Zitat:
Zitat von Hans1611
Mein Landkreis Gießen hat jetzt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, aufgrund derer es unter anderem Personen mit Atemwegserkrankungen untersagt ist, Lebensmittelmärkte zu betreten.
Ich darf also nicht mehr einkaufen. Das wird problematisch, zumal meine Frau auch schon 70 und ebenfalls nicht mehr so ganz gesund ist.
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So, jetzt ist diese
Verfügung auch online erhältlich.
Dort steht in 1. f)
'... Es ist sicherzustellen, dass keine Person die Geschäftsräume betritt, die an einer Erkrankung mit
akuten respiratorischen Symptomen leidet....'
(Hervorhebung durch mich)
Alles andere (so wie es in den Zeitungen stand : ' ...Personen mit Atemwegserkrankungen dürfen die Einrichtung nicht betreten....') wäre auch sehr seltsam gewesen.
Das heisst wenn Du
akute Symptome hast (im weiteren Sinne Husten, Niesen, Schnupfen, laufende Nase, Atemnot) darfst Du die Läden nicht betreten.
Eine grundlegende Atemwegserkrankung (COPD, Belastungsasthma, allergisches Asthma) ohne akute Symptome zählt da nicht.