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Alt 25.06.2019, 09:08   #9
Harry Hirsch
 
 
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Ort: Stuttgart
Beiträge: 3.535
Das ist eine rechtlich komplizierte Geschicht und du wirst hier viele Meinungen dazu hören. Ob die rechtlich belastbar sind, steht auf einem anderen Blatt. Siehe auch den DSGVO Thread vom Norb.

Ich würde dir folgendes empfehlen:
  • Besorge dir den "Auftrag" zum Filmen von der Schule schriftlich.
  • Filme und genieße den schönen Abend. Schenk deiner Tochter, trotz der "Nebenbeschäftigung" die notwendige Aufmerksamkeit!
  • Stelle den Film, unter Abtretung aller Rechte nur der Schule zur Verfügung und überlasse ein weitere Verteilung denen.
  • Behalte das "Original" für dich und gib' es nicht weiter.
Schade, dass es kriminelle Energien gibt, die diese Überlegungen überhaupt notwendig machen
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Grüße Joachim
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Das Leben ist einfach...einfach zu schwer. Es wäre so einfach, wenn es einfacher wär' (Lindemann)
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