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Alt 19.04.2020, 16:48   #8
perser
 
 
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Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.

Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern.
Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen....

Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.
Sorry, aber das klingt wie lupenreiner Seminarstoff für Jurastudenten oder angehende Immobilienverwalter. Mit der Realität hat das wenig zu tun. Auch ein Anwalt nützt da kaum. Grau ist alle Theorie, denn dieses Metier ist so voller Schlupflöcher... Ich kann dazu ein wenig mitreden.


Zitat:
Zitat von Klinke Beitrag anzeigen
Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.

Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!
Das kommt der Wirklichkeit schon deutlich näher.
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Gruß Harald

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
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