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Alt 02.08.2020, 08:53   #4
guenter_w
 
 
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Solange die Fotografie gegen Entgelt nur gelegentlich erfolgt, darf man auch Honorarrechnungen mit dem Hinweis "ohne Umsatzsteuer" erstellen. Allerdings gehört dann der Erlös in die Steuererklärung als Einkommen hinein. Bei der Grenze "gelegentlich" zu "regelmäßig" kann das Finanzamt aber auch sehr restriktiv sein - also vorsichtig! Ein Steuerberater ist auf alle Fälle billiger als das, was bei Steuerhinterziehung passieren kann.

"Umsonst"-Fotografie verdirbt erstens den Markt für Berufsfotografen und wird ggf. vom FA nur schwerlich geglaubt. Ist aber kein Weg in die Bezahlfotografie.

Ach ja - über die ganzen rechtlichen Belange darfst du dich auch noch klug machen... Viel Spaß dabei!
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"

Geändert von guenter_w (02.08.2020 um 08:56 Uhr)
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