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Zitat von jqsch
Was darf ein Wachschutz ? Das Löschen von Bildern verlangen, die Kamera beschlagnahmen ?
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Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes haben nicht mehr Rechte als der "normale Bürger". Sie werden in der Regel dafür eingesetzt, das Hausrecht des Kunden zu überwachen.
Er darf also weder eigenmächtig die Bilder löschen noch die Kamera beschlagnahmen. Er kann aber Anzeige erstatten oder wie jeder Bürger das Festnahmerecht gem 127 StPO in Anspruch nehmen. Die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme würde ich hier aber verneinen.