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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Fotoversicherung p&p zahl nicht - Hilfe
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Alt 14.06.2007, 03:11   #1
Kamishi
 
 
Registriert seit: 29.05.2005
Beiträge: 15
Fotoversicherung p&p zahl nicht - Hilfe

Suche:
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Keywords:
Foto, Versicherung, Fotoversicherung, Schaden, Schadensfall, Probleme, Geld, P & P Pergande & Pöthe GmbH, Rueckerstattung, Diebstahl, Einbruch
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Hallo zusammen,

Ich weiss, es gibt schon Fotoversicherungsbeitraege - aber hier eine spezielle Frage - Hilfebitte:

Folgendes ist passiert:

Ich habe Anfang dieses Jahres (2007) bei der Fotoversicherung P & P Pergande & Pöthe GmbH eine Versicherung fuer meine digitale Spiegelreflexausruestung fuer ein Jahr abgeschlossen.
Dafuer auch alle Seriennummern, Kaufbelege + eine detailierte Auflistung an die Versicherung gesand.

Im April 2007 kam es dann zu einem Autoaufbruch mit folgenden Begleitumstaenden:

1. Wir waren auf einem kurzen Einkauf in einem Supermarkt (ca. 10 min.) - Foodtown in Auckland (grosses Einkaufszentrum)
2. Das Auto parkte direkt vor der Einkaufshalle - ca 50m Abstand
3. Der Parkplatz wurde Viedoueberwacht
4. Mein Rucksack befand sich in im Fussraum der Ruecksitzbank - Es war ein Lowprorucksack - Fotorucksack unten, normaler Rucksack oben (wer nicht professioneller Fotograf ist erkennt den nicht als Fotorucksack)
5. Das Auto wahr ein Kombi

6. Wir haben nach dem Einbruch soffort die Polizei gerufen - diese hat auch Fingerabdrucke genommen und wir haben einen Polizeibericht
7. Mein Reisepass wurde 2 Tage spaeter in einem gestohlenen Wagen gefunden (von der Fotoausruestung nur eine Abdeckkappe)

Der Schadensfall wurde soffort gemeldet.. ich musste allerdings ueber 10 mal Anrufen und 2 Monate warten, bis er endgueltig bearbeitet wurde!

Heute kam der abschlaegige Bescheid, das die Versicherung nicht zahlt, da hier grobe Fahrlaessigkeit vorliegt (die Fototasche haette ihrer Auffassung nach in einem Festumschlossenen Behaelter nicht einsehbar im Auto liegen muessen)

Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste
Fest umschlossener Behaelter in einem Auto und darin die Fotoausruestung? die wollen einen Tresor.. - das ist laecherlich..
- im ernst was soll das den sein - muss ich meinen Mietwagen mit Plastigkisten auskleiden?

Ausserdem wurde mir die Versicherungs gekuendigt, da ich ja grobe Fahrlaessigkeit begangen habe (ihrer auffassung nach)
- unnoetig anzumerken, dass das Ganze noch in einem unverschaemten Ton geschrieben wurde..

HILFE
Die Asruestung war eine essentielle Verdienstgrundlage und ich habe keine Mittel, diese zu ersetzen - kennt sich irgendwer mit der Rechtslage aus - oder hatte schon aehnliche Faelle?
Gibt es Optionen die ich noch ergreifen kann?

Gruesse aus Neuseeland
Christoph
Kamishi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.06.2007, 07:01   #2
cabal
 
 
Registriert seit: 05.04.2006
Ort: Hochtaunus
Beiträge: 1.734
Ich hab keinerlei Erfahrung damit - das die Versicherung das als grob fahrläßig einstuft kann ich irgendwie schon nachvollziehen. Um einen Gang zum Anwalt wirst Du wohl nicht herum kommen. Könnte mir gut vorstellen das Du gegen die Versicherung klagen mußt um sie von ihrer Einschätzung abzubringen. Gab es keinen nicht-einsehbaren Kofferraum??
Grüße Michael
__________________
Holen sie mir diese Myozyten! Ich will sie in meinem Büro sprechen!
(Dr. House)
cabal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 07:41   #3
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Kamishi Beitrag anzeigen
wer nicht professioneller Fotograf ist erkennt den nicht als Fotorucksack
Ein Profi unter den Dieben erkennt auch Fotorucksäcke, ohne professioneller Fotograf zu sein. Der Laie unter den Dieben nimmt Rücksäcke und Jacken und Taschen grundsätzlich mit, ist meistens was drin.....

Zitat:
Zitat von Kamishi Beitrag anzeigen
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz
Dann hättest Du eine Limousine mieten sollen oder den Fotorucksack mitnehmen müssen....
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
Glenroses Kentucky Stinger

Geändert von Dimagier_Horst (15.06.2007 um 16:28 Uhr)
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 08:01   #4
AlexDragon
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 18.12.2003
Ort: Direkt neben Köln (=
Beiträge: 7.701
Hallo,

also meiner Meinung nach, kommst Du um einen Gang zum RA nicht drum herum und ganz ehrlich sehe ich die Sachlage sehr skeptisch - Sorry, wenn ich nichts besseres sagen kann und außerdem gibt es auch Kombies, die hinten eine Abdeckung haben !

LG

Alex
AlexDragon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 08:25   #5
John Doe
 
 
Registriert seit: 15.07.2005
Ort: Wesel
Beiträge: 1.299
Hallo zusammen,

sehe ich ähnlich, ein Rechtsstreit ist da zu 99% sicher. Wenn die Versicherung sich auf diesen Standpunkt stellt und auch erst in 2007 abgeschlossen wurde, kann man schon fast davon ausgehen, dass im Kleingedruckten jede Menge Haftungsausschlüsse aufgezeigt werden, damit die Versicherung bloß nichts bezahlen muß .

Bevor man zum Rechtsanwalt geht, sollte man also erstmal akribisch seinen Vertrag lesen, das kann einem eine Menge Geld sparen. Steht das mit dem abschließbaren Behältnis im Vertrag, kann man sich den Weg zum Anwalt sparen. Ob das alles Rechtens ist, steht auf einem anderen Papier.


Gruß Uwe
__________________
Erfahrungsgemäß ist die Ursache schlechter Bilder fast immer hinter der Kamera zu suchen!
John Doe ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.06.2007, 08:38   #6
pumapaul
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-42477 Radevormwald
Beiträge: 1.305
Zitat:
Zitat von John Doe Beitrag anzeigen
... kann man sich den Weg zum Anwalt sparen. Ob das alles Rechtens ist, steht auf einem anderen Papier.
Also doch zum Anwalt, oder?
pumapaul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 08:51   #7
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Ich gehe mal davon aus, daß Du die Foto-ASSekuranz abgeschlossen hast. Und da heißt es in den Bedingungen:
"4.1.2. die versicherten Sachen müssen sich in
einem festumschlossenen und von außen
nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum
des Fahrzeuges befinden"

Und das hast Du halt nicht beachtet. Aber prüfe nochmal die Bedingungen, die Deinem Vertrag zugrundeliegen. Vielleicht steht da ja noch was anderes drin. Wenn aber auch bei Dir dieser Absatz gint, dann galube ich nicht, daß Dir da ein Rechtsanwalt helfen kann.

Sorry.
Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 08:54   #8
fmerbitz
 
 
Registriert seit: 13.04.2004
Beiträge: 1.170
Zitat:
Zitat von RainerV Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, daß Du die Foto-ASSekuranz abgeschlossen hast. Und da heißt es in den Bedingungen:
"4.1.2. die versicherten Sachen müssen sich in
einem festumschlossenen und von außen
nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum
des Fahrzeuges befinden"
Weiss eigentlich jemand ob der Kofferraum eines Kombis oder sogar eines SUVs als "fest umschlossen" anerkannt wird?
__________________
Dies ist meine Signatur
Frank
fmerbitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 09:26   #9
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von fmerbitz Beitrag anzeigen
Weiss eigentlich jemand ob der Kofferraum eines Kombis oder sogar eines SUVs als "fest umschlossen" anerkannt wird?
Ich denke, wenn dann gehts um jeden Kofferraum. Bei meinem Renault Megane Coupe (der effektiv ein Handschuhfach als Kofferraum hatte, dafür aber nicht einsehbar - bzw, niemand hätte geglaubt das da hinten überhaupt ein Kofferraum ist ) wäre man auch wenn man einmal im Auto ist durch umklappen der Sitze an alles rangekommen.
Bei meinem Citroen Picasso (Minivan, Kofferraum durch Hutablage verdeckt und nicht einsehbar) kann man Wahlweise die Sitze umklappen oder die Hutablage rausnehmen um von innen dran zu kommen.. In beiden Autos also Problemlos möglich. Ob das Auto ansich als fest verschlossen gilt ist die Frage die ich da interessant finde, egal welcher Typ.

Wenn man von Innen garnicht rankommen darf, dann bleibt eigentlich nur ein Pickup mit feste verschlossenem Stahldeckel auf der Ladefläche.
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2007, 09:45   #10
topaxx
 
 
Registriert seit: 16.10.2003
Ort: D-52385 Schmidt
Beiträge: 2.935
Da ich gerade auch dabei bin, meine Sachen bei P&P zu versichern, habe ich mir die Bedingungen natürlich auch genau durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass auch ein Kombi-Kofferraum natürlich fest umschlossen ist (i.d.R. Glas und Stahl). Nicht einsehbar ist er alleine dadurch, dass man die Laderaumabdeckung schließt. Diese muss (und kann) m. E. nicht fest umschließen.

Für den Threadstarter sehe ich eigentlich kaum eine Chance auf ein glückliches Ende. Es wurde eine im Vertrag explizit genannte Voraussetzung zur Erhaltung des Versicherungsschutzes nicht eingehalten. Du hast doch sicher den Rucksack mittels Jacke oder Decke vor fremden Blicken geschützt. oder? Da könnte ein guter Anwalt vielleicht ansetzen und noch was rausholen...
__________________
Gruß Udo

...neuerdings wieder im Nikon-Universum...
topaxx ist offline   Mit Zitat antworten
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