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Registriert seit: 18.04.2012
Ort: A-4981 Reichersberg
Beiträge: 4.524
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Für alle österr. Fotografen
Ich habe heute diese Email erhalten. Endlich ist es bei uns auch so weit
![]() Sehr geehrte Damen und Herren der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat auf Antrag des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) entschieden, dass die Berufsfotografie nicht mehr als "reglementiertes Gewerbe" in der Gewerbeordnung gilt. Es gebe für einen Eingriff in das in der Verfassung verankerte Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung keinen Grund mehr - wegen des technischen Fortschritts in der Fotografie - heißt es im Urteil. Sobald der Bundeskanzler die Entscheidung per Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt diese Entscheidung in Kraft. → Erst wenn diese Entscheidung in Kraft getreten ist und die Gewerbeordnung dahingehend geändert wird, gilt es als freies Gewerbe und kann als solches angemeldet werden. Leider ist uns noch kein Datum bekannt, wann die Entscheidung in Kraft treten wird. Ihre Landesinnung informiert Sie nach Inkrafttreten unverzüglich. Freundliche Grüße Niklas Fleischmann Landesinnungsmeister Karl Stadler Geschäftsführer Geschäftsstelle IV | Sparte Gewerbe und Handwerk WKO Oberösterreich Hessenplatz 3 | 4020 Linz T 05-90909-4141 | F 05-90909-4149 E michaela.fruehwirth@wkooe.at | W wko.at/ooe
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