@ bono,
ja natürlich kann die Bahn "im normalen Geschäft" nichts gegen kommerzielle Fotografie tun, die von Standorten aus erfolgt, für die die Bahn kein Hausrecht hat. Da müssen auch keine Logos o.ä. entfernt werden.
Die möglichen Probleme beziehen sich auf alle die Orte, an den die Bahn durch die Bundespolizei ihr Hausrecht durchsetzen kann.
Anders sieht die Sache bei den sog. Fotozugveranstaltungen aus - hier gilt das Leistungserbringungsrecht des Veranstalters (das ist nicht die DBAG!). Hier wirkt nicht das Hausrecht des Besitzers, sondern quasi eine Art "Markenschutz" des Veranstalters.
FD851
Edtih by DonFredo: Zitat berichtigt.
Geändert von FD851 (13.05.2010 um 10:28 Uhr)
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