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Alt 28.01.2006, 16:21   #1
tatius
 
 
Registriert seit: 23.09.2005
Ort: Dresden
Beiträge: 662
rechtskräftig?

Hallo

Ich habe mal eine Frage, die vielleicht jemand beantworten kann der etwas juristisch beflissen ist.

Wenn ich einer Privatperson einen gegenstand abkaufe, den sie per Finanzierung gekauft hat und immernoch Raten zahlt.
Geht dann der Gegenstand rechtskräftig in meinen Besitzt über?
Oder ist davon abzuraten?

Viele Grüße

Tatius
tatius ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.01.2006, 16:53   #2
JLipka
 
 
Registriert seit: 18.03.2004
Ort: Warendorf
Beiträge: 70
Re: rechtskräftig?

ups-falsch gelesen,sorry.
JLipka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2006, 16:58   #3
Sunny
Erleuchter
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 26.668
Hallo Tatius,

Du kannst den Finanzierungskauf übernehmen,

wenn Du nur den Artikel kaufst und die Raten nicht mehr kommen dann bekommst Du Schwierigkeiten.
Sunny ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2006, 17:02   #4
JLipka
 
 
Registriert seit: 18.03.2004
Ort: Warendorf
Beiträge: 70
Zitat:
Zitat von Sunny
wenn Du nur den Artikel kaufst und die Raten nicht mehr kommen dann bekommst Du Schwierigkeiten.
Schwierigkeiten im Allgemeinen stimmt wohl, aber das "richtige Problem" hat doch der Kollege, der ihm das verkauft hat, oder nicht?! Immerhin kann er das Produkt bei Zahlungsproblemen nicht zurückgeben.

Möglicherweise steht aber in den AGBs seiner Ratenzahlung, das er das Produkt keinem Dritten überlassen darf, solange es noch Eigentum des Verkäufers ist...
JLipka ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.01.2006, 17:11   #5
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Da musst Du in den Kreditvertrag schauen. Eigentumsvorbehalt oder gar verlängerter Eigentumsvorbehalt würde einen Verkauf des Gegenstandes durch den Kreditnehmer ausschliessen.

Zitat Wiki: Mit dem Eigentumsvorbehalt sichert sich der Verkäufer einer Ware das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung. Das heißt Du kannst da kein Eigentum dran erwerben. Geld und Artikel sind zweifelsfrei futsch.

Link wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentumsvorbehalt

Anders sieht es aus wenn er sich bei einer Bank Bargeld geholt hat und dann im Laden das Ding gekauft hat.

Aber das stellt keine Rechtsberatung dar, das darf nur der Anwalt...
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.01.2006, 17:26   #6
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von joki
das darf nur der Anwalt...
Eine andere Berufsgruppe darf es auch
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
Make Labskaus great again!
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