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Alt 19.04.2020, 13:55   #5
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 07.04.2009
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Beiträge: 14.267
Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.

Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern.
Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen....

Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.
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Gruß aus Bayern

Steve
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