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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Darf man ein Fotostudio als Gewerbe anmelden ohne dass man gelernter Fotograph ist?
Antwort
 
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Alt 22.02.2008, 18:42   #1
FuriosoCybot
 
 
Registriert seit: 03.02.2008
Ort: In der Nähe von Passau
Beiträge: 528
Darf man ein Fotostudio als Gewerbe anmelden ohne dass man gelernter Fotograph ist?

Hallo,
Mal ne Frage.
Weiss nicht ob sich damit jemand auskennt.
Könnte man ohne dass man gelernter Fotograph ist ein Fotostudio eröffnen.
Ein Freund von mir und ich spielen ein wenig mit dem Gedanken Nebenberuflich unser Hobby zu betreiben.
Für ne Ausbildung oder ein Studium wären wir allerdings schon etwas zu alt, oder zu wenig Zeit.
Falls sich damit wer auskennt wäre ich um eine Antwort sehr dankbar.
FuriosoCybot ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.02.2008, 18:47   #2
Metzchen
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.984
Ja, man kann. Aber bitte fragt zu solchen Geschichten lieber bzw. auch Euren Steuerberater. In Foren geistert da teilweise zu viel Halbwissen ´rum...
__________________
Beste Grüße
Alex
Metzchen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2008, 21:15   #3
austriaka
 
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
Ohne Gewähr:
Gewerbe darfst du immer anmelden, egal ob Ausbildung oder nicht und (fast) egal wofür. Es liegt praktisch im Ermessen des Sachbearbeiters, was er in deinen Gewerbeschein schreibt, es gibt dafür keine feststehenden Begriffe, außer deine Tätigkeit fällt unter die Freiberufe.
Und da ist das Problem: Fotografen sind eigentlich typische Freiberufler. Ein Fotostudio ist aber eher ein Gewerbe, das ist unter Umständen eine Ermessensfrage.

Ich würde bei der Stadtverwaltung (Gewerbeamt) und ev. beim Finanzamt unverbindlich anfragen.

Hier noch ein Link: http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php
__________________
KArin
Uh!Log

Und auf besonderen Wunsch: Ofenrohr vs. Ofenröhrchen sowie 35-105 alt vs. neu
austriaka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2008, 22:27   #4
rmaa-ismng
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 09.12.2006
Beiträge: 9.961
Ein Dichter sitzt zu Hause an der Schreibmaschine..
Ein Maler sitzt im eigenen Atelier..

Warum sollte nicht ein freiberuflicher Fotodesigner in einem Fotostudio sitzen?
Nicht das Studio macht das Geld - sondern der dem es gehört...!

Das Studio, ob profesionell oder weniger ist doch lediglich das Arbeitszimmer!
rmaa-ismng ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.02.2008, 23:11   #5
superburschi
 
 
Registriert seit: 14.03.2005
Ort: Oberstdorf
Beiträge: 2.492
Es geht. Ich hatte das auch aber du musst sofort Steuern zahlen auch wen du noch nix verdient hast !!!! Außerem ist eine Unfallversicherung Pflicht auch wenn du alles daheim machst und niemand zu dir kommt
hab das sofort wieder gecancelt
superburschi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 22.02.2008, 23:31   #6
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Zitat von superburschi Beitrag anzeigen
Es geht. Ich hatte das auch aber du musst sofort Steuern zahlen auch wen du noch nix verdient hast !!!!

Hääääh? Wie meinen? Wenn die Finanzamtshaie auf die Idee kommen sollten eine ESt-VZ festzusetzen kannste die mit entsprechender Begründung auf Null setzen lassen.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 07:51   #7
JoeJung
 
 
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
Da sind die Gesetze von Land zu Land verschieden. In Deutschland ist es möglich, in Österreich geht es nicht, weil dort Fotograf immer noch ein geschütztes Gewerbe ist. Da brauchst du einen Nachweis (Meisterprüfung und Befähigungsprüfung), damit du das Gewerbe anmelden kannst.
Vielleicht wird das ganze ja einmal EU-weit angepasst, zur Zeit schaut es aber nicht danach aus.

Lg. Josef
__________________
JoeJung

Meine Bilder in der FC
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Alt 23.02.2008, 09:23   #8
uwemaxpaul
 
 
Registriert seit: 14.12.2007
Ort: Siegerland
Beiträge: 66
Hallo !

Also: Du kannst ohne Probleme ein "Gewerbe als Fotograf" betreiben, wenn Du das anmeldest: aber bitte nicht bei der Stadt oder beim Finanzamt über den Steuerberater, hier WARNUNG ! Das kostet, nicht nur Steuer (und dann durchaus Steuerprüfung, und das mit Einbeziehung des bisherigen Angestellten-Lohnbereiches....), auch anderer Ärger ist vorprogrammiert: mit Versicherungen ( Hausrat z.B. muß auf Gewerbe umgeschrieben werden, kostet dann mal eben locker das 3fache, wenn Du überhaupt die gewerblichen Einbruchs- und Feuerschutzmaßnahmen erfüllt hast ...), Haftung und vieles anderes hängt dran !

Aber 2 andere Details interessieren Dich vielleicht wirklich:
1. Darfst Du Dich Fotograf nennen ? JA und ZWAR OHNE GEWERBEANMELDUNG beim Finanzamt. Du mußt Dich auf die sog. (Berliner)Handwerksrolle berufen und kannst Dich mit dem Fotografenhandwerk OHNE IRGENDWELCHEN AUSBILDUNGSNACHWEIS bei Deiner zuständigen HANDWERKSKAMMER anmelden bzw. eintragen und bekommst auch einen entsprechenden Handwerkskammerausweis. Dafür mußt Du eine "Adresse zur Handwerkssausübung" angeben ( Deine Wohnung) und KAMMERBEITRAG zahlen ( in Arnsberg z.B. 120.- Euro pro Jahr ). Mit Deinem Steuerberater klärst Du kurz und bündig, das daß nur HOBBY ist wg. Titel und Du KEINE Steuerklärung abgibst, Finanzamt usw. ist außen vor, also keine GEWERBEANMELDUNG bei der Stadt oder Finanzkasse. Und damit zum Punkt
2. Kann ich Kamerakauf und alles andere von der Steuer absetzten ?? VERGISS ES !! Nach spätentens 3 Jahren ohne Überschuss und damit Steuereinnahmen für die Finanzkasse erklären die Dich Rückwirkend zum Hobbyknipser und Du zahlst MIT Zinsen alles zurück !!

Also: willst Du den TITEL Fotograf, mach Punkt 1. Und nimm eine Unkostenerstattung von den Freunden und Bekannten die Du knipst. Über alles andere freut sich nur die Finanzkasse....

Uwe ( Arzt und Fotograf.... )

Geändert von uwemaxpaul (23.02.2008 um 09:26 Uhr)
uwemaxpaul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 09:42   #9
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Metzchen Beitrag anzeigen
In Foren geistert da teilweise zu viel Halbwissen ´rum...
Bei Steuerberatern geistert auch zu viel Halbwissen herum, wie in Foren. Nur auf höherem Niveau

@uwemax
Kann ja Deinen Ärger verstehen, aber so pauschal ist das Nonsens. Eine Gewinnerzielungsabsicht lässt sich durchaus so argumentieren, dass man auch ein Finanzamt überzeugen kann. Wer mit Paragraphen nicht ganz auf den Kopf gefallen ist, die Kommentare liest und ein paar einschlägige Urteile studiert kriegt das hin, wenn er es ernsthaft meint. Da ist dann allerdings auch eine (Uni)Bibliothek angesagt. Auf einen Steuerberater würde ich mich dabei nie verlassen.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger

Geändert von Dimagier_Horst (23.02.2008 um 09:56 Uhr)
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.02.2008, 11:59   #10
austriaka
 
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Nähe Düsseldorf
Beiträge: 2.350
Zitat:
Zitat von rmaa-ismng Beitrag anzeigen
Ein Dichter sitzt zu Hause an der Schreibmaschine..
Ein Maler sitzt im eigenen Atelier..

Warum sollte nicht ein freiberuflicher Fotodesigner in einem Fotostudio sitzen?
Nicht das Studio macht das Geld - sondern der dem es gehört...!

Das Studio, ob profesionell oder weniger ist doch lediglich das Arbeitszimmer!
Da haben wir doch genau die unterschiedliche Auslegung!

Ein freiberuflicher Fotograf geht raus, macht seine Bilder wie auch immer und bietet die dann an. Er handelt selbständig und seine Ideen hat er selber. Sein "Arbeitszimmer" ist die Dunkelkammer (oder der PC), sein Verkaufsraum eher eine Galerie.
Anmeldung beim Finanzamt (nur Meldung, das alleine bedingt noch keine Steuerzahlung)

Der Betreiber eines Fotostudios handelt dagegen "fremdbestimmt", "im Auftrag" eines anderen. Jemand kommt ins Fotostudio und sagt "mach ein Bild von mir, es soll soundso aussehen". Oder "geh da und da hin und fotografier das und das". Egal ob das jetzt eine Hochzeit oder ein Erdbeerpudding ist. Das ist ein Gewerbe, Anmeldung beim Gewerbeamt, Ausstellung eines Gewerbescheins.

Aber wie schon gesagt, die Grenzen sind fließend.

Ein Gewerbe kann im Nebenerwerb und als Kleingewerbe laut § 19 (1) UStG ausgeübt werden. Damit ist keine Umstatzsteuererklärung nötig und keine Einkommenssteuervorauszahlung. Die Kleingewerberegelung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Du mußt dann zwar die Mehrwertsteuer für gewerbliche Anschaffungen zahlen, kannst aber die Anschaffungen selbst in einer (recht einfachen) Einnahmen-Ausgabenrechnung absetzen.
Und: du stellst deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Bei Kunden, die Umsatzsteuerabzugsberechtigt sind, ist das egal (die zahlen sie so oder so nicht). Bei allen anderen Kunden (Privatpersonen, Kleinunternehmer, Behörden, Vereine, gemeinnützige und wohltätige Geschichten...) bist du im Vergleich automatisch um 19% günstiger.

Nachtrag noch zur Handwerksrolle:
Mit der Gewerbeanmeldung werden deine Daten automatisch an die zuständige Kammer weitergegeben. Fällt deine Tätigkeit in ein Handwerk (und das ist definiert, Fotograf gehört zu den zulassungsfreien Handwerken), wirst du in die Handwerkskammer aufgenommen. Ist es kein Handwerk, kommst du zur Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die Kammerbeiträge richten sich nach deinem Umsatz, zumindest bei der IHK gibt es keine Eintragungsgebühr.
__________________
KArin
Uh!Log

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Geändert von austriaka (23.02.2008 um 12:05 Uhr)
austriaka ist offline   Mit Zitat antworten
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