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Alt 18.08.2010, 14:11   #26
MarieS.
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Warum solltest du da Dresche kriegen? Wenn du's so gekauft hast und es ist Lizenzware, ist eh alles gegessen und wenn du's dir selbst gebastelt hast, biste nicht geschäftlich unterwegs und Sony hat keinen Unterlassungsanspruch. Alles im privaten Bereich ist außerhalb des Markenschutzes. Aber Vorsicht, die Gerichte sind da relativ schnell dabei, eine geschäftliche Nutzung zu sehen: Die Handlung muß nur der Förderung eines beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszwecks dienen, wobei Gewinnabsicht, Entgeltlichkeit oder ein Wettbewerbsverhältnis nicht begriffsnotwendig sind.

Also das getragene T-Shirt danach nicht als Schnüffelprobe für die Verehrerinnen in der Bucht versteigern. Aber überhaupt, dass sind alles Einzelfallentscheidungen und Markenrecht ist nicht in zwei Sätzen erklärt.

Im Übrigen: Auf den Messen sind die Anwälte der Firmen mit was ganz anderem beschäftigt, als einstweilige Verfügungen gegen firmentreue Messebesucher zu erwirken. Ich sage nur, der freundliche Chinese von nebenan...
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Geändert von MarieS. (18.08.2010 um 14:26 Uhr)
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