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#1 |
Registriert seit: 01.10.2011
Ort: Alf / Mosel
Beiträge: 18.137
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Bildrechte bei öffentlichen/Sport- Veranstaltungen
Ich hoffe daß ich mit meinem Anliegen am frühen Sonntagmorgen nicht gleich zerrissen werde.
Und ja, ich habe die Suchfunktion bemüht und mich anderweitig schlau zu machen versucht, aber mir ist das Thema so komplex bzw. juristisch formuliert, so daß ich zu keinem klaren Ergebnis komme. Also: Kann ich (als Hobbyfotograf) Bilder bzw. Personen, die bei öffentlichen Veranstaltungen geschossen wurden, insbesondere bei Sportveranstaltungen (Volksläufe, MTB-Rennen, Triathlons etc. ) veröffentlichen, ohne die abgelichteten Personen um Zustimmung gefragt zu haben. Dabei geht es sowohl um Akteure der Veranstaltung als auch zufällig mit aufgenommene Zuschauer. Die abgelichteten Akteure sind natürlich nicht nur zufällige Personen in der Masse, sondern auch speziell herausgepickte, (teils extra freigestellte) Motive. Geben die Personen durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung quasi ein Einverständnis ab? Ich hoffe mein Problem damit erklärt zu haben, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Auf welch dünnem Eis bewege ich mich rechtlich, wenn ich solche Bilder ins Netz stelle? Gruß Peter |
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#2 |
Registriert seit: 28.12.2012
Ort: Plauen
Beiträge: 448
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Als Nicht-Jurist handhabe ich das wie folgt:
no-go: einzelne Personen, die den Hauptanteil des Bildes ausmachen; Ausnahme: VIPs, Profis. Ansonsten berufe ich mich auf die Panorama-Freiheit, kann nicht das Olympia-Stadion räumen lassen, bevor ich abdrücke. ![]() Grüße ![]()
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Sari & Raja Geändert von Alzberger (20.01.2013 um 12:10 Uhr) |
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#3 |
Registriert seit: 26.02.2009
Ort: 1120 Wien
Beiträge: 1.446
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Ich hoffe dass es für Dein Anliegen noch mehr Antworten geben wird, denn es ist ein sehr wichtiges aber schwieriges Thema. Auch haben Deutschland und Österreich hier unterschiedliche Ansichten.
Ich weiß nur: Personen des öffentlichen Interesse dürfen auf jeden Fall fotografiert werden. Personen die sich bei einem Wettbewerb öffentlich zur Schau stellen eigentlich auch und ganz besonders dann die Personen des öffentlichen Interesse. Es darf aber niemand diskriminiert werden. Da sehen ich bei einen z.B Schi-Rennen od. Fußballspiel weniger Gefahr. Bei einem Marathon od. Triathlon wird es schon schwieriger. Bei vielen Sportveranstaltungen wie Fußball haben aber Presse u. Berufsfotografen die Bildrechte und es wird gesorgt, dass Du nicht hinkommst. In ein Fußballstadion in Österreich wirst Du mit eine SLR plus brauchbarer Optik nicht hinein kommen. Ein weiteres Thema ist, dass viele Agenturen sowieso eine Freigaben der abgebildeten Person verlangen, egal ob es vielleicht ein bekannter Skisportler des öffentlichen Interesses wäre.
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www.foto-austria.eu |
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#4 |
Registriert seit: 28.12.2012
Ort: Plauen
Beiträge: 448
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Es gibt 2 unterschiedliche Ansätze: Theorie und Praxis.
In Foren diskutiert man gern über Theorie, der Hobby-Jurist im Fori erwacht. ![]() Doch wie sieht es in der Praxis aus? Ist schon mal ein Amateur-Knipser verurteilt worden, weil er Oma Pachulke ungefragt online veröffentlicht hat? So viel ich weiß nicht. Grüße ![]() PS: ich würde nie jemanden negativ darstellen.
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Sari & Raja |
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#5 |
Registriert seit: 08.02.2011
Ort: Stuttgart
Beiträge: 409
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http://www.medienrecht-urheberrecht....d-personenfoto
steht - sowiet ich das auf die Schnelle überblcken konnte - alles unbedingt notwendige drin. |
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#6 |
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
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Bei ner öffendlichen Veranstaltung gibts da irgendwie ne ausnahme wenn man journalistische Bilder macht bzw die für die Berichterstattung oder so verwendet werden.
Genauer weis ich das gerade auch nimmer. Generell würde ichs eher sein lassen als später ärger zu bekommen ![]() |
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