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Alt 25.11.2014, 19:27   #15
Pittisoft
 
 
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Zitat:
Zitat von Ariovist Beitrag anzeigen
Muss man nicht.

"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist."

Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07
Und wie sieht es bei redaktioneller Verwendung eines Bildes aus das ich als Beifahrer machte wo das Kennzeichen eines Dränglers mit Lichthupe (noch 4 Meter näher und der Herr hätte die Heckklappe öffnen können ) auf der Autobahn zu sehen ist ?

Zum Bild
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Tschüss Pittisoft (Peter).....
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