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Alt 12.08.2014, 18:19   #1
BodenseeTroll
 
 
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Darf man den beleuchteten Eiffelturm fotografieren? - Die Antwort

Hier geht es um die Frage, ob man Nachbilder des Eifelturms veröffentlichen darf. Die allgemeine Meinung scheint zu sein, daß man das nicht darf.

Das in dem Thread verlinkte Video ist so grottig, daß sich einem die Fußnägel aufrollen. Da sitzt ein Rechtsanwalt und behauptet, weil in Frankreich die Panoramafreiheit nicht gilt und die Beleuchtung des Eiffelturms dem Copyright unterliegt, darf man den Turm nachts nicht fotografieren. Ein paar Sätze später erzählt er aber, daß man eine Einwilligung der Vertwertungsgesellschaft braucht, um Bilder des beleuchteten Turms zu veröffentlichen.

Äh, was? Wenn man den Turm nicht fotografieren darf, gibt es auch keine Bilder, die man veröffentlichen könnte. Damit entfällt automatisch die Frage einer Einwilligung. Schon an dieser Stelle fällt auf, daß das kompletter Unsinn sein muss. Natürlich darf man Bilder vom Eiffelturm machen, auch Nachts. Es stellt sich nur die Frage, ob und wo man sie veröffentlichen darf.

Jetzt fing die Sache an, mich zu interessieren. Die Googlerecherche ergab ausser den üblichen "der Onkel meines besten Freundes kennt einen Rechtsanwalt, der sagt..." nichts Konkretes - ausser einem Posting von 2009 in der Fotocommunity, in dem stolz berichtet wird, daß es in der fotocommunity "ab sofort" möglich ist, Eifelturmnachtbilder zu veröffentlichen.

WTF?

Wenn das so ist, kann man eigentlich keiner anderen Community verbieten, Fotos vom Tum zu zeigen. Um endlich Klarheit zu bekommen, hab ich den ultimativen Schritt getan, die Verwertungsgesellschaft angemailt und nachgefragt.

Die Antwort kam schon am nächsten Tag:

----------< hier abbeissen >-----------------------------------------------------------

Hello Sir,

For none commercial use, you just have to insert copyrights. "Copyright Tour Eiffel - Illuminations Pierre Bideau"
If you have an intense commercial use, you have to come back to us immediately for royalties.

Sincerely,

Alexandrine CLAIN
Service Valorisation du Fonds Patrimonial/Droits à l'image
SOCIETE D'EXPLOITATION DE LA TOUR EIFFEL SETE

---------< hier abbeissen >------------------------------------------------------------

Das heisst also: Mit einem Copyrightvermerk wie oben angeführt ist alles ok. Erst bei INTENSE, also klar auf Gewinn abzielender, kommerziellen Nutzung meines Bildes muss ich mich bei der Gesellschaft melden und Gebühren zahlen. Damit sollte auch das Problem erschlagen sein, ob eine Veröffentlichung auf einer Seite wie diese hier, die sich unter anderem mit Hilfe von Werbung finanziert, schon als kommerzielle Veröffentlichung im Sinne der Gesellschaft gilt: Offensichtlich nein.

Ich finde die Regelung sehr amateurfreundlich!

Also fotografiert den Turm bei Nacht und packt sie auf euer Blog, eure Community oder hängt sie im Wohnzimmer an die Wand, all das ist erlaubt. Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen, nur wenn ihr die Bilder in grossem Stil zu Geld macht, ist eine Abgabe fällig. Und wenn ihr unsicher seid - einfach nachfragen, nicht gleich zurückstecken.


Viele Grüsse,

Michael
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Fotos: seetroll.ipernity.com
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