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#1 |
Registriert seit: 01.11.2007
Beiträge: 13
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4-Jahres Vollschutzgarantie SCHWEIZ
Liebe Forengemeinde
Meine Frage richtet sich vor allem an die Fotografen aus der Schweiz: Hat jemand von euch eine Sony-Kamera gekauft wo die 4-Jahres Vollschutzgarantie im Kaufpreis enthalten war? Wenn ja, wurden euch nach dem Kauf irgendwelche Unterlagen (Bestätigung, Police o.ä.) zugestellt? Ich habe meine a9 inkl. dieser Garantie vor über einem halben Jahr in der Schweiz gekauft. Der Händler meint zwar, dass meine Kamera bei Sony angemeldet sei, angeblich versende Sony jedoch keine Dokumente dazu... für mich ziemlich unglaubwürdig, denn in einem Schadenfall hätte ich nichts in der Hand um den Versicherungsschutz geltend zu machen, weiss nicht mal ganz genau welche Schäden diese decken würde... |
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#2 |
Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6.733
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Ich habe eine Alpha 9 mit vier Jahren Garantie. Von "Vollschutz" war da jedoch nie die Rede. Es geht nur um die normale Garantie. Als Beleg gilt die Rechnung des Händlers.
Für andere Defekte habe ich inzwischen eine Kasko in meiner Hausratversicherung. Hat den Vorteil, dass die für alle elektronischen Geräte im Haushalt gilt. |
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#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Beiträge: 13
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danke für deine schnelle Antwort nex69
Bei mir war das anders, der ‚Vollschutz‘ deckt eben auch Schäden die ausserhalb der üblichen Garantie liegen (Wasserschaden, Fallenlassen etc.) wohl ähnlich wie bei deiner Kasko. Glücklicherweise ist die Vollschutzgarantie wenigstens ausdrücklich auf meinem Kaufbeleg aufgeführt. |
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#4 |
Registriert seit: 15.11.2017
Beiträge: 228
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Ja, die Quittung reicht.
Aber wichtig: Das gilt nicht für die Objektive. Die versichert dir der Fotohändler nur auf Wunsch. Das kostet 200 Franken pro Stück, gilt 5 Jahre und das Objektiv ist dann auch gegen vorsätzliche Zerstörung (fallen lassen) verischert. Das decken Hausratsversicherung in der Schweiz nämlich nicht ab. LG |
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#5 |
Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6.733
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In der normalen Deckung natürlich nicht. In einer Kasko die manche Versicherungen anbieten sehr wohl. Lohnt sich sicher das zu prüfen.
Und was heisst "vorsätzliche Zerstörung"? Kennst du jemanden der sein Zeug absichtlich fallen lässt? Macht kaum einer. Wenn etwas runterfällt ist das sicher nicht "vorsätzlich". Geändert von nex69 (29.04.2018 um 20:29 Uhr) |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 01.11.2007
Beiträge: 13
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danke Cat, das hört sich beruhigend an
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