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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Nach der Aufnahme » Veröffentlichung von Konzertfotos
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Alt 16.09.2013, 21:44   #1
Zaar
 
 
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
Veröffentlichung von Konzertfotos

Hallo zusammen,

dies ist definitv kein Ersuchen um Rechtsberatung sondern die Frage, wie Ihr im folgenden Fall nach Eurem persönlichen Empfinden verfahren würdet:

  • Ich habe von einem Ticketshop A ein Konzertticket einer Band B, ausgerichtet von Veranstalter C, erworben.
  • In den AGB von A steht nur ein schmaler Hinweis, dass die AGBs des jeweiligen Veranstalters (ohne namentliche Benennung desselben) gelten. Ein Verweis auf die jeweiligen AGB ist nicht zu finden.
  • Der Veranstalter wird bis zum Abschluss der Bestellung nicht benannt.
  • Erworbene Tickets unterliegen nicht dem Rückgaberecht.
  • Auf dem Ticket steht ebenso der Hinweis, dass die AGBs des Veranstalters gelten. Jedoch steht auch dort nicht, wer das ist (es gibt ein paar Logos von mehreren Firmen). Auf dem Ticket steht auch nicht, wo die AGB zu finden sind.
  • Ich besuche das Konzert und mache Fotos, nachdem die Security meine Kamera abgesgnet hat und am Eingang auch keine AGBs aushängen (zumindest nicht für mich sichtbar).
  • Diese sind ganz offensichtlich Fotos von Künstlern bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit vor teilweise mehr als 10000 Leuten. Ich unterstelle einfach mal öffentliches Interesse
  • Ich glaube auch ohne explizite Hinweise Veranstalter C ausfindig gemacht zu haben und frage zwei mal via Email wegen der Veröffentlichung im nicht gewinnorientierten Kontext an und erhalte inhalb von zwei Wochen exakt null Antworten.

Würdet Ihr die Fotos "veröffentlichen" oder nicht?


Viele Grüße,
Markus
__________________

Geändert von Zaar (16.09.2013 um 21:47 Uhr)
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Alt 16.09.2013, 21:49   #2
Traumtraegerin
Forendiva
 
 
Registriert seit: 04.02.2009
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.060
Kurz und knapp: Ja
Warum nicht. Wenn sie sogar die Kamera absegnen, ist ihnen schon bewusst, dass du die nicht in Ermangelung von sexy Dessous auf die Bühne wirfst, sondern damit fotografierst.
__________________
Gruß aus Hamburg von Sabine

Rettet die Wälder, esst mehr Biber!
Traumtraegerin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2013, 21:59   #3
mekbat
 
 
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
Meine persönliche Meinung ...

... defenitiv: JA

Allein aus dem selben Grunde, wie ihn meine Vorposterin beschrieb.

Ich selbst habe dieses Prozedere mit der "KameraAbsegung" in Leipzig erleben dürfen.
Da ging alles durch, was nicht nach SLR aussah.
Auch hab ich bisher noch von keinem gehört, der nach der Veröffentlichung der Bilder von diesem Konzert, eine Abmahnung bekommen hat.

UND da waren richtig gute Bilder dabei

Nachtrag

Jedoch - ich bin kein Anwalt in solchen Rechtsfragen.
Unsere Meinung allein zählt ja nun leider nicht, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte.
Vielleicht findet sich aber hier jemand, der darauf auch eine rechtssichere Antwort geben kann?
__________________
Gruß
Rico
Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins)
500 flickr

Geändert von mekbat (16.09.2013 um 22:02 Uhr)
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Alt 16.09.2013, 22:56   #4
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Hallo,

Ich wäre sehr vorsichtig mit Veröffentlichungen der Bilder. Solange dies keine Personen der Zeitgeschichte oder des öffentlichen Interesses sind, verhindert deren Recht am eigenen Bild eine mögliche Veröffentlichung. Auch wenn die AGBs nicht im Eingangsbereich präsent waren, gibt es im vernetzten Heute auch andere Möglichkeiten für mündige Bürger, diese in Erfahrung zu bringen. Auch wenn ich auch gern PLADNOK-Emails an manche Zeitgenossen versenden muß -hattest du eine Antwortfrist gesetzt? Möglicherweise ist deren Mailsupport vorübergehend "überfordert". Und falls die Veranstaltung in einem nicht-öffentlichen Bereich stattfand gibt es auch soetwas wie ein Hausrecht. Die Security muß die Masse auf sicherheits-kritische Gegenstände oder Stimmungen durchfilzen - oder glaubst du ernsthaft, das sind studierte Juristen und kennen sich im Bildrecht aus? Nur weil sie deine Nicht-DSLR durchgelassen haben hat man dir nicht automatisch ein Recht auf Veröffentlichung eingeräumt...

Ich würde es mir genau überlegen und zumindest ein schriftliches Statement von A, B und C einfangen.

meshua
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meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2013, 23:15   #5
Zaar

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 05.11.2004
Beiträge: 2.195
Hallo,

ich denke, wenn jemand vor mehr als 10000 Leuten spielt, besteht ein öffentliches Interesse und hätte auch nicht die Befürchtung, dass mich jemand wegen des "Rechtes am eigenen Bild" belangt. Ich habe auch kein juristisches Fachwissen, aber mein Bauchgefühl sagt mir eigentlich, dass ich, wenn ich vor dem Kauf eines Tickets nicht die Möglichkeit habe, die AGBs zu lesen, diese auch nicht akzeptieren kann. Die Security ist sicher kein Gradmesser bzgl. der rechtmäßigen Veröffentlichung, aber zumindest ein Indiz, dass die Anfertigung von Fotos grundsätzlich erlaubt war.

Aber ich will jetzt nicht mit Haarspaltereien anfangen, denn es geht - wie gesagt - nicht um eine juristische Beratung und für eine solche Diskussion bin ich auch nicht qualifiziert, deshalb die Frage nach Eurem Bauchgefühl (ich gebe zu, ich bin auch etwas verärgert, dass ich einfach ignoriert worden bin).

Danke für Eure Einschätzungen bis hierhin.

Viele Grüße,
Markus
__________________
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Alt 16.09.2013, 23:34   #6
Anaxaboras
Chefkoch, verstorben
 
 
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
Zitat:
Zitat von Zaar Beitrag anzeigen
Diese sind ganz offensichtlich Fotos von Künstlern bei der Ausführung Ihrer Tätigkeit vor teilweise mehr als 10000 Leuten. Ich unterstelle einfach mal öffentliches Interesse
Das öffentliche Interesse mag ja groß sein. Aber es gilt immer noch das Hausrecht des Veranstalters. Und wenn das eine Veröffentlichung der Fotos untersagt, stehst du nicht gut da. Ich wäre vorsichtig.

LG
Martin
Anaxaboras ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.09.2013, 23:50   #7
meshua
 
 
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
Die Security geht davon aus, daß du die Fotos für den Privatgebrauch machst und vielleicht noch Tante Olga und Enkelkindern zeigst. Nicht aber ein Auftauchen bei Flickr, Facebook oder sonstigen öffentlich zugänglichen Websites. Im Web gibt es genügend Gesprächsstoff, welche das Thema zudem differenziert betrachten. Dabei ist es so ziemlich egal, ob 10 oder 10'000 Besucher vor Ort waren...also nochmals Vorsicht!

meshua
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meshua ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2013, 00:59   #8
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Öffentliches Interesse ist zwar nett und gut, aber sehr eingeschränkt. Bei einer Veranstaltung würde ich das mal verneinen, sonst brauchst ja keine Akkreditierung. Aber selbst wenn das vor Gericht durchgehen würde, dann darfst sicher zeitnah über die Veranstaltung berichten und dazu entsprechend Fotos machen. Aber damit hat sichs. Eine Veröffentlichung für einen anderen Zweck ist damit nie gedeckt. Genauso darfst nicht bei einer öffentlichen Veranstaltung jemand beim Nasenbohren fotografieren und als Werbung für eine Nasenspray verwenden oder so. Da muss schon der Bezug zur Veranstaltung klar sein.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2013, 09:28   #9
twolf
 
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.354
Alles schön und gut, aber ein Restrisiko bleibt, das ganze ist für mich im Graubereich, im Fall das du die Bilder veröfentlichts, und der Rechteinhaber bekommt das mit.
Kostet es immer Geld und Zeit, von einer Unterlassungsklage bis zum schadensersatz ist alles Möglich.
Ich persöhnlich mache nichts mehr im Sportbereich ohne Zulassung !
Das kann Verdammt teuer und Schmerzvoll sein, solch eine Geschichte!

Kann aber natürlich auch niemend Intressieren!
twolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.09.2013, 10:23   #10
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
Zitat von twolf Beitrag anzeigen
Alles schön und gut, aber ein Restrisiko bleibt, das ganze ist für mich im Graubereich, im Fall das du die Bilder veröfentlichts, und der Rechteinhaber bekommt das mit.
Kostet es immer Geld und Zeit, von einer Unterlassungsklage bis zum schadensersatz ist alles Möglich.
Ich persöhnlich mache nichts mehr im Sportbereich ohne Zulassung !
Das kann Verdammt teuer und Schmerzvoll sein, solch eine Geschichte!

Kann aber natürlich auch niemend Intressieren!
am einfachsten ist immer die Ausnahme im Kunstbereich. Solange du künstlerisch arbeitest und im Kunstumfeld veröffentlichst, sind die Probleme überschaubar.
Gleiches gilt im Umfeld Tagespresse.Alles andere bleibt ein Restrisiko.
Und ehrlich, wennst damit Geld verdienen willst, kennst eh die Regeln und alles andere ist eh künstlerisch, was wir tun ;-)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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