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Alt 13.01.2021, 20:07   #18062
Leuchte
 
 
Registriert seit: 29.04.2012
Beiträge: 109
Oha. Starke Worte. Aber leider ohne jede Substanz:

Zitat aus der Kommentierung des OLG Urteils:

"Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen den Kunden. Der Lebensmittelhändler habe das Hausverbot aussprechen und die Belieferung verweigern dürfen. Denn ein Händler sei in der Wahl seiner Kunden aufgrund der Vertragsfreiheit frei und dürfe daher seinen Kundenkreis nach eigenem Ermessen aussuchen. Für ein Hausverbot oder eine Belieferungsverweigerung bauche der Händler keine Gründe angeben. Auf das Motiv der Maßnahmen komme es daher nicht an."

Damit ist klar, dass der von Dir ins Feld geführte vom Ladenbesitzer angeführte Grund völlig unerheblich war.

Du berufst Dich auf ein Forum. Urteile werden weder von Dir noch dort genannt. Da verlasse ich mich lieber auf das, was das Oberlandesgericht entschieden hat.

Beste Grüße
Gerhard
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