Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 10.07.2020, 10:36   #2
Sofian
 
 
Registriert seit: 01.07.2009
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Beiträge: 1.416
Ich bin zwar kein Jurist, aber in der Regel ist die Garantie durch den Hersteller nicht übertragbar. Insofern kann man im Normalfall nur Garantie über den Erstbesitzer geltend machen, unabhängig ob Österreich oder Deutschland.

Allerdings nur mein laienhafter Kenntnisstand, lasse mich gerne eines besseren belehren.

Edit: Hab nochmal recherchiert: Die Gewährleistung wird nicht automatisch übertragen, aber die Garantie ist wohl übertragbar, wenn man bei der Einreichung die Kriterien der Garantieinanspruchnahme erfüllt. Bei Sony so weit ich weiß, Originalbeleg mit Seriennummer.
__________________
flickr

Geändert von Sofian (10.07.2020 um 10:43 Uhr)
Sofian ist offline   Mit Zitat antworten