Matthias |
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#2 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
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Hey Matthias,
ja, das gibt es. Dat Ei
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![]() "Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich." |
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#3 |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Lass es da drauf nicht ankommen, denn das kann teuer werden.
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#4 | |
Registriert seit: 20.11.2008
Ort: Ruhrgebiet NRW
Beiträge: 188
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Zitat:
Ich würde ein Foto auf jeden Fall anfordern, da es absolut Beweiserheblich ist. Falls die kein Foto liefern können, geh zum Anwalt, der hat dann sehr gute Chancen dich da raus zu holen !!! Wie teuer war es denn ??? |
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#5 |
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
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Ich kann mich erinnern einen Bericht gesehen zu haben, dass die Ösis anfangen, gerade bei Baustellen am Anfang und am Ende zu filmen und dann für jedes Auto die Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen. Ist die zu hoch, steht auch fest, dass du in der Baustelle zu schnell unterwegs warst.
Das könnte jedenfalls das fehlende Foto erklären. Wurde übrigens gemunkelt, dass das auch nach Deutschland kommen soll. Damit könnte der Staat sich jedenfalls sanieren ![]() |
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#6 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Streckenüberwachung nennt sich das und soll testweise auch bei uns starten oder ist es sogar bereits. Ein Grund mehr, mit Tempomat zu fahren.
Mich hätten sie jedenfalls im Februar wohl kaum erwischen können, die 7700 km für die Tour bin ich größtenteils genau nach dieser Methode gefahren. Hat einen weiteren Vorteil: ist sehr spritsparend (außer der Tempomat steht auf 200, wie es zwischen Stralsund und Rostock möglich war ![]() Mit Österreich ist nicht zu spaßen, ein entsprechendes Abkommen gibt es schon länger. Die "Tarife" sind verdammt teuer, genauso wie die Kosten für ein fehlendes Pickerl. In der Schweiz ist das übrigens ganz genauso, wobei die Polizisten nicht einmal genau messen müssen - es reicht, sie haben den "Eindruck", du wärst zu schnell gefahren. Der Preis für sowas geht schnell in Größen, die die Reisekasse überstrapazieren, dann wird das Auto als Sicherheit konfisziert. Heißer Tip: bestenfalls genauso schnell wie die anderen fahren... LG, Rainer
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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#7 | |
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
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Zitat:
Es gibt ein Abkommen, demzufolge die österreichisch Knöllchen bei uns eingetrieben werden; diese Rechtshilfe kann bis hin zur Zwangsvollstreckung gehen. Ein fehlendes Bild ist noch kein Grund den Bescheid grundsätzlich nicht anzuerkennen. Du kannst Einspruch einlegen und Nachweis einfordern. Bisher war es so (2005, da war ich das letzte Mal dort), dass die von hinten geblitzt haben, nicht von vorne. Falls Du nicht selbst gefahren bist, sondern Deine Frau, kann somit der Fahrer in der Regel nicht festgestellt werden und Du bekommst eine Anonymverfügung mit Lenkerausforschung. Erfüllst Du diese nicht, erhältst Du eine Strafverfügung Problem: in Deutschland gibt es Fahrerhaftung, aber nicht die Form der Ösi-Halterhaftung nach deren Gesetz. Das heißt, dass die Verfolgung in Deutschland nicht möglich ist, aber bei Wiedereinreise in Ösiland Du Dich strafbar gemacht hast und u.a. der Wagen (Nummernschildkontrolle, etc.) konfisziert werden kann. Weiteres Problem: Etliche deutschen Behörden (abhängig vom Grad der Erfahrung - die Südbayern sind da schlauer) kennen die genauen Regelungen nicht und ohne spezialisierten Anwalt kannst Du einen schweren Stand haben, weil die Rechtshilfe da zu weit geht. Fazit: letzteres Vorgehen ist typisch für Autohändler mit Vorführwagen im Grenzgebiet (daher auch meine Kenntnis), für Privatfahrer ist es sinnvoller zu zahlen. Dumm, dass das in Ö passiert ist, denn das wirksame Rechtshilfeabkommen gibt es bloß mit denen, noch nicht mit anderen...
__________________
Gruß, Michael |
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#8 | |
Gesperrt
Registriert seit: 16.08.2005
Ort: Schweiz
Beiträge: 799
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woher ...
... hast Du denn - mit Verlaub - diesen Unsinn?!?
Zitat:
![]() Steve |
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#9 |
Registriert seit: 28.09.2007
Ort: bei Ulm
Beiträge: 5.888
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Einem meiner Freunde erging es so und ein TV-Bericht ließ ähnliches vermuten (wobei der Sender eher BILD-Format hat). Ok, er war definitiv zu schnell unterwegs gewesen, vielleicht war es ja sogar zu seinen Gunsten ausgelegt worden und wäre er geblitzt worden, hätte es noch dicker kommen können
![]() LG, Rainer
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LG, Rainer Robert Capa: If your photographs aren't good enough, you're not close enough. | meine Heimatseite | etwas zum Nachdenken | ein typischer Kurt Hinweis: die deutsche Rechtschreibung ist Freeware, d.h. du darfst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source, d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. |
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#10 |
Registriert seit: 14.03.2005
Ort: Oberstdorf
Beiträge: 2.492
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Ösiland
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