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#1 |
Registriert seit: 15.11.2003
Ort: D-Leverkusen
Beiträge: 31
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Wie wäre es denn mit einem Thread zum..
Thema: Onlinekäufe: Rechte, Pflichten und Tipps?
Vielleicht unter Käufe und Verkäufe. Wir könnten dort unsere Erfahrungen sammeln. Da ja sehr viele Forumsmitglieder intensiv den Onlinehandel und Ebay nutzen und es leicht um Summen von 1000 € geht, sollte Interesse vorhanden sein. Wir alle wissen: toller Service und niedrigster Preis geht nicht. Trotzdem müssen sich auch die Händler an Ihre Versprechen und die dt Gesetze halten. Sonst bestellen bald alle per Nachnahme bei fünf Händlern und wer zuerst liefert hat gewonnen. Das geht nun auch nicht auf Dauer gut. Hier ein Anfang: Z. B. ist ein Kreditkartenunternehmen nach 30 Tagen bereit und verpflichtet bei Nichtlieferung von Ware die Buchung rückgängig zu machen. Z. B. kann man gegen eine Firma strafrechtlich vorgehen. Betrugsanzeige nach StGB §264. Grund Gefährdung des Vermögens. Die Polizei ist zur Aufnahme der Anzeige verpflichtet. |
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