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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Widerruf Rücksendekosten - Spezialfrage
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Alt 12.07.2008, 16:24   #1
eFCiKay
 
 
Registriert seit: 01.11.2005
Ort: Rauenberg
Beiträge: 329
Widerruf Rücksendekosten - Spezialfrage

Hallo zusammen,

ich hatte mir ne Speicherkarte bei nem Händler bestellt, aber die Bestellung nach der Lieferung widerrufen.

Nun ist es ja rechtlich so vorgeschrieben, dass ab einem Warenwert von 40€ der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu übernehmen hat.
Meine Speicherkarte hatte ~45€ gekostet.

Aufgrund eines Missgeschicks meinerseits habe ich die Karte jedoch als Express-Brief für 8,00 € () anstatt eines ganz normalen Kompaktbriefs für 0,90 € versendet.

Wieviel muss der Verkäufer nun erstatten?

Fairerweise würde ich natürlich sagen nur die 0,90 €, aber legt man die Vorschrift zugrunde, würde "die Kosten der Rücksendung" ja schon heißen 8,00 €, weil die Rücksendung nunmal tatsächlich so viel gekostet hat

Weiß das jemand genauer?
__________________
It's not a trick, it's an alpha.
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Alt 12.07.2008, 16:36   #2
uwe1955
 
 
Registriert seit: 26.03.2008
Ort: Bergkamen
Beiträge: 1.269
Hallo,
habe ich auch schon mal gehabt, dass ich einem Kauf widersprochen habe.
Die Abwicklung war allerdings immer unterschiedlich.
Mal hat mir der Händler einen freigemachten Paketschein zugeschickt und mal wurde mir der Kaufpreis incl. der gezahlten Portokosten zzgl. der von mir angegebenen Kosten für die Rücksendung überwiesen.

In deinem Fall muß der Verkäufer den Kaufpreis plus die angefallenen Portokosten ersetzen und die Kosten für den günstigsten versicherten Rückversand.

Wenn das für 0,90 EUR möglich gewesen wäre, dürften auch die Kosten für den Verkäufer nicht höher sein.
Jedoch solltest du dem Verkäufer begreiflich machen, dass du letztendlich auch Wegekosten hattest.
__________________
LG Uwe
_____________
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(Chinesische Weisheit)
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Alt 12.07.2008, 16:43   #3
Wild!
 
 
Registriert seit: 15.01.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 741
Erstatten wird er dir wohl die 90 Cent.
Und wenn du mal drüber nachdenkst, wirst du von ganz alleine darauf kommen, dass du den Fehler gemacht hast und nicht der Verkäufer.
Gibt auch schon Urteile in der Richtung. Kannst dir den Weg zum Anwalt daher sparen.

Liebe Grüße

Roland
__________________
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Aber das einzig wichtige:
Meine Bilder: http://home.fotocommunity.de/wild_und_wild
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Alt 12.07.2008, 16:49   #4
eFCiKay

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2005
Ort: Rauenberg
Beiträge: 329
Zitat:
Zitat von Wild! Beitrag anzeigen
Und wenn du mal drüber nachdenkst, wirst du von ganz alleine darauf kommen, dass du den Fehler gemacht hast und nicht der Verkäufer.
Gibt auch schon Urteile in der Richtung. Kannst dir den Weg zum Anwalt daher sparen.
Hab ich ja geschrieben, dass es fairerweise nur die 90Cent sein müssten
Und zum Anwalt geh ich bestimmt nicht deswegen
__________________
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eFCiKay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2008, 17:41   #5
stefanlindes
 
 
Registriert seit: 27.01.2008
Beiträge: 13
Zitat:
Zitat von eFCiKay Beitrag anzeigen
Hab ich ja geschrieben, dass es fairerweise nur die 90Cent sein müssten
Und zum Anwalt geh ich bestimmt nicht deswegen
hallo leute, laut österreichischem gesetz (ich denke das wird in deutschland auch so sein wegen eu) müsste bei versandhandel immer der käufer die kosten der rücksendung tragen, wenn dies aber dezitiert durch die agb des verkäufers anders geregelt ist, so müssten allerdings diese zur anwendung kommen, daher würde ich nochmal genau in den agb des verkäufers nachlesen, vielleicht hat er ja dort dezitiert reingeschrieben ob er die tatsächlich angefallenen kosten ersetzt oder ob er den standardtarif ersetzt. aber wie gesagt prinzipiell muss bei versandgeschäften der käufer bei wiederruf die kosten der rücksendung tragen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
stefanlindes ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.07.2008, 17:51   #6
*mb*
 
 
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
Trotz EU-Mitgliedschaft ist Deutschland nicht Österreich!

Hierzulande gilt das BGB:

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
*mb* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2008, 18:15   #7
katmai
 
 
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: D-96052 Bamberg
Beiträge: 630
Zitat:
Zitat von *mb* Beitrag anzeigen
Hierzulande gilt das BGB:

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Das stimmt - aber es gehört zu den nebenvertraglichen Pflichten, nicht unnötige höhere Kosten zu verursachen.

Gruß,

katmai.
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