Zitat:
Zitat von Leuchte
Man muss kein Jurist sein, um festzustellen, dass Dein klares Statement unhaltbar ist. Es reicht völlig, etwas zu googln:
https://www.kostenlose-urteile.de/OL....news20810.htm
Neuere obergerichtlichen Entscheidungen gibt es womöglich deshalb nicht, weil seitdem kein Jurist Lust hatte, sich mit einem neuen Versuch zu blamieren
Beste Grüße
Gerhard
edit: Du hast in 18024 auf entgegenstehende Gerichtsurteile verwiesen. Sei doch bitte so gut und benenne sie.
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https://www.juraforum.de/lexikon/hausverbot beachte die Ausnahme, Ausnahmen vom Hausverbot
Und dein Bsp. Ausnahmen vom Hausverbot "Geschäftsraum/Lokal handelt, welches für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist."
In deinen Verlinkten Bsp. Gilt "Grund dafür war eine unberechtigte Anzeige durch den Kunden beim Ordnungsamt, Also besteht ein Grund! Und nicht einfach so.
Bitte selber erst mal lesen.
Erkentniss des Tages, nicht jeder Link führt zum Erfolg.