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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Objektive » A-Mount Objektive (ILCA, SLT, DSLR) » Sigma und der Wiederverkauf
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Alt 17.01.2006, 12:30   #1
frank.ho
 
 
Registriert seit: 07.01.2005
Ort: Stuttgart
Beiträge: 308
Sigma und der Wiederverkauf

Hallo

wie viele hier kaufe und verkaufe ich fröhlich Objektive
zum Kennenlernen, darunter auch Sigma Optiken.

Nun geht jeder (auch ich - bis vor kurzem) davon aus, das
auch auf Sigma Optiken zwei Jahre Garantie sind und wenn was ist, ab zum Sigma Service.
Also gibt es beim Weiterverkauf dann gerne die
Aussage mit der Rechnung und der Restgarantie von soundsoviel Monaten.

Nun ist Sigma eben Sigma und meines Wissens der einzige Laden,
der eine Garantie nach dem Weiterverkauf durch den Erstkäufer
ausschließt.

http://www.franx-web.de/Test/Sigma-Garantie.jpg


Also ob sich dadurch etwas am Gerät ändern würde.
Irgendwie ist das das letzte.

Damit ist der Wiederverkaufswert von im Internet (billig) gekauften
Sigma Optiken ja eigentlich geringer, da auf der Rechnung groß und breit
der Erstkäufer draufsteht - und damit ein halbes Jahr altes Objektiv
keine Garantie mehr hat - oder ?
Und mit zwei Jahre Händlergarantie über einen Webversender eine
Reparatur abzuwickeln dürfte auch kein Zuckerschlecken sein, wenn man
nicht der eigentliche Käufer ist.

Besser scheint da der Kauf im Laden zu sein, denn bei einer nicht
personalisierten Rechnung dürfte es Sigma schwer fallen,
nachzuweisen ob das nun erste, zweite oder dritte Hand ist.
Vielleicht tut diese Erkenntnis dem Einzelhandel auch mal ganz gut.

Wollt ich nur mal in den Raum stellen, denn so richtig bekannt scheint
das nicht zu sein und fast alle Anbieter in der
Bucht liegen demnach falsch mit ihren Restgarantieaussagen.

Grüsse
Frank
__________________
Helmut Newton ist im Restaurant.
Der Koch: "Ihre Fotos gefallen mir, sie haben bestimmt eine gute Kamera"
- Newton nach den Essen "Das Essen war vorzüglich - sie haben bestimmt gute Töpfe"
frank.ho ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 17.01.2006, 12:42   #2
Opti
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Storkow (Brandenburg)
Beiträge: 1.837
SIGMA kann nur die über die EU-Gewährleistung hinausgehenden Garantieleistungen im Falle eines Weiterverkaufs einschränken. Das EU-Recht ist höherrangig.
__________________
Es passiert oft, dass wir etwas nicht sehen, weil es zu groß ist ....
Opti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2006, 13:00   #3
HolgerB
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Zitat:
Zitat von Opti
SIGMA kann nur die über die EU-Gewährleistung hinausgehenden Garantieleistungen im Falle eines Weiterverkaufs einschränken. Das EU-Recht ist höherrangig.
Aber so wie ich das verstanden habe, muss die Gewährleistung vom Händler gegeben werden. Wenn man nun in der Bucht von einem Privatmann einen Artikel kauft und noch eine frische Rechnung dazubekommt, muss man sich an den Ersthändler wenden, denke ich. Dumm ist's nur, wenn es sich dabei um einen kleinen Laden an der Ecke irgendwo am anderen Ende von Deutschland oder - was noch komplizierter wäre - Europa handelt.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Schöne Grüße, Holger
HolgerB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2006, 13:03   #4
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Re: Sigma und der Wiederverkauf

Zitat:
Zitat von frank.ho
Nun ist Sigma eben Sigma und meines Wissens der einzige Laden,
der eine Garantie nach dem Weiterverkauf durch den Erstkäufer
ausschließt.
Nein, ist nicht der einzige Hersteller, ähnliches formulieren auch andere in ihren Garantiebedingungen. Wie man dann in der Praxis damit umgeht, ist eine andere Frage.

Zitat:
da auf der Rechnung groß und breit
der Erstkäufer draufsteht
Auch das ist nicht immer der Fall, denk z.B. an einen Kassenbon vom Media Markt o.ä. Deshalb frage ich sowas bei Gebrauchkäufen nach, um dann wahlweise einem Angebot mit unpersonalisierter Quittung den Vorrang zu geben

Außerdem: wie oft gehen Objektive innerhalb der Garantiezeit kaputt? Entweder, sie funktionieren von Anfang an nicht richtig oder, machen (hoffentlich) erst lange nach Ablauf der eh meist nur 6-12 monatigen Garantie (hier bitte Herstellergarantie und Händlergewährleistung unterscheiden) Probleme, so what?

Nur mal so in den Raum gestellt: was würde wohl geschehen, wenn man eine gefakte Rechnung beilegen würde? Ob die immer so genau nachgeprüft werden...
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2006, 14:49   #5
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Re: Sigma und der Wiederverkauf

Zitat:
Zitat von frank.ho
da auf der Rechnung groß und breit
der Erstkäufer draufsteht
Nicht zwangsläufig. Im stationären Handel kaufe ich ausschließlich gegen Barverkauf. Der Händler, der das nicht will, sieht meine Fußsohle von hinten und nicht mein Portemonnaie von oben....
Auch über den Versandhandel gibt es die Möglichkeit, Rechnungsstellung und Lieferanschrift zu differenzieren - also Rechnung auf "Barverkauf" oder ähnliche Formulierung und Lieferanschrift mit Realnamen. Wenn es im Onlineformular nicht angeboten wird hilft ein kurzer Anruf.

Zitat:
Zitat von opti
Das EU-Recht ist höherrangig
Sigma hat kein Vertragsverhältnis mit dem Endkunden, dass eine Gewährleistung zum Zuge kommen ließe und kann die Garantie genau so abwickeln.
__________________
Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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