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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Recht am eigenen Bild?
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Alt 12.03.2008, 12:47   #1
Volker
 
 
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 251
Recht am eigenen Bild?

Hallo zusammen,

ich habe neulich in einer der "freien" Bilddatenbanken Bilder angeschaut (über das "frei" und den ganzen Schmus drumrum soll es hier nicht gehen) und dabei auch Bilder eines stolzen Papas gefunden, der Bilder seiner Tochter (augenscheinlich in jugendlichem Alter) dort reingestellt hat, zur freien Verfügung, solange man ihn als Fotografen und die Bilddatenbank nennt.

Nun frage ich mich: Muss dafür eigtl. eine Genehmigung der fotografierten Tochter vorliegen? Und wenn ja: Ab welchem Alter der fotografierten Person? Wenn z.B. Eltern ihre minderjährigen Kinder fotografieren, wie sieht das rechtlich dann mit dem Bild aus? Und wie ist es ein paar Jahre später wenn die Kinder volljährig sind, ändern sich dann die rechtlichen Aspekte bezüglich der alten Bilder?

Es ist nicht so, dass es mich persönlich betrifft, aber die Frage kam mir in den Sinn. Wenn sich also jemand damit auskennt: Her mit einer Antwort .

Viele Grüße, Volker
__________________
Volker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 12.03.2008, 13:15   #2
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
google und suchfunktion hilft.

Klar braucht der ein ModelRelease. Macht er als gesetzlicher Vertrete mit sich als Fotograf.
Insich Geschäfte (ich mache mit mir selbst ein Geschäft als Vertreter meines Kindes) bedürfen ggf der gerichtlichen Genehmigung, wenns wesentlich wird.
Widerruf ist immer zulässig. Auch Frage der Verwendung.
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
simply black ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 13:27   #3
Volker

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.11.2007
Beiträge: 251
Zitat:
Zitat von simply black Beitrag anzeigen
Widerruf ist immer zulässig. Auch Frage der Verwendung.
Und wenn das kind dann volljährig ist und das Foto nicht veröffentlicht haben will? Gilt dann sein Willen oder das vom Vater mit sich selbst vereinbarte ModelRelease? Und wenn das Bild schon veröffentlicht wurde, zur freien Verwendung? Muss sich ein Verwender dann regelmässig vergweissern, ob das Bild noch "frei" ist?
__________________
Volker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 09:51   #4
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
-wideruft es
-sein Wille zählt
-dann kann nicht weiter "genutzt" oder "vceröffentlicht" werden
-nur beim ersten Mal, aber nach Aufforderung isrt Schluß
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com
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