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Alt 25.11.2014, 19:03   #9
Ariovist
 
 
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Zitat von Tom D Beitrag anzeigen
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?

Danke.
Muss man nicht.

"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist."

Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07

Geändert von Ariovist (25.11.2014 um 19:05 Uhr)
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