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Alt 06.05.2007, 09:23   #22
rmaa-ismng
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Ich habe dieser Tage mein altes Nokia 6310 Handy in der Bucht angeboten.
In Originalverpackung mit Bedienungsanleitung, dem Handy einem Ohrhörer und dem Ladegerät. Außer das das Handy schon recht alt war funzte es einwandfrei bei mir.

Das Angebot blieb schließlich bei ca. 50 Euro stehen.
Also Geld schnell erhalten, Ware also verpackt und verschickt. Bewertung abgegeben.
Soweit zum Verkauf. Kurz danach erreicht mich über Ebay die Mitteilung das der Käufer eine Unstimmigkeit online klären möchte. Angeblich würde das Handy abstürzen bei dem Versuch es einzustellen. Nach einigem Email hin und her, alles über Ebay kommen wir überein, den Kauf-/Verkauf rückabzuwickeln.
Ist ja auch gut so. 1. Wollte ich kein defektes Handy verkaufen, und streiten wollte ich auch nicht, also Rückabwicklung, für beide wohl der beste Weg.

Ich überweise also das Geld zurück. - Und erhalte einige Tage später, genauer gesagt am Mittwoch das Paket vom Käufer.
Ich öffne und bin verblüfft.
Nur das Handy. Der Batterieeinsatz, der beim 6310 auch gleichzeitig ein Teil des Rückteils ist, ist beschädigt und nicht mit dem von mir verschickten identisch. Originalverpackung, Ladegerät, Bed.-Anleitung und Ohrstöpsel fehlen komplett.

Seit Freitag ist nun die Online-Unstimmigkeit, die ja vom Käufer auf Ebay gestartet wurde von Ihm aus beigelegt.

Was sagt Ihr dazu? Auf Anfragen meldet sich das Ar....... nicht.
Ebay meint dazu, ich habe gestern mit denen telefoniert. Ich solle doch Rechtsmittel einlegen. Immerhin hätte der Käufer ja über 4000 positive Bewertungen.

Das bei den ganzen Bewertungen allein 3 oder 4 dabei sind, in denen Verkäufer ihn als Ersatzteil-Beschaffer beschimpfen davon will Ebay nichts wissen.

Soweit also zu Recht und Ordnung in der Bucht.
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